Als erfolgreicher Unternehmer stehen Sie vor steuerlichen Weichenstellungen. Ihre unternehmerischen Entscheidungen prägen den Erfolg. Wir begleiten Sie dabei.

Die wichtigsten Erkenntnisse

Betriebsaufspaltung ist Chance und Risiko.

Nachfolgeplanung kann Aufspaltung auslösen.

Minderjährige Gesellschafter sind ein Gestaltungsmittel.

Grundlagen der Betriebsaufspaltung und Fallstricke

Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn zwei Unternehmen eng verflochten sind. Es gibt eine personelle und eine sachliche Verflechtung. Die sachliche Verflechtung besteht, wenn ein Unternehmen Wirtschaftsgüter an ein anderes Unternehmen überlässt. Zum Beispiel, wenn eine Besitzgesellschaft eine Immobilie an eine Betriebsgesellschaft vermietet. Die personelle Verflechtung besteht, wenn die gleichen Personen beide Unternehmen beherrschen.

In der Nachfolgeplanung kann dies zur Falle werden. Wenn die Immobilie und die Gesellschaftsanteile an verschiedene Personen gehen, endet die Betriebsaufspaltung. Das kann zu einer Betriebsaufgabe führen. Eine Betriebsaufgabe löst stille Reserven auf. Es drohen hohe Steuerlasten.

Personelle Verflechtung und Beherrschungsidentität Die personelle Verflechtung ist entscheidend. Sie liegt vor, wenn die Gesellschafter in beiden Unternehmen ihren Willen durchsetzen können. Dies geschieht in der Regel über eine Mehrheitsbeteiligung. Es kann aber auch über Geschäftsführungsbefugnisse geschehen.

Ein Urteil von 2020 zeigt die Gefahr. Eine Person war nur Gesellschafterin der Besitzgesellschaft. Sie war von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Das Finanzamt sah trotzdem eine Betriebsaufspaltung. Die Geschäftsführung der Besitzgesellschaft lag bei den gleichen Personen wie die der Betriebsgesellschaft. Diese Personen konnten den Mietvertrag steuern. Das Gericht sah die personelle Verflechtung als gegeben an.

Eine spätere Klarstellung betonte die Bedeutung der Mehrheitsbeteiligung. Geschäftsführungsbefugnisse allein sind nicht immer entscheidend.

Gestaltungen mit Minderjährigen als strategischer Ansatz

Minderjährige Kinder sind ein wichtiges Gestaltungselement. Sie können gezielt als Gesellschafter eingesetzt werden. So lässt sich eine Betriebsaufspaltung vermeiden. Die Anteile des Kindes werden in der Regel den Eltern zugerechnet. Das führt zur personellen Verflechtung. Die Zurechnung kann jedoch vermieden werden. Dazu ist eine Ergänzungspflegschaft nötig.

Neue Chancen durch die Reform des Vormundschaftsrechts 2023

Das Vormundschafts- und Betreuungsrecht wurde umfassend reformiert. Die Reform trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Sie bietet neue Möglichkeiten. Eine wichtige Neuerung ist die Zuwendungspflegschaft.

Die Zuwendungspflegschaft als Betriebsaufspaltungs-Blocker Mit der Zuwendungspflegschaft kann eine dauerhafte Pflegschaft für die Anteile des Kindes eingerichtet werden. Dadurch können die Eltern die Anteile nicht selbst verwalten. Sie können die personelle Verflechtung verhindern. Die Eltern können die Person des Pflegers selbst bestimmen. Das ist ein großer Vorteil. Es schafft Rechtssicherheit und verhindert eine Zurechnung der Anteile.

Fazit und Handlungsimpulse

Betriebsaufspaltungen sind komplex. Sie bieten aber Gestaltungsspielraum. Die gezielte Nutzung von Minderjährigen kann eine Lösung sein. Die neue Zuwendungspflegschaft ist ein vielversprechendes Instrument.

Konkrete Handlungsschritte

Betriebsaufspaltungskonstellationen analysieren.

Minderjährige strategisch in die Nachfolge einbeziehen.

Zuwendungspflegschaft bei Bedarf prüfen