Was sind geldwerte Vorteile und warum sind sie steuerlich relevant?

Geldwerte Vorteile sind Sachleistungen oder Nutzungsmöglichkeiten, die der Arbeitgeber — hier die GmbH — dem Arbeitnehmer — hier dem Geschäftsführer — zusätzlich zum Barlohn gewährt. Sie sind lohnsteuerpflichtig und müssen als Arbeitslohn versteuert werden (§ 19 EStG).

Für den Gesellschafter-Geschäftsführer sind geldwerte Vorteile aus zwei Gründen attraktiv:

Die GmbH kann sie als Betriebsausgabe abziehen und mindert damit Körperschaft- und Gewerbesteuer

Viele geldwerte Vorteile werden pauschal oder nach speziellen Methoden besteuert — oft günstiger als der persönliche Einkommensteuersatz auf Barlohn

Wichtig für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer: Jeder geldwerte Vorteil muss im Anstellungsvertrag vorab vereinbart sein. Nachträgliche oder informelle Gewährungen werden als verdeckte Gewinnausschüttung eingestuft.

Der Dienstwagen: Das wichtigste und heikelste Instrument

Wie wird der geldwerte Vorteil berechnet?

Für die private Nutzung eines Firmenwagens gibt es zwei Bewertungsmethoden:

Methode

Berechnung

Vorteilhaft wenn

1%-Regelung

1% des inländischen Bruttolistenpreises pro Monat + 0,03% pro km Entfernung Wohnung-Arbeitsstätte

Hohe private Nutzung, viele Privatkilometer

Fahrtenbuch

Tatsächliche Kosten x Anteil Privatfahrten an Gesamtkilometern

Geringe private Nutzung, wenige Privatfahrten

Rechenbeispiel 1%-Regelung: Bruttolistenpreis 60.000 €, Entfernung Wohnung-Büro 20 km. Geldwerter Vorteil pro Monat: 600 € (1 %) + 360 € (0,03 % x 20 km x 60.000 €) = 960 € monatlich = 11.520 € jährlich. Dieser Betrag ist lohnsteuerpflichtig.

Wann ist das Fahrtenbuch vorteilhafter?

Das Fahrtenbuch lohnt sich, wenn der private Nutzungsanteil unter ca. 20–25 % der Gesamtkilometer liegt. Es muss lückenlos und zeitnah geführt werden — jede Fahrt mit Datum, Ziel, Zweck und Kilometerstand. Ein nachträglich erstelltes oder lückenhaftes Fahrtenbuch wird vom Finanzamt nicht anerkannt.

Elektrofahrzeuge: Besondere Förderung

Für rein elektrische Dienstfahrzeuge gilt bei der 1 %-Regelung ein reduzierter Ansatz: Statt 1 % wird nur 0,25 % des Bruttolistenpreises pro Monat angesetzt (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG), wenn der Bruttolistenpreis nicht mehr als 70.000 € beträgt (Stand: Januar 2025). Bei höherpreisigen E-Fahrzeugen gilt 0,5 %. Diese Regelung macht Elektrodienstwagen steuerlich besonders attraktiv.

vGA-Risiko beim Dienstwagen

Das Finanzamt prüft beim Gesellschafter-Geschäftsführer, ob die Fahrzeugklasse dem Fremdvergleich entspricht. Ein Sportwagen der Oberklasse für den Geschäftsführer einer kleinen GmbH mit 500.000 € Umsatz ist gefährdet. Als Orientierung gilt: Die monatliche Leasingrate oder der monatliche Abschreibungsbetrag sollte nicht mehr als 3–5 % des monatlichen Bruttogehalts übersteigen.

Mobiltelefon und Kommunikationsmittel

Die private Nutzung eines betrieblichen Mobiltelefons, Tablets oder Computers ist steuerfrei, wenn das Gerät im Eigentum der GmbH steht (§ 3 Nr. 45 EStG). Es spielt keine Rolle, wie hoch der private Nutzungsanteil ist — die Steuerfreiheit gilt auch bei überwiegend privater Nutzung.

Voraussetzungen für die Steuerfreiheit:

Das Gerät muss im Eigentum oder im Leasing der GmbH stehen

Der Geschäftsführer darf das Gerät nicht käuflich erwerben — sonst entsteht ein geldwerter Vorteil

Internet- und Telefonkosten für den Anschluss am Arbeitsplatz sind ebenfalls steuerfrei übernehmbar

Diese Regelung ist eine der einfachsten und effektivsten Steuervergünstigungen — in der Praxis aber oft nicht vollständig ausgeschöpft.

