Was wurde kontrolliert?

Zwischen dem 23. Februar und dem 27. März 2026 führte die Finanzverwaltung Baden-Württemberg gezielte Kassenkontrollen bei bargeldintensiven Dienstleistern durch. 108 Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfer der Finanzämter kontrollierten landesweit 162 Betriebe, aufgeteilt in 65 Barbershops, 45 Tattoo- und Tätowierstudios sowie 52 Nagelstudios. An einigen Aktionstagen waren zusätzlich Beschäftigte der Hauptzollämter im Einsatz, um Hinweise auf illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit zu verfolgen.

Die Branchenauswahl erfolgte teils zufällig, teils aufgrund anonymer Hinweise. Die Prüfer erschienen ohne Ankündigung während der Öffnungszeiten und kontrollierten, ob alle Vorgänge korrekt in die Kasse eingegeben und Belege erstellt wurden. Zu den Prüfmethoden gehörten das Nachzählen des Bargelds und verdeckte Testkäufe.

Welche Mängel traten am häufigsten auf?

Bei 94 der 162 kontrollierten Betriebe stellten die Prüfer Unregelmäßigkeiten fest. Das entspricht einer Beanstandungsquote von über 58 %. Teilweise lagen in einem Betrieb mehrere Verstöße gleichzeitig vor.

Der mit Abstand häufigste Mangel betraf die Kassenführung selbst — fehlerhafte oder unvollständige Kassenaufzeichnungen wurden 78-mal festgestellt. In 25 Betrieben wurde die Pflicht zur Ausgabe von Belegen missachtet. Bei elf Betrieben fehlte die vorgeschriebene technische Absicherung der elektronischen Kassensysteme, also die TSE. Daneben gab es in 26 Fällen Hinweise auf illegale Beschäftigung oder Schwarzarbeit, für deren Verfolgung die Hauptzollämter zuständig sind.

In 38 Fällen wurden die Verstöße an die Straf- und Bußgeldstellen der Finanzämter weitergegeben. Wer hier betroffen ist, hat es also nicht mehr nur mit einer Kassennachschau zu tun, sondern mit einem steuerstrafrechtlichen oder ordnungswidrigkeitenrechtlichen Verfahren.

Warum gerade diese Branchen?

Die Finanzverwaltung wählt für ihre Aktionstage regelmäßig Branchen aus, in denen ein hoher Barumsatzanteil besteht. Barbershops, Tattoo- und Nagelstudios gehören zu den Bereichen, in denen Kunden häufig bar bezahlen und die Einzeltransaktionen vergleichsweise klein ausfallen. Das macht sie aus Sicht der Finanzverwaltung anfällig für unvollständige Erfassung. Welche Branchen als nächste an der Reihe sind, wird nicht vorab kommuniziert.

Was passiert, wenn die Prüfer größere Mängel feststellen?

Fallen bei der Kassennachschau größere Fehler auf, kann die Finanzverwaltung ohne gesonderte Prüfungsanordnung sofort eine umfassende Betriebsprüfung einleiten. Die Nachschau ist dann kein abgeschlossener Vorgang mehr, sondern der Ausgangspunkt für eine vertiefte Prüfung des gesamten Betriebs. Der Schritt von der Kassenkontrolle zum Strafverfahren ist, wie die Zahlen aus Baden-Württemberg zeigen, kein Ausnahmefall.

Rechtsstand: April 2026. Die dargestellten Ergebnisse basieren auf einer Pressemitteilung des Finanzministeriums Baden-Württemberg vom 07.04.2026.

FAQ: Häufige Fragen zur Kassennachschau

Können auch Betriebe ohne elektronische Kasse kontrolliert werden?

Ja. Die Kassennachschau umfasst sowohl moderne elektronische Kassen als auch einfache Barkassen. Wer eine offene Ladenkasse führt, ist genauso prüfungspflichtig — die Anforderungen an die tägliche Aufzeichnung sind bei offenen Ladenkassen sogar höher.

Was sind verdeckte Testkäufe?

Die Prüfer treten als normale Kunden auf und bezahlen eine Leistung. Anschließend prüfen sie, ob der Vorgang korrekt in der Kasse erfasst und ein Beleg ausgestellt wurde. Der Testkauf ist ein zulässiges Mittel der Kassennachschau.

Droht bei fehlender TSE automatisch ein Bußgeld?

Die fehlende oder nicht ordnungsgemäße TSE-Absicherung ist ein Verstoß gegen die Kassenvorschriften. Ob daraus ein Bußgeld resultiert, hängt vom Einzelfall ab. Die Weitergabe an die Straf- und Bußgeldstelle ist, wie die Zahlen zeigen, keine Seltenheit.

Kann ein anonymer Hinweis eine Kassennachschau auslösen?

Ja. Die Finanzverwaltung bestätigt, dass neben der zufälligen Auswahl auch anonyme Hinweise zu Kontrollen führen. Betriebe sollten davon ausgehen, dass Auffälligkeiten — etwa gegenüber Mitarbeitern, Kunden oder Wettbewerbern — gemeldet werden können.

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REB Steuerberatung GbR – Prof. Dr. Manzur Esskandari, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Honorarprofessor an der Universität des Saarlandes, Lehrbeauftragter der Hochschule Osnabrück und Dr. Daniela Bick, LL.M. (Taxation), Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht, Lehrbeauftragte der Hochschule Osnabrück