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Die wichtigsten Erkenntnisse
Die Reform macht Share Deals teurer.
Die Beteiligungsgrenze wurde gesenkt.
Fristen sind deutlich verlängert.
Hintergrund und wesentliche Änderungen der Reform
Die Grunderwerbsteuer-Reform trat im Juli 2021 in Kraft. Ihr Ziel war, die Steuerlücke bei Share Deals zu schließen. Share Deals sind Transaktionen. Ein Unternehmen mit Grundbesitz wird verkauft. Es werden dabei nicht die Grundstücke verkauft. Stattdessen werden die Anteile an der Gesellschaft übertragen. Das ermöglichte oft eine Steuervermeidung. Die öffentliche Diskussion war intensiv. Kritiker sprachen von einem Steuerschlupfloch. Die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer sind in den letzten Jahren gestiegen. Das zeigt die wachsende Bedeutung der Steuer.
Absenkung der Beteiligungsgrenzen von 95% auf 90% Die Steuerreform hat die steuerauslösende Beteiligungsgrenze gesenkt. Sie liegt nun bei 90 %. Das bedeutet: Die Steuer wird ausgelöst, wenn 90 % der Anteile auf neue Gesellschafter übergehen. Das gilt auch für Anteile, die sich in der Hand eines Erwerbers vereinigen. Die frühere Grenze lag bei 95 %.
Verlängerung der Fristen von 5 auf 10 bzw. 15 Jahre Die Fristen wurden ebenfalls verlängert. Die Frist für neu hinzukommende Gesellschafter beträgt nun 10 Jahre. Auch die Vorbehaltensfristen wurden angepasst. Eine neue 15-jährige Vorbehaltensfrist wurde eingeführt. Sie erschwert bestimmte Gestaltungen.
Einführung eines neuen Ergänzungstatbestands Ein neuer Tatbestand wurde für Kapitalgesellschaften eingeführt. Er ist dem Tatbestand für Personengesellschaften nachgebildet. Mit dieser Regelung soll die Steuerpflicht erweitert werden. Sie soll verhindern, dass Anteile an immobilienhaltenden Kapitalgesellschaften steuerfrei auf neue Gesellschafter übergehen.
Die Grunderwerbsteuer kann jetzt nur vermieden werden, wenn ein Altgesellschafter mindestens 10,1 % der Anteile hält. Diese Beteiligung muss er über mindestens 10 Jahre halten.
Die Konzernklausel und ihre Anwendung
Unter bestimmten Voraussetzungen kann es eine Steuerbefreiung geben. Dies gilt für Umstrukturierungen innerhalb eines Konzerns. Die sogenannte Konzernklausel soll Konzernumstrukturierungen erleichtern. Die Steuerbefreiung greift, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Es muss sich um eine Umwandlung oder Einbringung handeln. Dadurch muss ein steuerbarer Erwerbsvorgang ausgelöst werden. Es dürfen ausschließlich Konzernunternehmen beteiligt sein.
Die Bestimmung des "herrschenden Unternehmens" ist wichtig. Ein Urteil eines höchsten Gerichts hat für Klarheit gesorgt. Die Gerichte haben entschieden, dass das herrschende Unternehmen nach dem jeweiligen Umwandlungsvorgang zu bestimmen ist. Wenn eine Enkelgesellschaft auf eine Tochtergesellschaft verschmolzen wird, ist die Tochtergesellschaft das herrschende Unternehmen. Die Beteiligung der Muttergesellschaft ist für diesen Vorgang unerheblich.
Ein anderes Gericht stellte fest, dass die Konzernklausel auch bei einer Ein-Mann-GmbH & Co. KG anwendbar ist.
Sonstige Änderungen und Ausblick
Auch abseits der Share-Deal-Reform gab es gesetzliche Änderungen. Die Grunderwerbsteuer kann sich bei einer Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt erhöhen. Der Wert des Nießbrauchs unterliegt der Grunderwerbsteuer. Er wird als Auflage gewertet.
Im Zusammenhang mit der Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) wurde das Gesamthandsprinzip abgeschafft. Das hatte Auswirkungen auf die Grunderwerbsteuer. Eine gesetzliche Regelung sichert die Fortgeltung der alten Grundsätze bis Ende 2026. Eine "große Reform" der Grunderwerbsteuer wird erwartet. Der Gesetzgeber will ein rechtsformneutrales Vergünstigungssystem schaffen.
Fazit und Handlungsempfehlungen
Die Grunderwerbsteuer-Reform hat die Steuerlast erhöht. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind komplexer geworden. Share Deals sind nicht mehr so einfach umzusetzen. Eine sorgfältige Analyse der Konzernstruktur ist unerlässlich.
Konkrete Handlungsschritte
Beteiligungsstrukturen genauestens prüfen.
Fristen von 10 Jahren und 15 Jahren beachten.
Konzernklausel bei Umstrukturierungen anwenden.