Homeoffice-Ausstattung und Arbeitsmittel

Die GmbH kann dem Geschäftsführer Arbeitsmittel für das Homeoffice zur Verfügung stellen: Laptop, Monitor, Drucker, Bürostuhl, Schreibtisch. Soweit die Ausstattung betrieblich genutzt wird, entsteht kein geldwerter Vorteil. Bei privater Mitnutzung gilt: Handelt es sich um typische Arbeitsmittel, ist eine geringe private Mitnutzung unschädlich.

Die GmbH kann auch die Kosten für einen Internetanschluss im Homeoffice übernehmen — bis zu 50 € pro Monat pauschal steuerfrei, wenn der Anschluss auch dienstlich genutzt wird.

Betriebliche Altersversorgung als geldwerter Vorteil

Beiträge der GmbH zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) des Geschäftsführers können unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und sozialversicherungsfrei sein. Für Gesellschafter-Geschäftsführer, die nicht sozialversicherungspflichtig sind, gelten eingeschränkte Freistellungsmöglichkeiten:

Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG: bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei (2025: ca. 7.728 €/Jahr)

Für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer: Sozialversicherungsfreiheit grundsätzlich irrelevant, da kein SV-Pflicht

Pensionszusagen: separates Instrument mit eigenen Regeln (siehe gesonderter Artikel)

Essens- und Kantinenleistungen

Mahlzeiten, die die GmbH dem Geschäftsführer an Werktagen gewährt, können mit dem amtlichen Sachbezugswert bewertet werden — deutlich unterhalb des tatsächlichen Marktwerts. Für 2025 gelten folgende Sachbezugswerte:

Mahlzeit

Sachbezugswert 2025

Frühstück

2,17 €

Mittagessen

4,40 €

Abendessen

4,40 €

Zahlt der Geschäftsführer mindestens den Sachbezugswert selbst, entsteht kein lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil. Essensgutscheine bis zur Höhe des Sachbezugswerts plus 3,10 € (2025) sind steuerfrei.

Weitere geldwerte Vorteile im Überblick

Leistung

Steuerliche Behandlung

Grenze / Bedingung

Gesundheitsförderung

Steuerfrei

Max. 600 €/Jahr je Arbeitnehmer (§ 3 Nr. 34 EStG)

Jobticket / Deutschlandticket

Steuerfrei (zzgl. AG-Anteil)

Anrechnung auf Werbungskostenabzug möglich

Kinderbetreuungszuschuss

Steuerfrei

Für nicht schulpflichtige Kinder, betriebsfremde Einrichtung

Umzugskostenerstattung

Steuerfrei bis zu bestimmten Beträgen

Betrieblich veranlasster Umzug erforderlich

Rabatte auf Firmenprodukte

Steuerfrei bis 1.080 €/Jahr

Nur eigene Produkte/Dienstleistungen des Arbeitgebers

Aufmerksamkeiten (Geburtstag etc.)

Steuerfrei

Max. 60 € pro Anlass

Wie werden geldwerte Vorteile lohnsteuerlich abgerechnet?

Geldwerte Vorteile müssen in der monatlichen Lohnabrechnung des Geschäftsführers erfasst und versteuert werden. Folgende Methoden stehen zur Verfügung:

Individuelle Versteuerung mit dem persönlichen Lohnsteuersatz des Geschäftsführers

Pauschalversteuerung durch die GmbH (z.B. 25 % für bestimmte Sachzuwendungen nach § 37b EStG)

Steuerfreiheit bei bestimmten Leistungen (Mobiltelefon, Gesundheitsförderung bis 600 € etc.)

Pauschalversteuerung nach § 37b EStG: Die GmbH kann Sachzuwendungen an den Geschäftsführer mit 30 % pauschal versteuern und übernimmt damit die Lohnsteuer. Dies befreit den Geschäftsführer von der individuellen Steuerpflicht auf diesen Betrag. Voraussetzung: Die Zuwendung darf 10.000 € pro Person und Jahr nicht übersteigen.

Wie plant man die geldwerten Vorteile strategisch in die Gesamtvergütung ein?

Geldwerte Vorteile sind kein isoliertes Steuerinstrument, sondern Teil eines durchdachten Vergütungskonzepts. Die Gesamtausstattung des Geschäftsführers — Grundgehalt, Tantieme, Dienstwagen, bAV, sonstige geldwerte Vorteile — muss in ihrer Gesamtheit dem Fremdvergleich standhalten. Ein zu niedriges Grundgehalt, das durch exzessive Sachleistungen kompensiert wird, ist genauso problematisch wie ein überhöhtes Grundgehalt.

