Komplexe Vermögensstrukturen erfordern durchdachte Steuergestaltung auf höchstem Niveau. Unsere Expertise macht den Unterschied. Deutschlandweit vertrauen anspruchsvolle Mandanten auf unsere Expertise.

Die wichtigsten Erkenntnisse

Holdingstrukturen senken die Steuerquote.

Dividenden sind fast steuerfrei.

Die Thesaurierung von Gewinnen ist vorteilhaft.

Der Weg in die Holding-Struktur: Schritt 2

Nach der Einbringung des Betriebs in eine Kapitalgesellschaft folgt der zweite Schritt. Die Anteile an der operativen Gesellschaft werden in eine Holding-GmbH eingebracht. Dieser Vorgang wird als Anteilstausch bezeichnet. Die isolierte Einbringung von Anteilen ist steuerlich begünstigt. Es ist unerheblich, ob die Anteile aus Privat- oder Betriebsvermögen stammen. Die Anteile müssen jedoch steuerverstrickt sein. Die Anteile werden in die Holding-GmbH eingebracht. Die Holding gewährt im Gegenzug neue Anteile. Es muss ein Antrag auf Buchwertansatz gestellt werden.

Der Anteilstausch hat Konsequenzen für die Sperrfrist des ersten Einbringungsvorgangs. Die Einbringung des Betriebs unterliegt einer Sperrfrist von sieben Jahren. Der Anteilstausch führt zu einer steuerlichen Veräußerung der Anteile aus dem ersten Schritt. Die Sperrfrist wird verletzt. Die rückwirkende Besteuerung der stillen Reserven droht. Eine gesetzliche Rückausnahme verhindert dies. Die rückwirkende Besteuerung entfällt. Die Sperrfrist für die Anteile geht auf die Holding-GmbH über.

Belastungsvergleich und laufende Besteuerung

Die Holding-Struktur bietet im Vergleich zu einem Einzelunternehmen erhebliche Steuervorteile.

Besteuerung der operativen Kapitalgesellschaft Die operative Gesellschaft zahlt Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Der Steuersatz der Körperschaftsteuer liegt bei 15 Prozent. Der Gewerbesteuersatz kann ebenfalls bei 15 Prozent liegen. Nach Abzug der Steuern verbleibt ein höherer Gewinn als beim Einzelunternehmer.

Besteuerung der Ausschüttungen Die Holding-GmbH schüttet die Gewinne an die Anteilseigner aus. Bei einer Ausschüttung an eine Privatperson fallen Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag an. Die Gesamtbelastung liegt dann höher als bei einem Einzelunternehmen.

Bei einer Ausschüttung an eine Holding-GmbH gilt eine Steuerbefreiung. Die Dividenden sind steuerfrei. Nur fünf Prozent der Dividenden gelten als nicht abziehbare Betriebsausgaben. Diese werden mit Körperschaftsteuer besteuert. Die Steuerbelastung auf der Dividende liegt bei nur etwa 1,5 Prozent. Das ist ein erheblicher Liquiditätsvorteil.

Vermögensaufbau in der Holding Die Holding kann die Gewinne thesaurieren. Sie kann das Vermögen reinvestieren. Sie kann damit weiteres Vermögen aufbauen. Solche Reinvestitionen in Wertpapiere oder Immobilien werden steuerlich begünstigt. Diese Erträge werden nur mit rund 30 Prozent besteuert.

Fazit und Handlungsempfehlungen

Holdingstrukturen bieten enorme Vorteile. Sie senken die Steuerquote. Sie ermöglichen einen effizienten Vermögensaufbau. Die laufenden Steuervorteile sind signifikant.

Konkrete Handlungsschritte

Die Kosten einer Holding-Struktur prüfen.

Den Anteilstausch sorgfältig planen.

Die Liquiditätsvorteile strategisch nutzen.