Welche Projektform bringt die höchste Förderung?

Die Antwort hängt von zwei Größen ab: davon, ob eine Forschungseinrichtung sinnvoll mitarbeitet, und davon, in welcher Unternehmenskategorie Sie liegen. Das ZIM kennt drei FuE-Projektformen und eine vorgeschaltete Studie, jeweils mit eigenem Kostendeckel und eigener Förderquote (Ziff. 2.1 der seit 1. Januar 2025 geltenden ZIM-Richtlinie). Wer die Form bewusst wählt, bevor das Vorhaben zugeschnitten ist, holt regelmäßig mehr Förderung heraus als durch jede spätere Feinjustierung der Kosten.

Was unterscheidet Einzel- und Kooperationsprojekt?

Das Einzelprojekt ist ein FuE-Vorhaben eines einzelnen Unternehmens. Eine Forschungseinrichtung kann darin nur als Auftragnehmer mitarbeiten, also über einen Unterauftrag, und erhält keine eigene Förderung. Der Kostendeckel liegt bei 690.000 Euro.

Das Kooperationsprojekt verbindet mindestens zwei Partner: zwei Unternehmen oder ein Unternehmen mit einer Forschungseinrichtung. Hier sind je Unternehmen bis zu 560.000 Euro zuwendungsfähig und je Forschungseinrichtung bis zu 280.000 Euro, die zu 100 Prozent gefördert wird, soweit sie nichtwirtschaftlich tätig ist. Über alle Partner zusammen darf die Zuwendung 3 Millionen Euro nicht übersteigen. Voraussetzung ist eine wirksame Zusammenarbeit im Sinne des Art. 25 Abs. 6 AGVO, also eine echte, ausgewogene Partnerschaft mit gemeinsamer Planung und Ergebnisverwertung. Eine bloß als Kooperation deklarierte Auftragsforschung trägt diese Form nicht.

Wie hoch ist die Förderquote je Form?

Die Quote richtet sich nach Unternehmensgröße, Alter, Standort und Projektform. Sie bildet die nach Art. 25 Abs. 5 und 6 AGVO zulässigen Höchstintensitäten ab.

Unternehmenskategorie

Einzelprojekt

Kooperation national

Kooperation international

Kleine Unternehmen in strukturschwachen Regionen

45 %

55 %

60 %

Kleine junge Unternehmen (Kleinst-/Kleinunternehmen unter 3 Jahre)

45 %

50 %

60 %

Kleine Unternehmen (Standard)

40 %

45 %

55 %

Mittlere Unternehmen

35 %

40 %

50 %

Mittelständische Unternehmen bis 500 Beschäftigte

25 %

30 %

40 %

Forschungseinrichtung (nichtwirtschaftliche Tätigkeit)

100 %

100 %

Ein kleines, junges Unternehmen, das im Einzelprojekt 690.000 Euro Kosten ansetzt, erhält bei 45 Prozent einen Zuschuss von 310.500 Euro. Geht dasselbe Unternehmen in ein nationales Kooperationsprojekt, steigt die Quote auf 50 Prozent, der eigene Kostendeckel sinkt aber auf 560.000 Euro; der eigene Zuschuss beträgt dann 280.000 Euro. Auf den eigenen Zuschuss bezogen liegt das Einzelprojekt hier also vorn.

Der Unterschied entsteht an anderer Stelle. Im Kooperationsprojekt bringt die Forschungseinrichtung eigene, vollständig geförderte 280.000 Euro ein. Arbeit, die das Unternehmen sonst als Auftragsforschung selbst bezahlen müsste, wird dadurch zu 100 Prozent aus Fördermitteln getragen. Das Gesamtprojekt umfasst damit 560.000 Euro Förderung statt 310.500 Euro, und der 3-Millionen-Deckel lässt Raum für mehrere Arbeitspakete.

Wann lohnt das internationale Kooperationsprojekt?

Sobald ein Partner im Ausland sitzt, steigt die Quote spürbar: ein kleines Unternehmen erhält dann bis zu 60 Prozent statt 55 Prozent. Bei 560.000 Euro Kosten sind das 336.000 Euro Zuschuss. Die Bedingung ist organisatorisch anspruchsvoll. Ein ausländischer Partner ohne deutsche Betriebsstätte bekommt keine ZIM-Mittel; er muss die Förderung in seinem Heimatland beantragen, etwa über die multilateralen Ausschreibungen IraSME, CORNET oder Eureka. Partner aus Drittstaaten, also außerhalb von EU und EWR, sind in dieser Konstellation nicht über das ZIM förderbar; für sie kommt eine eigene nationale Förderung oder die Einbindung über Horizon Europe in Betracht. Internationale Ausschreibungen haben feste Einreichungsfristen, anders als die laufende nationale Antragstellung.

