Wie viele Betriebe wurden in Thüringen kontrolliert?
Am 15. Dezember 2025 führte Thüringen einen in seiner Größe bundesweit bislang einmaligen Aktionstag durch. 286 Prüferinnen und Prüfer suchten an diesem Tag rund 2.500 Betriebe in 103 Ortschaften auf, verteilt über das gesamte Bundesland. Unterstützt wurden die Betriebsprüfer dabei von Kollegen aus der Steuerfahndung und der Umsatzsteuersonderprüfung. Insgesamt kommt Thüringen für das Jahr 2025 auf 3.054 Kassen-Nachschauen.
Zum Vergleich: In Thüringen sind über 156.000 Betriebe steuerlich erfasst. Die Kontrolldichte eines solchen Aktionstags ist zwar hoch, erfasst aber nur einen Bruchteil aller Betriebe. Die Signalwirkung dürfte allerdings über Thüringen hinausreichen — andere Bundesländer beobachten diese Aktionsformate erfahrungsgemäß genau.
Was genau wird bei einer Kassennachschau geprüft?
Die Kassen-Nachschau ist ein besonderes Verfahren zur zeitnahen Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassenaufzeichnungen sowie der ordnungsgemäßen Übernahme dieser Aufzeichnungen in die Buchführung. Der Gesetzgeber hat sie 2018 eingeführt, nachdem bekannt geworden war, dass in erheblichem Umfang technische Möglichkeiten zur Manipulation von Kassenaufzeichnungen genutzt wurden. Die Thüringer Finanzministerin Katja Wolf stellt dazu klar: Das sei kein Kavaliersdelikt, sondern Steuerhinterziehung.
Anders als eine reguläre Betriebsprüfung erfolgt die Kassennachschau ohne vorherige Ankündigung. Die Prüfer erscheinen während der üblichen Geschäftszeiten im Betrieb und verlangen Zugang zur Kasse und zu den Aufzeichnungen.
Welche Ergebnisse liefern die regulären Betriebsprüfungen?
Neben den Kassenkontrollen haben die Thüringer Prüfungsdienste im Jahr 2025 weitere 3.013 reguläre Betriebsprüfungen abgeschlossen — mit einem Mehrergebnis von knapp 96 Mio. Euro. Gegenüber dem Vorjahr entspricht das einer Steigerung um mehr als 28 Mio. Euro. Über die letzten sechs Jahre summieren sich die Nachzahlungen aus Betriebsprüfungen in Thüringen auf fast eine halbe Milliarde Euro.
Die Finanzministerin räumt ein, dass eine Betriebsprüfung für die betroffenen Betriebe eine Belastung darstellen kann — umso mehr, je älter der Prüfungszeitraum ist und je länger die Prüfung andauert.
Worauf stellt sich die Finanzverwaltung künftig ein?
Die Thüringer Betriebsprüfung hat sich zum Ziel gesetzt, zeitnaher und schneller zu prüfen. Erreichen will sie das durch eine noch risikoorientiertere Fallauswahl, durch Schwerpunktprüfungen und durch abgekürzte Außenprüfungen. Für Betriebe bedeutet das zweierlei: Wer auffällige Kennzahlen liefert, wird mit höherer Wahrscheinlichkeit geprüft. Wer seine Kassenführung und Verfahrensdokumentation in Ordnung hält, kann im Gegenzug mit einer kürzeren und weniger belastenden Prüfung rechnen.
Rechtsstand: April 2026. Die dargestellten Entwicklungen basieren auf einer Medieninformation des Thüringer Finanzministeriums vom 16.04.2026.
FAQ: Häufige Fragen zur Kassennachschau
Kann eine Kassennachschau in eine vollständige Betriebsprüfung übergehen?
Ja. Stellt der Prüfer bei der Kassennachschau Unregelmäßigkeiten fest, kann er ohne gesonderte Prüfungsanordnung zu einer Außenprüfung übergehen. Die Nachschau dient insoweit auch als Türöffner für weitergehende Prüfungsmaßnahmen.
Muss der Prüfer die Kassennachschau vorher ankündigen?
Nein. Die Kassennachschau erfolgt ohne vorherige Ankündigung. Das ist gerade ihr Zweck — sie soll die Kassenführung im laufenden Betrieb überprüfen, nicht nach Vorbereitung durch den Unternehmer.
Betrifft die Kassennachschau nur bestimmte Branchen?
Der Gesetzgeber hat keine Branchenbeschränkung vorgesehen. In der Praxis konzentriert sich die Finanzverwaltung auf bargeldintensive Branchen — Gastronomie, Einzelhandel, Friseure, Kosmetikstudios und vergleichbare Dienstleister.
Wie können sich Betriebe vorbereiten?
Entscheidend ist, dass die Kassenführung jederzeit prüfbar ist: aktuelle Verfahrensdokumentation, ordnungsgemäße TSE-Zertifizierung der Kasse, tägliche Kassensturzfähigkeit, lückenlose Z-Bon-Archivierung. Wer das dauerhaft gewährleistet, hat bei einer Nachschau wenig zu befürchten.
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REB Steuerberatung GbR – Prof. Dr. Manzur Esskandari, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Honorarprofessor an der Universität des Saarlandes, Lehrbeauftragter der Hochschule Osnabrück und Dr. Daniela Bick, LL.M. (Taxation), Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht, Lehrbeauftragte der Hochschule Osnabrück