TTT #1: 450–Euro-Job und Dienstwagen, Teil 1

Wir haben schon immer gesagt: „Lassen Sie das sein!“. Aber mancher Mandant hört ja nur sehr eingeschränkt auf die Berater, die er dafür auch noch bezahlt. Es geht um die Konstellation: 450-Euro-Job und Dienstwagen.
Der Bundesfinanzhof hat einem – die einen sagen „kreativen“, wir haben immer gesagt „naiven“ – Steuersparmodell in Unternehmerehen einen Riegel vorgeschoben. Klassische Konstellation: Die Ehefrau ist mit einem 450,00-Euro-Job bei ihrem Ehemann angestellt. Geld bekommt sie – fast – keins. Dafür aber ein mehr als ordentliches Auto. Als Dienstfahrzeug, versteht sich. Uneingeschränkte Privatnutzung. Vollzeit, sozusagen. Und die private Nutzung dieses Autos wird mit der allseits bekannten 1%-Regelung versteuert und geht – oh Wunder! – fast genau mit den 450,00 Euro für den Minijob auf.
Findet der Bundesfinanzhof nicht so gut. Deshalb hat er entschieden: Die Überlassung eines Dienstwagens zur unbeschränkten und selbstbeteiligungsfreien Privatnutzung des Arbeitnehmers ist im Rahmen eines geringfügigen – zwischen Ehegatten geschlossenen – Beschäftigungsverhältnisses fremdunüblich. Und was fremdunüblich ist, wird bei Ehegatten steuerlich nicht anerkannt.
Deshalb: Besser doch wirklich kreativ, als naiv-kreativ gestalten.