Als erfolgreicher Unternehmer stehen Sie vor steuerlichen Weichenstellungen. Ihre unternehmerischen Entscheidungen prägen den Erfolg. Wir begleiten Sie dabei.
Die wichtigsten Erkenntnisse
Familiengesellschaften bündeln und schützen Vermögen.
Sie sichern Generationenübergreifende Vermögenswerte.
Die Rechtsformwahl entscheidet über den Erfolg.
Strategische Gründe für eine Familiengesellschaft
Die Familiengesellschaft ist ein in der Praxis etabliertes Instrument. Sie bietet einen flexiblen Rahmen. Mit ihr kann privates oder betriebliches Vermögen gebündelt werden. Ein Hauptziel ist der Erhalt des Vermögens über Generationen. Die Familiengesellschaft schützt das Vermögen vor fremden Einflüssen. Sie sichert es auch vor dem Einfluss externer Dritter.
Im Vergleich dazu ist Bruchteilseigentum risikoreicher. Ein Bruchteilseigentümer kann frei über seinen Anteil verfügen. Bei einer Familiengesellschaft können die Gesellschafter stärker gebunden werden. Die Verwaltung von Miteigentum ist oft streitanfälliger.
Die Familiengesellschaft ermöglicht eine schrittweise Vermögensübertragung. Diese Übertragung findet bereits zu Lebzeiten statt. Dabei werden Gesellschaftsanteile übertragen. Diese Methode ist schenkungsteuerlich sehr vorteilhaft. Die Freibeträge können punktgenau genutzt werden. Dies ist alle zehn Jahre möglich. Die ältere Generation kann sich die Ertrags- und Verwaltungshoheit vorbehalten.
Eine Familiengesellschaft kann auch Streitigkeiten vermeiden. Sie verringert das Risiko von Erbstreitigkeiten. Jeder Erbe erhält einen gleich hohen Anteil an der Gesellschaft. Es gibt keine streitanfällige Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern.
Zudem sichert die Gesellschaft vor einer "Versilberung" des Vermögens. Sie kann den Generationenvertrag absichern. Sie kann Pflichtteilsrisiken mindern. Sie sichert auch die Versorgung inaktiver Gesellschafter. Gleichzeitig ermöglicht sie die Belohnung aktiver Gesellschafter.
Auswahl der geeigneten Rechtsform
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Die GbR bietet große vertragliche Gestaltungsfreiheit. Alle Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt. Sie eignet sich für privates und betriebliches Vermögen. Die Eintragung in ein Gesellschaftsregister ist fakultativ.
Kommanditgesellschaft (KG) Die KG unterscheidet gesetzlich zwischen Gesellschaftern. Es gibt aktive und inaktive Gesellschafter. Die aktiven Gesellschafter, die Komplementäre, haften unbeschränkt. Die inaktiven Gesellschafter, die Kommanditisten, haften beschränkt. Die KG muss im Handelsregister eingetragen werden. Sie hat aber keine oder nur eingeschränkte Veröffentlichungspflichten. Sie eignet sich für privates und betriebliches Vermögen. Die Beteiligung Minderjähriger als Kommanditisten ist von besonderer Bedeutung.
GmbH & Co. KG Die GmbH & Co. KG ist in der Regel gewerblich geprägt. Sie eignet sich für Betriebsvermögen. Sie kann auch für Privatvermögen genutzt werden. Die Gesellschaft muss im Handelsregister eingetragen werden. Es besteht eine Veröffentlichungspflicht. Der größte Vorteil ist die Haftungsabschirmung der vermögensmäßig beteiligten Gesellschafter.
GmbH Die GmbH verfügt kraft Rechtsform über Betriebsvermögen. Sie ist Gewerbesteuersubjekt. Sie ist grundsätzlich für Betriebsvermögen geeignet. Die Gesellschafterstellung ist stark. Das macht sie für inaktive Gesellschafter eher ungeeignet. Eine Umwandlung in eine GmbH & Co. KG kann daher sinnvoll sein.
Stiftung Eine Stiftung ist eine rechtsfähige Einrichtung. Sie hat keine Mitglieder oder Anteilseigner. Das Vermögen wird vom Stifter gewidmet. Es ist dauerhaft an einen Zweck gebunden. Stiftungen gibt es in verschiedenen Formen. Sie können gemeinnützig oder privatnützig sein. Familienstiftungen sichern Vermögen dauerhaft. Sie sind ein Garant für den Vermögenserhalt. Sie bieten aber wenig Flexibilität.
Fazit und Handlungsempfehlungen
Die Wahl der richtigen Rechtsform ist entscheidend. Sie muss den Zielen der Familie entsprechen. Eine sorgfältige Abwägung aller Vor- und Nachteile ist nötig.
Konkrete Handlungsschritte
Familiäre Ziele und Bedürfnisse definieren.
Vor- und Nachteile der Rechtsformen abwägen.
Gesellschaftsvertrag passend gestalten.