Warum ist das Verbundprojekt im Programm erwünscht?
KMU-innovativ bevorzugt die Zusammenarbeit von Unternehmen mit Forschungseinrichtungen. Der Gedanke dahinter ist einfach: Die Forschungseinrichtung bringt die wissenschaftliche Tiefe, das Unternehmen die Anwendung und die Verwertung am Markt. Für ein forschendes Start-up ist der Verbund mit einer Hochschule oder einem außeruniversitären Institut deshalb oft der naheliegende Weg, anspruchsvolle Vorhaben zu stemmen. Das Programm knüpft daran allerdings Bedingungen, die sicherstellen sollen, dass die Förderung vor allem den KMU dient.
Was besagt die 50-Prozent-Regel?
Die zentrale Bedingung im Verbund lautet: Mindestens die Hälfte der insgesamt beantragten Fördermittel muss den beteiligten KMU oder mittelständischen Unternehmen zugutekommen. Maßgeblich ist die Förderung, nicht das Projektvolumen. Entscheidend ist außerdem, was in die Rechnung einfließt: Auf der KMU-Seite zählen die Förderbeträge der Unternehmen einschließlich ihrer größenbedingten Boni, auf der anderen Seite die Förderung der Forschungseinrichtungen einschließlich ihrer Projektpauschale. Gerade dieser letzte Punkt wird leicht übersehen, denn die Projektpauschale erhöht den Anteil der Nicht-KMU-Seite.
Wer führt das Konsortium, und wem nützt das Vorhaben?
Die Koordination des Verbunds muss bei einem beteiligten Industrieunternehmen liegen, in der Regel bei einem KMU. Der Nutzen des Vorhabens muss in erster Linie den beteiligten KMU zugutekommen; das ist in einem Verwertungsplan darzulegen. Zwischen den Partnern ist eine schriftliche Kooperationsvereinbarung erforderlich, die die Zusammenarbeit, die Aufgabenverteilung und die Rechte an den Ergebnissen regelt. Diese Vereinbarung ist nicht nur Formsache, sondern trägt die beihilferechtliche Sauberkeit des Verbunds.
Wie wird die Forschungseinrichtung gefördert?
Eine Hochschule oder ein außeruniversitäres Institut wird im Rahmen ihrer nichtwirtschaftlichen Tätigkeit zu 100 Prozent gefördert. Hochschulen und Universitätskliniken erhalten zusätzlich eine Projektpauschale von 20 Prozent auf die zuwendungsfähigen Ausgaben. Voraussetzung ist, dass die Einrichtung ihre wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten buchhalterisch trennt, damit über den Verbund keine indirekten Beihilfen an die beteiligten Unternehmen fließen. Diese Trennungsrechnung ist die Bedingung dafür, dass die 100-Prozent-Förderung der Einrichtung beihilferechtlich unbedenklich bleibt.
Wie wirkt sich das auf die Budgetplanung aus?
Die 50-Prozent-Regel und die Projektpauschale greifen rechnerisch ineinander, und das kann zur Falle werden. Ein Beispiel mit einem KMU und einer Forschungseinrichtung:
Partner
Förderung
Anteil an der Gesamtförderung
KMU (industrielle Forschung, 70 %)
700.000 €
49,3 %
Forschungseinrichtung (100 % plus 20 % Pauschale)
720.000 €
50,7 %
Gesamt
1.420.000 €
100 %
Hier liegt der KMU-Anteil knapp unter der Hälfte, obwohl das KMU das größere Kostenbudget trägt. Grund ist die hohe Förderquote der Forschungseinrichtung samt Pauschale. Der Antrag müsste umstrukturiert werden, etwa indem das KMU einen größeren Arbeitsanteil übernimmt oder das Budget der Einrichtung gesenkt wird. Wer die Budgets erst spät zusammenführt, bemerkt eine solche Verschiebung oft zu spät.
Häufige Fragen
Worauf bezieht sich die 50-Prozent-Regel, auf die Kosten oder auf die Förderung?
Auf die Förderung. Mindestens die Hälfte der insgesamt beantragten Fördermittel muss den beteiligten KMU zugutekommen.
Zählt die Projektpauschale der Hochschule in die Rechnung?
Ja, auf der Nicht-KMU-Seite. Sie erhöht den Anteil der Forschungseinrichtung und kann den KMU-Anteil unter 50 Prozent drücken.
Wer muss das Konsortium führen?
Ein beteiligtes Industrieunternehmen, in der Regel ein KMU. Der Nutzen des Vorhabens muss vorrangig den KMU zugutekommen.
Wie hoch wird die Forschungseinrichtung gefördert?
Zu 100 Prozent im Rahmen ihrer nichtwirtschaftlichen Tätigkeit; Hochschulen und Universitätskliniken erhalten zusätzlich eine Projektpauschale von 20 Prozent.
Brauchen wir eine Kooperationsvereinbarung?
Ja. Im Verbund ist eine schriftliche Kooperationsvereinbarung zwischen den Partnern erforderlich.
Unsere fachliche Einschätzung
Der Verbund ist der stärkste Hebel des Programms, weil er die wissenschaftliche Tiefe einer Forschungseinrichtung mit hohen Förderquoten verbindet. Die eigentliche Stolperstelle ist nicht die Forschung, sondern die Budgetarithmetik: Die 50-Prozent-Regel wird an der Förderung gemessen, und die Projektpauschale der Hochschule kann die Verteilung kippen. Aus unserer Sicht gehört die Aufteilung der Budgets zwischen Unternehmen und Einrichtung deshalb früh auf den Tisch, gerechnet auf der Förderebene und nicht erst auf der Kostenebene. Wer die KMU-Quote von Beginn an mitführt, vermeidet eine späte Umstrukturierung kurz vor dem Stichtag.
Konkrete Handlungsschritte
Rechnen Sie die 50-Prozent-Regel auf der Förderebene, nicht auf der Kostenebene.
Beziehen Sie die Projektpauschale der Forschungseinrichtung in die Anteilsrechnung ein.
Legen Sie die Konsortialführung bei einem beteiligten KMU fest.
Stellen Sie die buchhalterische Trennung bei der Forschungseinrichtung sicher.
Schließen Sie eine schriftliche Kooperationsvereinbarung, die Aufgaben, Verwertung und Rechte regelt.
Rechtsstand: Juni 2026.
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