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Die wichtigsten Erkenntnisse
Disquotale Einlagen können Schenkungen sein.
Die Gewinnverteilung muss angemessen sein.
Die Rechtsprechung schuf neue Gestaltungsmöglichkeiten.
Disquotale Einlagen: Steuerliche Risiken
Disquotale Einlagen sind Einlagen, die vom Beteiligungsverhältnis abweichen. Der Wert der eingebrachten Vermögenswerte entspricht nicht der Beteiligungsquote des Gesellschafters. Solche Einlagen können ertrag- und schenkungsteuerliche Folgen haben.
Personengesellschaften Eine disquotale Einlage in eine Personengesellschaft kann eine Schenkung sein. Dies ist der Fall, wenn die Gutschrift auf einem gemeinsamen Rücklagenkonto erfolgt. Die Mitgesellschafter werden dadurch begünstigt. Eine Schenkung kann vermieden werden. Die Gutschrift muss auf einem individuellen Kapitalkonto des einlegenden Gesellschafters erfolgen.
Kapitalgesellschaften Bei Kapitalgesellschaften war die Rechtslage früher anders. Ein höchstes Gericht hatte entschieden, dass eine disquotale Einlage keine Schenkung ist. Es fehlt an einer Vermögensverschiebung zwischen den Gesellschaftern. Um diese Gestaltung zu verhindern, wurden neue Gesetze eingeführt. Seitdem gilt, dass eine Werterhöhung der Anteile an einer Kapitalgesellschaft als Schenkung gilt.
Disquotale Gewinnverwendung und inkongruente Ausschüttungen
Bei disquotalen Gewinnausschüttungen geht es um eine vom Beteiligungsverhältnis abweichende Gewinnverteilung. Dies hat ertrag- und schenkungsteuerliche Auswirkungen.
Personengesellschaften Eine abweichende Gewinnverteilung bei Personengesellschaften kann steuerlich nicht anerkannt werden. Es muss ein sachlicher Rechtfertigungsgrund vorliegen. Eine Gewinnverteilung gilt als unangemessen, wenn sie mehr als 15 Prozent des tatsächlichen Werts der Beteiligung übersteigt. Die Gewinnanteile werden dann den anderen Gesellschaftern zugerechnet.
Kapitalgesellschaften Auch bei Kapitalgesellschaften ist eine vom Beteiligungsverhältnis abweichende Gewinnverteilung möglich. Die steuerliche Anerkennung erfordert einen zivilrechtlich wirksamen Beschluss. Ein neues Urteil eines höchsten Gerichts schuf Klarheit. Ein punktuell satzungsdurchbrechender Beschluss ist steuerlich anzuerkennen.
Die gespaltene Gewinnverwendung ist eine interessante Gestaltung. Dabei wird ein Teil des Gewinns ausgeschüttet. Ein anderer Teil wird in eine gesellschafterbezogene Rücklage eingestellt. Diese Rücklage führt nicht zu einem Zufluss von Kapitalerträgen. Die Gesellschafter können damit flexibel auf ihre Liquiditätsbedürfnisse reagieren.
Fazit und Handlungsempfehlungen
Disquotale Gestaltungen sind ein zweischneidiges Schwert. Sie bieten steuerliche Chancen. Sie bergen aber auch Risiken. Die gesetzlichen Vorgaben sind streng.
Konkrete Handlungsschritte
Gesellschaftsverträge detailliert prüfen.
Gewinnverteilungsbeschlüsse sorgfältig fassen.
Inkongruente Gestaltungen rechtfertigen.