In der Praxis empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

Zunächst das Grundgehalt auf Basis eines Fremdvergleichs festlegen und dokumentieren

Dann die Sachleistungen auswählen, die für den Geschäftsführer persönlich den größten Nutzen haben

Die Gesamtausstattung auf Angemessenheit prüfen und mit einem Steuerberater abstimmen

Alle Bestandteile im Anstellungsvertrag klar regeln — vor Beginn des Geschäftsjahrs

Jährliche Überprüfung und Anpassung, insbesondere bei veränderter Ertragslage der GmbH

Steuerlicher Vorteil durch Optimierung: Ein Geschäftsführer mit einem Grundgehalt von 150.000 € und einem Elektrodienstwagen (Bruttolistenpreis 55.000 €) zahlt auf den Dienstwagen monatlich nur ca. 137 € geldwerten Vorteil (0,25 %) statt 550 € (1 % bei Verbrenner). Über ein Jahr spart er bei einem Grenzsteuersatz von 42 % rund 2.200 € Einkommensteuer im Vergleich zu einem gleichwertigen Verbrenner — allein durch die Fahrzeugwahl. Bei einer 7-jährigen Haltedauer summiert sich dieser Effekt auf über 15.000 €.

Was sind typische Fehler bei der Gestaltung geldwerter Vorteile?

In der Praxis begegnen uns bei Betriebsprüfungen immer wieder dieselben Fehler:

Fehlende Vorabvereinbarung: Der Dienstwagen wird genutzt, ohne dass der Anstellungsvertrag eine entsprechende Regelung enthält. Das Finanzamt stuft die Nutzung rückwirkend als vGA ein.

Nachträgliche Erweiterung: Der Geschäftsführer wechselt im laufenden Jahr auf ein teureres Fahrzeug, ohne dass dies vorab beschlossen wurde. Der Mehraufwand wird als vGA behandelt.

Verweigerung der Fahrtenbuchführung: Der Geschäftsführer führt kein Fahrtenbuch, obwohl die private Nutzung tatsächlich gering ist. Damit verzichtet er auf die steuerlich günstigere Fahrtenbuchmethode.

Kein Nachweis der betrieblichen Notwendigkeit: Ein Oberklassefahrzeug wird steuerlich nur dann vollständig anerkannt, wenn der Geschäftsführer seine betriebliche Notwendigkeit nachvollziehbar begründen kann — z.B. häufige Kundenbesuche, Repräsentationserfordernisse. Eine schriftliche Begründung im Gesellschafterbeschluss ist empfehlenswert.

Muss der Dienstwagen im Anstellungsvertrag erwähnt sein?

Ja — für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer unbedingt. Ohne schriftliche, vorab getroffene Vereinbarung wird der Dienstwagen als verdeckte Gewinnausschüttung eingestuft. Der Anstellungsvertrag muss Art und Klasse des Fahrzeugs sowie die Regelung zur Privatnutzung festhalten.

Was passiert, wenn der Geschäftsführer keinen Privatanteil versteuert?

Das Finanzamt setzt den geldwerten Vorteil im Rahmen einer Betriebsprüfung rückwirkend an — inkl. Nachzahlungszinsen. Zusätzlich kann der nicht versteuerte Anteil als verdeckte Gewinnausschüttung eingestuft werden, was eine doppelte steuerliche Belastung auslöst.

Ist ein Fahrtenbuch für den Gesellschafter-Geschäftsführer besonders riskant?

Ja. Das Finanzamt prüft Fahrtenbuchs von Gesellschafter-Geschäftsführern besonders genau, weil ein Interessenkonflikt besteht. Kleine Fehler — fehlende Eintragungen, nachträgliche Korrekturen, unvollständige Zweckangaben — können zur Verwerfung des gesamten Fahrtenbuchs führen. Dann gilt automatisch die 1 %-Regelung.

Können mehrere Dienstwagen steuerlich anerkannt werden?

Grundsätzlich ja, aber das Finanzamt prüft, ob die Gesamtausstattung dem Fremdvergleich entspricht. Zwei Dienstwagen für einen Geschäftsführer sind selten durch betriebliche Notwendigkeit zu rechtfertigen und werden häufig (zumindest teilweise) als vGA eingestuft.

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