Als erfolgreicher Unternehmer stehen Sie vor steuerlichen Weichenstellungen. Ihre unternehmerischen Entscheidungen prägen den Erfolg. Wir begleiten Sie dabei.

Die wichtigsten Erkenntnisse

Nachfolge kann Betriebsaufspaltung auslösen.

Minderjährige Kinder sind ein Gestaltungsmittel.

Eine neue Pflegschaftsform bietet Rechtssicherheit.

Personelle Verflechtung in der Nachfolge

Die Betriebsaufspaltung spielt in der Nachfolge eine wichtige Rolle. Eine bestehende Betriebsaufspaltung kann ungewollt beendet werden. Dies geschieht, wenn die Immobilie und die Gesellschaftsanteile an verschiedene Personen übergehen. Die Folge ist eine Betriebsaufgabe. Die stillen Reserven werden aufgedeckt.

Eine Nachfolge kann auch eine Betriebsaufspaltung begründen. Dies geschieht, wenn dadurch erstmals eine personelle und sachliche Verflechtung entsteht. Eine Betriebsaufspaltung kann auch gezielt herbeigeführt werden. Dies ist vorteilhaft, wenn vermietete Grundstücke in steuerbegünstigtes Betriebsvermögen umgewandelt werden sollen.

Gerichtsurteile zur personellen Verflechtung Ein Urteil eines höchsten Gerichts hat die personelle Verflechtung konkretisiert. Sie kann auch über die Geschäftsführungsbefugnisse begründet werden. Eine spätere Entscheidung hat die Relevanz der Mehrheitsbeteiligung bestätigt.

Beteiligung Minderjähriger als Gestaltungsmittel

Minderjährige Kinder sind ein wichtiges Gestaltungselement. Sie können die personelle Verflechtung verhindern. Ein minderjähriges Kind kann als Gesellschafter eingesetzt werden. Die Anteile des Kindes werden in der Regel den Eltern zugerechnet. Das führt zur personellen Verflechtung.

Die Bedeutung einer Dauerergänzungspflegschaft Die Zurechnung der Anteile kann verhindert werden. Dazu muss eine Dauerergänzungspflegschaft angeordnet werden. Ein Ergänzungspfleger vertritt dann die Interessen des Kindes.

Die Zuwendungspflegschaft als "Betriebsaufspaltungs-Blocker" Eine neue gesetzliche Regelung hat die Zuwendungspflegschaft eingeführt. Sie kann eine Dauerpflegschaft für die Gesellschaftsbeteiligung begründen. Das Instrument kann genutzt werden, um eine Betriebsaufspaltung zu verhindern. Eltern können die Person des Pflegers selbst bestimmen.

Fazit und Handlungsempfehlungen

Die Betriebsaufspaltung ist ein zweischneidiges Schwert. Sie kann steuerliche Risiken und Chancen in der Nachfolgeplanung haben. Die Beteiligung von Minderjährigen bietet neue Gestaltungsmöglichkeiten.

Konkrete Handlungsschritte

Die Beteiligungsverhältnisse sorgfältig planen.

Die Zurechnung von Anteilen Minderjähriger vermeiden.

Die neue Zuwendungspflegschaft prüfen.