Wann ist eine Durchführbarkeitsstudie der bessere Einstieg?

Wenn die technische Machbarkeit eines Vorhabens noch nicht gesichert ist, lässt sich vorab eine Durchführbarkeitsstudie fördern. Sie prüft Realisierbarkeit und Erfolgsaussichten (Art. 2 Nr. 87 AGVO) und läuft seit 2025 auf De-minimis-Basis, also über die EU-Regel für geringfügige Beihilfen, bei einer Laufzeit von bis zu zwölf Monaten. Antragsberechtigt sind Erstbewilligungsempfänger, Kleinstunternehmen sowie KMU, die in den letzten drei Jahren keine ZIM-Förderung erhalten haben. Für ein sehr frühes Vorhaben ist die Studie der risikoärmere Einstieg: Sie schafft die technische Entscheidungsgrundlage und bereitet den Konsortialaufbau für ein späteres Hauptvorhaben vor. Zu beachten ist, dass die De-minimis-Förderung auf den Gesamtdeckel von 300.000 Euro über drei Jahre angerechnet wird.

Häufige Fragen

Bekomme ich im Einzelprojekt oder im Kooperationsprojekt mehr Geld?

Auf den eigenen Zuschuss bezogen liegt das Einzelprojekt für ein kleines Unternehmen wegen des höheren Kostendeckels oft knapp vorn. Sobald eine Forschungseinrichtung echte Projektarbeit übernimmt, wird das Kooperationsprojekt vorteilhafter, weil deren Anteil zu 100 Prozent gefördert wird.

Kann ein Forschungsinstitut allein im ZIM gefördert werden?

Nein. Eine Forschungseinrichtung ist nur als Kooperationspartner antragsberechtigt, nicht eigenständig. Im Einzelprojekt kann sie lediglich als Auftragnehmer eingebunden werden und erhält dann keine eigene Förderung.

Was heißt wirksame Zusammenarbeit?

Eine echte Partnerschaft mit gemeinsamer Vorhabenplanung, angemessener Kostenbeteiligung der Forschungseinrichtung und dem Recht, die Ergebnisse zu verbreiten. Wird die Kooperation nur auf dem Papier geführt und tatsächlich als Auftragsforschung abgewickelt, entfällt die erhöhte Quote.

Können ausländische Partner mitmachen?

Im internationalen Kooperationsprojekt ja, allerdings beantragt jeder Partner die Förderung in seinem eigenen Land. Partner aus Drittstaaten außerhalb von EU und EWR sind über das ZIM nicht förderbar.

Wie oft kann ich beantragen?

Pro Unternehmen sind innerhalb von zwölf Monaten höchstens zwei FuE-Bewilligungen möglich.

Unsere fachliche Einschätzung

Die Projektform ist die erste und folgenreichste Stellschraube der ZIM-Förderung. Wer reflexhaft das Einzelprojekt wählt, weil es einfacher wirkt, übersieht häufig den eigentlichen Hebel: Eine Forschungseinrichtung, die ohnehin am Vorhaben beteiligt werden soll, bringt im Kooperationsprojekt 280.000 Euro vollständig geförderte Arbeitsleistung ein, statt im Einzelprojekt als bezahlter Auftragnehmer aufzutreten. In der Praxis lohnt sich deshalb die Rechnung über das Gesamtprojekt, nicht nur über den eigenen Zuschuss. Tragend ist dabei die saubere vertragliche Ausgestaltung der Zusammenarbeit, denn an ihr hängt die erhöhte Förderquote.

Konkrete Handlungsschritte

Bestimmen Sie Ihre Unternehmenskategorie nach Größe, Alter und Standort, denn sie legt die Förderquote fest.

Prüfen Sie, ob eine Forschungseinrichtung als echter Kooperationspartner und nicht nur als Auftragnehmer in Frage kommt.

Rechnen Sie beide Wege durch: den direkten Zuschuss im Einzelprojekt gegen das Gesamtvolumen eines Kooperationsprojekts.

Klären Sie bei internationaler Kooperation früh, ob der Partner in seinem Land förderfähig ist und welche Ausschreibungsfristen gelten.

Schalten Sie bei noch offener Machbarkeit eine Durchführbarkeitsstudie vor das Hauptvorhaben.

Rechtsstand: Juni 2026.

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