Wie ist das Verfahren aufgebaut?

Das Verfahren führt in klar getrennten Schritten von der ersten Idee zur Förderentscheidung:

Projektskizze einreichen

persönliches Gespräch und kostenfreie Vorabberatung

nach positiver Einschätzung Aufforderung zum Vollantrag

Vollantrag über das eAntragsportal

wissenschaftliches Fachgutachten durch die IFB

Entscheidung der IFB-Vergabekommission für Innovation nach Bestenauslese

Bewilligungsbescheid

Dieser Aufbau erlaubt es, früh und ohne großen Aufwand zu klären, ob ein Vorhaben grundsätzlich passt, bevor der aufwendigere Vollantrag erstellt wird.

Stufe 1: die Projektskizze

Den Einstieg bildet eine kurze Projektskizze von etwa zwei bis drei Seiten, die Sie per E-Mail an die Innovationsagentur der IFB Hamburg senden. Sie beschreibt Vorhaben, Innovationsgehalt und groben Kostenrahmen. Die IFB prüft die Skizze und lädt bei positiver Einschätzung zu einem persönlichen Gespräch ein. Diese Vorabberatung ist kostenfrei und ein echter Vorteil: Sie klärt früh, ob das Vorhaben förderfähig ist, welches Modul passt und worauf der spätere Antrag achten muss. Erst nach diesem Schritt fordert die IFB zum Vollantrag auf.

Stufe 2: der Vollantrag

Den Vollantrag stellen Sie digital über das eAntragsportal der IFB Hamburg. Dazu gehören eine ausführlichere Projektbeschreibung von etwa neun bis zwölf Seiten und eine Projektkalkulation. Anschließend holt die IFB ein wissenschaftliches Fachgutachten zu Ihrem Vorhaben ein. Auf dieser Grundlage entscheidet die IFB-Vergabekommission für Innovation nach dem Prinzip der Bestenauslese, das heißt im Vergleich der vorliegenden Anträge anhand fachlicher Bewertungskriterien. Das Ergebnis ist der Bewilligungsbescheid.

Wann darf ich mit dem Vorhaben beginnen?

Erst nach der Bewilligung. Mit dem Vorhaben darf vor der Bewilligung nicht begonnen werden; andernfalls entfällt der sogenannte Anreizeffekt, und die Förderung ist gefährdet. Als Beginn gilt bereits der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags. Wer vor der Entscheidung startet, tut dies auf eigenes Risiko. Planungs- und Vorbereitungsarbeiten sind davon in der Regel nicht erfasst, die eigentliche Projektdurchführung aber sehr wohl.

Wann kann ich einreichen, und wie schnell geht es?

Projektskizzen und Anträge können bei den laufenden PROFI-Modulen jederzeit eingereicht werden; feste Stichtage gibt es hier nicht. Eine Ausnahme bilden die befristeten Aufrufe von PROFI Impuls, die mit eigenen Fristen arbeiten. Im Vergleich zu den Bundes- und EU-Programmen ist das Verfahren kurz und planbar, auch weil die kostenfreie Vorabberatung Fehlläufe vermeidet. Eine verbindliche Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab und sollte im Gespräch mit der IFB abgeschätzt werden.

Was kommt nach der Bewilligung?

Nach dem Bescheid setzen Sie das Vorhaben um, erstellen Zwischenberichte und rufen die Mittel ab. Nach Abschluss folgt der Verwendungsnachweis, bestehend aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis der Einnahmen und Ausgaben. Grundlage sind die allgemeinen Zuwendungsbestimmungen; dazu gehören Stundennachweise für das eingesetzte Personal, Belegnachweise und eine mehrjährige Aufbewahrung der Unterlagen. Eine saubere, projektbezogene Buchführung von Beginn an erleichtert diesen Nachweis erheblich.

Häufige Fragen

Muss ich gleich einen vollständigen Antrag stellen?

Nein. Sie beginnen mit einer kurzen Projektskizze; der Vollantrag folgt erst nach positiver Einschätzung und Aufforderung durch die IFB.

Was kostet die Vorabberatung?

Nichts. Das persönliche Gespräch zur Skizze ist kostenfrei.

Wo stelle ich den Vollantrag?

Digital über das eAntragsportal der IFB Hamburg.

Wer entscheidet über die Förderung?

Die IFB-Vergabekommission für Innovation, nach dem Prinzip der Bestenauslese und auf Grundlage eines wissenschaftlichen Fachgutachtens.

Darf ich vor der Bewilligung anfangen?

Nein. Ein vorzeitiger Vorhabenbeginn gefährdet die Förderung; er ist allenfalls auf eigenes Risiko möglich.

Unsere fachliche Einschätzung

Das PROFI-Verfahren ist gerade für ein forschendes Start-up gut handhabbar, weil es das Risiko vorn klein hält. Die kurze Skizze und die kostenfreie Vorabberatung ermöglichen eine ehrliche Einschätzung, bevor Aufwand in einen Vollantrag fließt. Aus unserer Sicht sind zwei Dinge entscheidend. Erstens die Disziplin beim Vorhabenbeginn: Keine der Ausführung zuzurechnende Bestellung oder Beauftragung vor dem Bescheid, sonst ist die Förderung in Gefahr. Zweitens die frühe Einrichtung einer projektbezogenen Buchführung mit Stundenerfassung, denn der spätere Verwendungsnachweis steht und fällt mit den laufenden Aufzeichnungen. Wer beides von Anfang an beachtet, nutzt die eigentliche Stärke von PROFI, die Planbarkeit.

Konkrete Handlungsschritte

Erstellen Sie eine kurze Projektskizze und senden Sie sie an die Innovationsagentur der IFB Hamburg.

Nutzen Sie das kostenfreie Vorabgespräch, um Modul und Förderfähigkeit zu klären.

Bereiten Sie den Vollantrag über das eAntragsportal mit Projektbeschreibung und Kalkulation vor.

Beginnen Sie mit dem Vorhaben erst nach dem Bewilligungsbescheid.

Richten Sie früh eine projektbezogene Buchführung mit Stundenerfassung für den späteren Verwendungsnachweis ein.

Rechtsstand: Juni 2026.

Perfektion ist planbar.

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