Häufig gestellte Fragen

1. Was können Sie für mich oder uns tun?

Das kommt ganz darauf an, was Sie möchten und was für Sie sinnvoll ist. Sind Sie Unternehmen, dann decken wir natürlich das ganze Spektrum der steuerlichen Beratung, insbesondere der Steuergestaltung ab. Wir machen für Sie die Finanzbuchhaltung, die Lohnbuchhaltung und natürlich alles Erforderliche drumherum.  Zum Jahresende stellen wir Jahresabschlüsse auf und fertigen die erforderlichen Steuererklärungen für den betrieblichen und privaten Bereich. Haben Sie betriebswirtschaftliche Fragen oder dürfen wir Sie bei Digitalisierung und Datenschutz unterstützen – herzlich gerne! Und natürlich sind wir auch für Sie da, wenn es gilt, Ihre Interessen gegenüber dem Finanzamt oder der Rentenversicherung durchzusetzen. 

Suchen Sie steuerliche Unterstützung als Privatperson, dann erstellen wir Ihnen gerne die jährliche Einkommensteuererklärung und unterstützen Sie selbstverständlich auch bei allen anstehenden Investitionsentscheidungen oder sonstigen Fragen, bei denen das Steuerrecht eine Rolle spielt. 

2. Brauche ich Sie überhaupt?

Das kommt natürlich wieder darauf an. Wenn Sie unsere Ausbildung, unser Wissen und unsere Erfahrung haben, natürlich nicht. Wenn Sie all das nicht haben, aber unsere Arbeit dennoch genau so gut machen können wie wir, dann auch nicht. Wenn Sie aber die Sicherheit haben wollen, dass Ihre Steuerlast nicht höher als nötig ist, dass für Sie alle steuerlichen Vergünstigungen auch wirklich in Anspruch genommen werden, dann vielleicht schon. Ob als Unternehmer, der sich mit einer weltweit doch einzigartig komplexen Unternehmensbesteuerung konfrontiert sieht, ob als Privatperson, die Immobilien vermietet oder Auslandseinkünfte hat, oder ob schlicht als Arbeitnehmer oder im Ruhestand Befindlicher, der sich nicht durch Steuerformulare quälen will, wir verschaffen Ihnen die Sicherheit, dass es für Sie steuerlich rund läuft. 

3. Ich bin Existenzgründer und suche einen steuerlichen Berater. Was genau tun Sie da für mich?

Wir fangen mit Ihnen bei Null an: Rechnungsschreibung, Kassenführung, laufende Finanzbuchhaltung, Umsatzsteuervoranmeldungen usw. usw..  Wir vertreten Sie gegenüber dem Finanzamt und erstellen auf Wunsch Ihre Lohnbuchhaltung, wenn sie Ihre ersten Arbeitnehmer beschäftigen möchten. Wir erstellen zudem Ihren Jahresabschluss und Ihre Steuererklärungen und übernehmen die erforderliche Korrespondenz mit dem Finanzamt. Im Fall einer Kassen-Nachschau, steuerlichen Außenprüfung oder bei sonstigen steuerlichen Fragen stehen wir immer für Rückfragen zur Verfügung.

4. Passen Sie zu mir bzw. uns?

Hier kommt es wieder einmal darauf an. Wir beraten sehr intensiv und vorausschauend. Das ist nicht jedermanns Sache. Wir sind nicht der billige Jakob, für den es sich betriebswirtschaftlich nur rechnet, wenn er seine Arbeit husch, husch macht. Wir haben Freude an unserer Arbeit und haben gerne gemeinsam mit unseren Mandanten Erfolge, im Kleinen wie im Großen. Deshalb wünschen wir uns auch Mandanten, die das zu schätzen wissen. Vermutlich ist es aber am einfachsten, Sie schauen einfach mal bei uns vorbei. Dann sehen Sie weiter – und wir auch. Vereinbaren Sie gerne ein kostenloses Kennenlerngespräch telefonisch unter +49 (0) 541 2 00 71 90 oder per E-Mail info@reb-steuerberatung.de.

5. Kostet schon das erste Gespräch mit Ihnen etwas?

Hier mal ein klares „Nein“. Entscheidend für eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist, dass es passt. Unsere Mandanten müssen uns vertrauen und sich im Gespräch mit uns wohlfühlen, damit wir gemeinsam das bestmögliche Ergebnis erzielen können. Auf der anderen Seite müssen auch wir unseren Mandanten vertrauen können. Aus diesen Gründen bieten wir ein kostenloses und unverbindliches Kennenlerngespräch an. In diesem legen wir gemeinsam die von Ihnen gewünschten Beratungsleistungen fest und wir sagen Ihnen, welche Kosten auf Sie zukommen. Wir beantworten all Ihre Fragen, die Sie klären wollen, bevor Sie sich für einen steuerlichen Berater entscheiden. Dann können Sie in Ruhe überlegen, ob es passt.   

6. Was kostet ein steuerlicher Berater?

Die Vergütungen für die klassischen Tätigkeiten sind gesetzlich geregelt und werden grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) abgerechnet. Dabei unterscheidet sich die Höhe der Vergütung von Fall zu Fall. Je komplexer und zeitintensiver eine Angelegenheit ist, desto höher sind die Kosten. Durch eine gute Vorarbeit können Sie also Einfluss auf die Höhe der Kosten nehmen.

Beratungsleistungen und andere vereinbarte Tätigkeiten werden nach Zeitaufwand vergütet.

7. Osnabrück ist für mich weit weg. Kann ich ihr Büro trotzdem beauftragen?

Ja, das ist kein Problem. Wir sind deutschlandweit tätig. Wir nutzen moderne Technik und können Ihnen unsere Leistungen überall zur Verfügung stellen. Gerne kommen wir auch für Beratungsgespräche zu Ihnen. 

8. Ich möchte meine Belege nicht außer Haus geben. Gibt es andere Möglichkeiten?

Kein Problem! Sie können Ihre Belege auch digital einreichen. Dazu gibt es spezielle Software, die natürlich auch die erforderliche Datensicherheit gewährleistet. Sie scannen die Belege mittels Scanner oder Mobiltelefon über einen geschützten Bereich ein. Die Buchhaltung ist dadurch zeitnah und transparent – die Grundlage für ein erfolgreiches Unternehmen. 

9. Wie hoch sind die Kosten für eine normale Steuererklärung?

Eine normale Steuererklärung gibt es für uns nicht, da sich die Verhältnisse unserer Mandanten zu sehr voneinander unterscheiden.  

10. Werden meine Daten vertraulich behandelt?

Für den steuerlichen Berater und für sämtliche Mitarbeiter des Büros gelten neben den allgemeinen Verschwiegenheits- und Datenschutzbestimmungen noch die besonderen berufsrechtlichen Verschwiegenheitsverpflichtungen, wie sie außerdem für Ärzte und andere Berufsgeheimnisträger gelten. Das bedeutet konkret, dass alle Gespräche und Informationen unter uns bleiben. Sie haben Ihre Fragen nicht gefunden? Rufen Sie an unter +49 (0) 541 2 00 71 90 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@reb-steuerberatung.de.