Die besten Steuertipps zum Jahresende

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Die besten Steuertipps zum Jahresende

Bündeln Sie außergewöhnliche Belastungen!

Was sind außergewöhnliche Belastungen? (Und wir wollen jetzt mal nur vom Steuerrecht sprechen ).

Wir alle müssen dafür Geld ausgeben, dass wir ein Dach über dem Kopf haben, essen und trinken können, nicht nackig herumlaufen müssen und so weiter und so weiter. Wie gesagt, müssen wir alle. Einigen von uns passieren aber manchmal traurige Dinge oder ganz blöde Sachen. Also Dinge, die nicht gewöhnlich, sondern außergewöhnliche sind. Und wenn diese traurigen oder blöden Sachen Geld kosten, dann sind wir genau bei unserem Thema den außergewöhnlichen Belastungen im Steuerrecht. Denken wir zum Beispiel an die Kosten, die eine schwere Krankheit mit sich bringt. Oder die Zuzahlung beim Zahnarzt. Im Einkommensteuergesetzt heißt es dazu:

„Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands (außergewöhnliche Belastung), so wird auf Antrag die Einkommensteuer“ ermäßigt.

Die Sache hat natürlich mehrere Haken, ansonsten wären wir ja auch nicht im Steuerrecht. Und einer der Haken ist der, dass man ruhig außergewöhnlich belastet sein kann, aber trotzdem keine Steuerermäßigung bekommt. Und dies liegt daran, dass die außergewöhnlichen Belastungen eines Jahres bestimmte Beträge übersteigen müssen, weil das Gesetz ansonsten meint, dass man uns diese Beträge noch „zumuten“ kann.

 

Was folgt also daraus?

Hat man im Laufe des Jahres schon Kosten gehabt, die außergewöhnliche Belastungen darstellen, dann sollte man wissen, wo seine individuelle Grenze der „Zumutbarkeit“ liegt. Befindet man sich dann vielleicht knapp darunter macht es möglicherweise Sinn, außergewöhnliche Belastungen, die z.B. im nächsten Jahr sowieso anfielen, noch in diesem Jahr bewusst auszulösen.

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