Wie hoch ist die Förderquote?

Die Förderung ist eine Anteilsfinanzierung, deckt also nur einen Teil der förderfähigen Kosten. Für Unternehmen liegt die Quote in der Regel zwischen 25 und 55 Prozent. Wo genau, hängt von zwei Faktoren ab: der Unternehmensgröße und der Forschungsphase. Ein kleines Unternehmen mit einem forschungslastigen, früh angesiedelten Vorhaben liegt eher am oberen Rand, ein großes Unternehmen mit einem marktnahen Entwicklungsvorhaben eher am unteren. Eine kooperierende Hochschule oder Forschungseinrichtung wird für ihre nichtwirtschaftliche Tätigkeit mit bis zu 100 Prozent gefördert; ihr Anteil an den gesamten Projektkosten muss mindestens 10 Prozent betragen und sollte 40 Prozent nicht überschreiten.

Welcher Förderhöchstbetrag gilt?

Der Förderhöchstbetrag richtet sich nach Modul und Vorhabensform.

Modul

Förderquote (Unternehmen)

Förderhöchstbetrag

PROFI Standard

in der Regel 25 bis 55 %

bis 500.000 € (Einzelprojekt)

PROFI Transfer

in der Regel 25 bis 55 %

bis 1 Mio. € (Kooperationsprojekt)

PROFI Transfer Plus (EFRE)

nach Größe gestaffelt (KMU)

bis 2 Mio. € je Kooperationsprojekt

PROFI Umwelt / Umwelt Transfer

in der Regel 25 bis 55 %

bis 500.000 €, im Ausnahmefall bis 1 Mio. €

PROFI Impuls

höher, gemeinnützig bis 100 %

je nach Förderaufruf

Forschungseinrichtung (Verbund)

bis 100 % (nichtwirtschaftlich)

Anteil 10 bis 40 % der Projektkosten

Das EFRE-Modul Transfer Plus ist mit bis zu 2 Millionen Euro je Kooperationsprojekt das mit Abstand am höchsten dotierte Modul; wir behandeln es gesondert.

Was sind förderfähige Kosten?

Gefördert werden die projektbezogenen Kosten der Forschung und Entwicklung. Dazu zählen die Personalkosten des FuE-Personals nach Stundennachweisen, Fremdleistungen und Auftragsforschung, Material und Verbrauchsmittel, anteilige Abschreibungen auf projektgenutzte Wirtschaftsgüter, Patentkosten und Reisekosten. Nicht förderfähig sind Aufwendungen für Marketing und Markteinführung sowie die Umsatzsteuer, soweit ein Vorsteuerabzug besteht. Die genaue Abgrenzung folgt den Zuwendungsbestimmungen und der Förderrichtlinie.

Wie hängt die Quote von Größe und Forschungsphase ab?

Hinter der Spanne von 25 bis 55 Prozent steht die Logik des europäischen Beihilferechts. Je kleiner das Unternehmen und je grundlagennäher die Forschung, desto höher die zulässige Quote; je größer das Unternehmen und je marktnäher die Entwicklung, desto niedriger. Eine wirksame Zusammenarbeit mit einer Forschungseinrichtung kann die Quote zusätzlich erhöhen. Diese beihilferechtlichen Höchstsätze bilden die Obergrenze; die IFB Hamburg bewegt sich mit ihren regelmäßig angewandten Quoten innerhalb dieses Rahmens. Die Einzelheiten der wirksamen Zusammenarbeit behandeln wir gesondert.

Welches Modul passt zu welchem Vorhaben?

Die Modulwahl folgt der Vorhabensform. Ein einzelbetriebliches Vorhaben gehört zu PROFI Standard. Eine Kooperation mit der Hamburger Wissenschaft oder zwischen Unternehmen führt zu PROFI Transfer. Ein Verbund aus kleinen und mittleren Unternehmen mit der Wissenschaft in einem der Hamburger Zukunftsfelder gehört zu Transfer Plus, dem höchstdotierten Modul. Ein Umweltfokus führt zu PROFI Umwelt, und gesellschaftliche Innovationen laufen über die befristeten Aufrufe von PROFI Impuls.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Förderquote bei PROFI?

Für Unternehmen in der Regel zwischen 25 und 55 Prozent, abhängig von Größe und Forschungsphase. Eine Forschungseinrichtung kann bis zu 100 Prozent erhalten.

Wie viel Förderung ist maximal möglich?

Bis 500.000 Euro bei Einzelprojekten, bis 1 Million Euro bei Kooperationsprojekten und bis zu 2 Millionen Euro je Kooperationsprojekt im Modul Transfer Plus.

Warum liegt die Quote oft unter den genannten 70 oder 80 Prozent?

Die hohen Sätze sind beihilferechtliche Obergrenzen. Die IFB Hamburg wendet ihre Quoten innerhalb dieses Rahmens an und nennt für Unternehmen in der Regel 25 bis 55 Prozent.

Welches Modul ist am höchsten dotiert?

PROFI Transfer Plus mit bis zu 2 Millionen Euro je Kooperationsprojekt.

Sind Marketingkosten förderfähig?

Nein. Marketing und Markteinführung sind nicht förderfähig, ebenso wenig die Umsatzsteuer bei Vorsteuerabzug.

Unsere fachliche Einschätzung

Bei PROFI lohnt sich ein nüchterner Blick auf die tatsächlichen Quoten. Die beihilferechtlich zulässigen Höchstsätze von 70 oder 80 Prozent werden in der Praxis selten ausgeschöpft; realistisch sind für Unternehmen 25 bis 55 Prozent. Aus unserer Sicht folgt daraus zweierlei. Erstens sollte die Förderquote in der Finanzplanung konservativ angesetzt werden, damit der Eigenanteil nicht unterschätzt wird. Zweitens ist die Modulwahl der größte Hebel: Transfer Plus hebt den Förderhöchstbetrag auf bis zu 2 Millionen Euro je Kooperationsprojekt und ist damit für ein ambitioniertes Verbundvorhaben deutlich attraktiver als die übrigen Module, sofern das Thema in die Hamburger Zukunftsfelder passt. Die Einbindung einer Forschungseinrichtung mit ihrer hohen Quote verbessert die Gesamtfinanzierung zusätzlich.

Konkrete Handlungsschritte

Setzen Sie die Förderquote in der Finanzplanung konservativ an, eher am unteren Rand der Spanne.

Prüfen Sie, ob Transfer Plus mit seinem höheren Höchstbetrag für Ihr Verbundvorhaben infrage kommt.

Binden Sie eine Forschungseinrichtung ein, deren Anteil zwischen 10 und 40 Prozent der Projektkosten liegt.

Grenzen Sie nicht förderfähige Kosten wie Marketing früh aus der Kalkulation aus.

Lassen Sie die konkrete Quote in der Vorabberatung der IFB Hamburg einschätzen.

Rechtsstand: Juni 2026.

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