Sie sind mit Ihrem bisherigen steuerlichen Berater unzufrieden und wollen Ihren Steuerberater wechseln?

Sie wollen wechseln? Zu uns?

Nach § 627 BGB kann der steuerliche Berater jederzeit gewechselt werden. Die Berufsangehörigen sind dabei gesetzlich verpflichtet, eine reibungslose Mandatsübergabe zu gewährleisten. Gerade der Wechsel des steuerlichen Beraters ist daher ein einfacher Vorgang, der von Beratern und Finanzämtern unkompliziert und professionell abgewickelt wird. 

Alles, was Sie tun müssen, ist, einen telefonischen oder direkten Termin mit uns zu vereinbaren und uns eine schriftliche Vollmacht zu erteilen. Wir kümmern uns für Sie um den Rest.

Wir informieren für Sie insbesondere Ihren bisherigen steuerlichen Berater und übernehmen Ihre Daten und Unterlagen von diesem. Wir setzen also genau an, wo Ihr bisheriger Berater zu arbeiten aufgehört hatte. Die Vollmacht für Ihren alten Berater wird widerrufen, unsere Vollmacht tritt an diese Stelle. Zudem informieren wir auch Ihr Finanzamt und sonst betroffene Ämter und Behörden von dem Wechsel. Sie können sich insoweit entspannt zurücklehnen. 

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Gern besprechen wir dann die Einzelheiten mit Ihnen. 

Kontakt

Tel.: +49 (0) 541 2 00 71 90
Fax: +49 (0) 541 2 00 71 999
E-Mail: info@reb-steuerberatung.de