Wie ist das Antragsverfahren aufgebaut?
Das Verfahren hat zwei Stufen. In der ersten Stufe wird eine Projektskizze eingereicht und bewertet. Nur wenn diese Skizze positiv bewertet wird, fordert der Projektträger zur zweiten Stufe auf, dem förmlichen Vollantrag. Diese Trennung hat einen praktischen Vorteil: Der Aufwand des vollständigen Antrags entsteht erst, wenn das Vorhaben die inhaltliche Hürde genommen hat. Sie bedeutet aber auch, dass die Skizze allein über den weiteren Weg entscheidet.
Was gehört in die Projektskizze?
Die Skizze wird über das Online-Skizzentool PT-Outline eingereicht und soll zehn Seiten nicht überschreiten, bei einfachem Zeilenabstand und Schriftgröße 11. Zusätzlich ist das im Portal erzeugte Projektblatt unterschrieben beim Projektträger, der VDI Technologiezentrum GmbH, einzureichen. Bei einem Verbund reichen alle Partner die Skizze gemeinsam ein. Inhaltlich folgt die Skizze einer festgelegten Gliederung:
Ziele und Lösungsansatz des Vorhabens
Stand der Technik und Abgrenzung dazu
Arbeitsplan mit Meilensteinen
Konsortium und Aufgabenverteilung
Verwertungsplan
Notwendigkeit der Zuwendung, also das wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Risiko
Finanzierung
Auf zehn Seiten muss die Skizze die Förderkriterien überzeugend bedienen. Die knappe Form zwingt zur Präzision, gerade beim Punkt der Notwendigkeit der Zuwendung, der das Risiko und damit den Förderbedarf begründet.
Wann werden Skizzen bewertet?
Eine Skizze kann jederzeit eingereicht werden, bewertet wird sie jedoch nur zu den festen Stichtagen am 15. April und 15. Oktober eines Jahres. Eine kurz vor dem Stichtag eingereichte Skizze läuft in der laufenden Runde, eine knapp danach eingereichte erst in der nächsten. Die Rückmeldung erfolgt erfahrungsgemäß einige Monate nach dem Stichtag. Wer einen bestimmten Projektstart anstrebt, sollte deshalb vom gewünschten Bescheidtermin zurückrechnen.
Was bedeutet der Wettbewerb zwischen den Skizzen?
Die zu einem Stichtag eingereichten Skizzen werden nicht isoliert, sondern im Vergleich bewertet. Sie stehen im Wettbewerb zueinander. Maßgebliche Kriterien sind Exzellenz, Innovationsgrad, wirtschaftliche Verwertungsfähigkeit und die Bedeutung des Beitrags zu gesellschaftlich relevanten Fragen. Daraus folgt ein wichtiger Unterschied zu rein formalen Programmen: Die bloße Förderfähigkeit genügt nicht. Eine Skizze kann alle formalen Voraussetzungen erfüllen und dennoch abgelehnt werden, weil andere Einreichungen derselben Runde überzeugender waren.
Wie läuft die zweite Stufe?
Nach einer positiven Skizzenbewertung fordert der Projektträger schriftlich zum Vollantrag auf. Dieser wird elektronisch über das System easy-Online gestellt und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Die Bearbeitung des Vollantrags nimmt in der Regel einige Monate in Anspruch; von der Skizze bis zum Zuwendungsbescheid vergehen erfahrungsgemäß sechs bis neun Monate. Mit dem Vorhaben darf erst nach dem Bescheid begonnen werden, ein vorzeitiger Beginn gefährdet die Förderung.
Worin unterscheidet sich das vom laufenden ZIM-Verfahren?
Der Unterschied ist grundlegend. Beim ZIM werden Anträge laufend angenommen und einzeln geprüft; es gibt keine Stichtage und keinen Wettbewerb zwischen den Anträgen. Bei KMU-innovativ entscheidet der Vergleich zu festen Terminen. Für die Planung heißt das: Beim ZIM zählt der frühe, saubere Antrag, bei KMU-innovativ die im Wettbewerb überzeugende Skizze zum richtigen Stichtag. Auch die Dauer ist verschieden; das zweistufige Verfahren braucht spürbar länger als die laufende ZIM-Bewilligung.
Häufige Fragen
Muss ich zuerst eine Skizze einreichen?
Ja. Der Vollantrag ist erst nach einer positiven Skizzenbewertung möglich; die Skizze ist die erste Stufe.
Wie lang darf die Projektskizze sein?
Höchstens zehn Seiten, bei einfachem Zeilenabstand und Schriftgröße 11. Eingereicht wird sie über das Online-Tool PT-Outline.
Wann sollte ich einreichen?
Skizzen können jederzeit eingereicht werden, bewertet werden sie zum 15. April und 15. Oktober. Maßgeblich ist, in welche Bewertungsrunde die Skizze fällt.
Reicht es, die Förderkriterien formal zu erfüllen?
Nein. Die Skizzen stehen im Wettbewerb. Auch eine formal förderfähige Skizze kann abgelehnt werden, wenn andere überzeugender sind.
Wie lange dauert es bis zum Bescheid?
Von der Skizze bis zum Zuwendungsbescheid in der Regel sechs bis neun Monate.
Unsere fachliche Einschätzung
Das Verfahren verlangt zwei Dinge, die sich gut vorbereiten lassen. Das erste ist das Timing: Wer den gewünschten Projektstart kennt, sollte vom Bescheidtermin über die sechs bis neun Monate Verfahrensdauer auf den passenden Stichtag zurückrechnen und nicht den nächstbesten Termin ansteuern. Das zweite ist die belastbare Finanzierungs- und Kostendarstellung in der Skizze, denn der Punkt der Notwendigkeit der Zuwendung und die Finanzierung tragen die wirtschaftliche Bewertung. Aus unserer Sicht lohnt es sich, den zahlenbezogenen Teil und die förderrechtliche Einordnung frühzeitig sauber aufzustellen, während die fachlich-technische Argumentation beim Vorhabenträger und seinem wissenschaftlichen Partner liegt.
Konkrete Handlungsschritte
Rechnen Sie vom gewünschten Projektstart über die Verfahrensdauer auf den passenden Stichtag zurück.
Nehmen Sie früh Kontakt zum Projektträger auf, bevor Sie die Skizze fertigstellen.
Bereiten Sie die Skizze entlang der vorgegebenen Gliederung auf zehn Seiten vor.
Stellen Sie die Finanzierung und die Notwendigkeit der Zuwendung belastbar dar.
Beginnen Sie das Vorhaben erst nach dem Zuwendungsbescheid.
Rechtsstand: Juni 2026.
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