Was sind Gründungskosten im steuerlichen Sinne?
1. Gründungskosten im engeren Sinne
Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags
Handelsregistergebühren
Beglaubigungskosten
Kosten für die Anmeldung zum Handelsregister
2. Gründungsnebenkosten
Steuerberatungskosten für die Gestaltung des Gesellschaftsvertrags
Rechtsberatungskosten
Kosten für die Eröffnung des Geschäftskontos
Kosten für die Gewerbeanmeldung
Kosten für die erste Unternehmenspräsentation (Website, Briefpapier)
3. Anlaufkosten
Erste Marketingmaßnahmen
Schulungskosten
Kosten für die Einrichtung der Geschäftsräume
Personalrekrutierungskosten
Wie werden Gründungskosten steuerlich behandelt?
Sofortiger vollständiger Abzug im Entstehungsjahr
Keine Verteilung über mehrere Jahre (kein Aktivierungsgebot)
Minderung des körperschaftsteuerpflichtigen Gewinns im Gründungsjahr
Hinweis: Seit dem BilMoG 2009 ist die Aktivierung von Gründungsaufwand in der Handelsbilanz nicht mehr zulässig. Steuerlich folgt man dem Handelsrecht — sofortiger Abzug ist die Regel.
Welche Notarkosten fallen bei der GmbH-Gründung an?
Stammkapital
Notarkosten (ca.)
Handelsregistergebühr (ca.)
25.000 €
300–400 €
150 €
50.000 €
400–550 €
200 €
100.000 €
550–750 €
250 €
500.000 €
1.500–2.000 €
400 €
Was ist das Musterprotokoll und wann ist es sinnvoll?
Voraussetzungen
Maximal 3 Gesellschafter
Maximal 1 Geschäftsführer
Keine Sacheinlagen
Keine abweichenden Regelungen zur gesetzlichen Gewinnverteilung
Wann ist das Musterprotokoll nicht geeignet?
Wenn Vinkulierungsklauseln gewünscht sind
Wenn mehrere Geschäftsführer bestellt werden sollen
Wenn eine Holdingstruktur aufgebaut wird
Wenn Sacheinlagen eingebracht werden
Können Kosten vor der Gründung steuerlich geltend gemacht werden?
Phase
Abziehbarkeit
Voraussetzung
Vor der notariellen Beurkundung
Eingeschränkt
Konkrete Gründungsabsicht muss nachweisbar sein
Vor-GmbH (nach Beurkundung, vor Eintragung)
Ja
Kosten müssen im Namen der Vor-GmbH aufgewandt worden sein
Nach Handelsregistereintragung
Ja
Reguläre Betriebsausgaben ohne Einschränkung
Welche Gründungskosten lassen sich minimieren?
Notarkosten reduzieren
Musterprotokoll nutzen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind
Stammkapital nicht unnötig hoch ansetzen
Online-Beurkundung prüfen (seit DiRUG möglich)
Behördliche Kosten reduzieren
Gewerbeanmeldung online erledigen (kostenlos oder sehr günstig)
Steuerliche Erfassung über ELSTER vornehmen (kostenlos)
FAQ: Häufige Fragen zu Gründungskosten
Kann die GmbH Gründungskosten erstatten, die ein Gesellschafter vorgestreckt hat?
Ja, wenn eine Aufwendungsersatzvereinbarung getroffen wurde. Ohne Vereinbarung kann die Erstattung als verdeckte Gewinnausschüttung qualifiziert werden.
Wie lange muss ich Gründungsbelege aufbewahren?
Gründungsbelege sind Buchführungsunterlagen und müssen 10 Jahre aufbewahrt werden (§ 147 Abs. 1 AO).
Kann ich als Gesellschafter meine eigene Arbeitszeit als Gründungskosten absetzen?
Nein. Die eigene Arbeitszeit eines Gesellschafters ist keine Betriebsausgabe der GmbH.
Sind Kosten für die Unternehmensberatung vor der Gründung abziehbar?
Ja, wenn sie im Zusammenhang mit der konkreten Gründungsplanung stehen und die Gründungsabsicht nachweisbar ist.
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