Als erfolgreicher Unternehmer stehen Sie vor steuerlichen Weichenstellungen. Ihre unternehmerischen Entscheidungen prägen den Erfolg. Wir begleiten Sie dabei.
Die wichtigsten Erkenntnisse
Betriebsaufspaltung schließt die erweiterte Kürzung aus.
Kapitalgesellschaften bieten hier Gestaltungschancen.
Treuhänderische Bindungen können eine Lösung sein.
Die erweiterte Kürzung und das Ausschließlichkeitserfordernis
Die erweiterte Kürzung dient der Gewerbesteueroptimierung. Sie soll Rechtsformnachteile von Kapitalgesellschaften ausgleichen. Gewinne aus der Verwaltung eigenen Grundbesitzes sind dann gewerbesteuerfrei.
Das Ausschließlichkeitserfordernis Die Gesellschaft muss ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten. Dieses Erfordernis hat eine dreidimensionale Wirkung.
Tätigkeitsbezogen: Es darf nur die vermögensverwaltende Tätigkeit ausgeübt werden. Eine gewerbliche Tätigkeit schließt die Kürzung aus.
Zeitraumbezogen: Die Tätigkeit muss während des gesamten Erhebungszeitraums ausgeübt werden.
Grundbesitzbezogen: Es darf nur eigener Grundbesitz verwaltet werden.
Abgrenzung zur privaten Vermögensverwaltung Die erweiterte Kürzung gilt nur, wenn die Tätigkeit die private Vermögensverwaltung nicht überschreitet. Eine Betriebsaufspaltung überschreitet diese Grenze. Das Besitzunternehmen erzielt dann gewerbliche Einkünfte.
Das Spannungsfeld im Detail
Eine Betriebsaufspaltung führt zur Gewerblichkeit des Besitzunternehmens. Das Besitzunternehmen kann die erweiterte Kürzung nicht mehr in Anspruch nehmen. Die erweiterte Kürzung ist ein Ausgleich für Rechtsformnachteile. Die Gewerblichkeit bei einer Betriebsaufspaltung ist jedoch keine Folge der Rechtsform. Sie ist eine Folge der Tätigkeit.
Ausnahmesituation Schwester-Kapitalgesellschaften Eine Ausnahme besteht bei Schwester-Kapitalgesellschaften. Wenn beide Unternehmen GmbHs sind, liegt keine Betriebsaufspaltung vor. Das Besitzunternehmen kann die erweiterte Kürzung in Anspruch nehmen.
Gerichtsurteile zur Beherrschungsidentität Ein Gericht hat die Bedeutung der Mehrheitsbeteiligung klargestellt. Die personelle Verflechtung kann nicht allein aus der Geschäftsführungsfunktion abgeleitet werden. Das Urteil betonte, dass die Mehrheitsbeteiligung weiterhin entscheidend ist.
Fazit und Handlungsempfehlungen
Die erweiterte Kürzung und die Betriebsaufspaltung sind Gegensätze. Sie schließen sich in der Regel aus. Eine sorgfältige Rechtsformwahl ist daher entscheidend. Eine Betriebsaufspaltung kann vermieden werden.
Konkrete Handlungsschritte
Die Rechtsform der Gesellschaften prüfen.
Die Einhaltung des Ausschließlichkeitsprinzips sichern.
Die Beteiligungsverhältnisse sorgfältig gestalten.