So ist das Diagramm zu lesen

Der Entscheidungsbaum führt von oben nach unten durch vier Prüfschritte. Bei einem Jahresgewinn unterhalb von rund 100.000 Euro übersteigt der laufende Mehraufwand der Holding-Struktur die erzielbare Ersparnis; eine Holding ist in dieser Konstellation nicht sinnvoll. Sollen die Gewinne zeitnah privat entnommen werden, entfällt der Steuerstundungseffekt, auf dem der wirtschaftliche Vorteil der Holding beruht; auch in diesem Fall ist die Struktur nicht sinnvoll.

Wenn mehrere Gesellschafter mit divergierenden Anlagezielen beteiligt sind, kann die gemeinsame Holding nicht jedem Gesellschafter die individuelle Mittelverwendung erlauben; hier ist die individuelle Holding je Gesellschafter zu erwägen. Erreicht die Prüfung die vierte Stufe, geht es um die konkrete Sinnvoll-Konstellation: Reinvestition hoher Gewinne, geplanter Exit, Vermögensschutz durch Haftungstrennung oder die saubere Trennung mehrerer Geschäftszweige. Trifft eine dieser Konstellationen zu, ist die Holding-GmbH sinnvoll.

Die Alternative der Familienstiftung wird rechts als Vergleich angezeigt: Sie erreicht eine Effektivbelastung von rund 0,75 Prozent (keine Gewerbesteuer auf Dividenden), unterliegt jedoch der Erbersatzsteuer alle 30 Jahre und ist daher eine eigenständige Lösung mit anderen Vor- und Nachteilen.

Rechtsstand: Mai 2026

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REB Steuerberatung GbR – Prof. Dr. Manzur Esskandari, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Honorarprofessor an der Universität des Saarlandes, Lehrbeauftragter der Hochschule Osnabrück und Dr. Daniela Bick, LL.M. (Taxation), Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht, Lehrbeauftragte der Hochschule Osnabrück