Woraus setzt sich die Förderquote zusammen?
Die Förderquote ist kein fester Programmwert, sondern ergibt sich aus dem Beihilferecht. Artikel 25 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung gibt für jede Forschungskategorie eine Grundintensität vor und lässt darauf Aufschläge zu. Maßgeblich sind drei Größen: die Forschungskategorie des jeweiligen Arbeitspakets, die Größe des Unternehmens und die Frage, ob eine wirksame Zusammenarbeit vorliegt. Aus diesen drei Faktoren errechnet sich die konkrete Quote, begrenzt durch einen festen Höchstwert.
Was unterscheidet industrielle Forschung von experimenteller Entwicklung?
Die Unterscheidung folgt den Begriffen der Gruppenfreistellungsverordnung. Industrielle Forschung ist das planmäßige Forschen zur Gewinnung neuen Wissens für neue Produkte oder Verfahren; sie steht am Anfang und trägt das höhere Risiko. Experimentelle Entwicklung nutzt vorhandenes Wissen, um Prototypen, Pilotlinien oder Demonstratoren zu erstellen; sie ist näher am Markt. Weil die industrielle Forschung riskanter ist, fördert das Beihilferecht sie höher: Die Grundquote beträgt 50 Prozent gegenüber 25 Prozent bei der experimentellen Entwicklung.
In der Praxis ist ein Vorhaben selten reine Forschung oder reine Entwicklung. Es wird deshalb in Arbeitspakete zerlegt, die jeweils einer Kategorie zugeordnet werden. Die Förderquote wird dann je Arbeitspaket bestimmt. Eine saubere Zuordnung lohnt sich, weil der frühe, forschungsnahe Teil deutlich höher gefördert wird.
Wie hoch ist die Quote nach Unternehmensgröße?
Auf die Grundquote kommt ein Aufschlag nach Unternehmensgröße: 20 Prozentpunkte für kleine, 10 Prozentpunkte für mittlere Unternehmen. Großunternehmen, und beihilferechtlich auch die mittelständischen Unternehmen oberhalb der KMU-Schwellen, erhalten keinen Größenaufschlag.
Vorhabenstyp
Kleines Unternehmen
Mittleres Unternehmen
Großunternehmen
Industrielle Forschung
70 %
60 %
50 %
Experimentelle Entwicklung
45 %
35 %
25 %
Die Spalte Großunternehmen gilt auch für mittelständische Unternehmen, die zwar antragsberechtigt sind, aber die KMU-Schwellen überschreiten.
Wie wirkt der Aufschlag für wirksame Zusammenarbeit?
Liegt eine wirksame Zusammenarbeit vor, etwa mit einer Forschungseinrichtung, die mindestens 10 Prozent der Kosten trägt und ihre Ergebnisse veröffentlichen darf, erhöht sich die Quote um weitere 15 Prozentpunkte. Für ein kleines Unternehmen in der industriellen Forschung ergäbe das rechnerisch 85 Prozent; hier greift jedoch der Deckel. Ein mittleres Unternehmen erreicht 75 Prozent, ein Großunternehmen 65 Prozent. In der experimentellen Entwicklung steigt die Quote entsprechend auf 60, 50 oder 40 Prozent.
Wichtig ist die Grenze der Kombinierbarkeit: Der Aufschlag für wirksame Zusammenarbeit und der Aufschlag für weite Verbreitung der Ergebnisse lassen sich nicht beide zugleich nutzen. Der Größenaufschlag bleibt daneben anwendbar. Die genauen Voraussetzungen der wirksamen Zusammenarbeit behandeln wir gesondert.
Wo liegt die absolute Obergrenze?
Über allen Aufschlägen steht der Höchstwert der Gruppenfreistellungsverordnung: Die Beihilfeintensität für industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung darf 80 Prozent der beihilfefähigen Kosten nicht überschreiten. Erreicht ein kleines Unternehmen mit Kooperationsaufschlag rechnerisch 85 Prozent, wird auf 80 Prozent gekappt. Bei 500.000 Euro beihilfefähigen Kosten sind das 400.000 Euro Zuschuss. Der Deckel gilt auch dann, wenn mehrere Förderungen zusammentreffen: Eine Kumulierung darf die höchste anwendbare Intensität nicht überschreiten.
Häufige Fragen
Warum wird industrielle Forschung höher gefördert als experimentelle Entwicklung?
Weil sie früher und risikoreicher ist. Die Grundquote beträgt 50 Prozent gegenüber 25 Prozent.
Bekommt ein kleines Unternehmen wirklich 80 Prozent?
In der industriellen Forschung mit wirksamer Zusammenarbeit ja: 70 Prozent plus 15 Prozentpunkte ergeben rechnerisch 85, gekappt auf den Höchstwert von 80 Prozent.
Gilt die höhere Quote für das ganze Projekt?
Nein. Die Quote wird je Arbeitspaket nach dessen Forschungskategorie bestimmt. Forschungsnahe Pakete werden höher gefördert als entwicklungsnahe.
Profitieren mittelständische Unternehmen oberhalb der KMU-Schwellen von den Aufschlägen?
Vom Größenaufschlag nicht; sie werden beihilferechtlich wie Großunternehmen behandelt. Den Kooperationsaufschlag können sie nutzen.
Kann ich den Kooperations- und den Verbreitungsaufschlag addieren?
Nein. Beide Aufschläge sind nicht miteinander kombinierbar; nur einer von beiden ist möglich.
Unsere fachliche Einschätzung
Die größte Stellschraube der Förderquote ist die saubere Zuordnung der Arbeitspakete zu industrieller Forschung oder experimenteller Entwicklung. Wer den forschungsnahen Teil sorgfältig als industrielle Forschung ausweist und begründet, hebt die durchschnittliche Quote spürbar, ohne das Vorhaben zu verändern. Die zweite Stellschraube ist die wirksame Zusammenarbeit, die für ein kleines Unternehmen bis an den Deckel von 80 Prozent führt. Aus unserer Sicht sollte die Quotenstruktur deshalb nicht erst am Ende, sondern schon bei der Strukturierung der Arbeitspakete und der Verbundkonstellation mitgedacht werden.
Konkrete Handlungsschritte
Zerlegen Sie das Vorhaben in Arbeitspakete und ordnen Sie jedes der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung zu.
Begründen Sie den forschungsnahen Anteil sorgfältig, da er höher gefördert wird.
Prüfen Sie, ob eine wirksame Zusammenarbeit die Quote um 15 Prozentpunkte hebt.
Rechnen Sie die erreichbare Quote gegen den Deckel von 80 Prozent.
Berücksichtigen Sie den Deckel auch bei einer Kumulierung mit weiteren Förderungen.
Rechtsstand: Juni 2026.
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