Was ist der Hamburg-Bezug?
Der Hamburg-Bezug ist die zentrale Zugangsvoraussetzung und besteht aus drei Elementen. Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Hamburg haben. Das geförderte Vorhaben muss in Hamburg durchgeführt werden. Und das Vorhaben soll einen Beitrag zur Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen in Hamburg leisten. Erst wenn diese drei Punkte erfüllt sind, kommt eine Förderung überhaupt in Betracht. Der Hamburg-Bezug ist damit der eigentliche Türsteher des Programms.
Was zählt als Hamburger Betriebsstätte?
Maßgeblich ist eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Hamburg, an der das Vorhaben tatsächlich durchgeführt wird. Ein reiner Briefkasten genügt nicht; gefördert wird die in Hamburg erbrachte Forschungsarbeit. Für ein Unternehmen, das überregional aufgestellt ist, kommt es deshalb darauf an, dass das geförderte Arbeitspaket der Hamburger Einheit zugeordnet ist. Partner ohne Hamburger Betriebsstätte können in einem Vorhaben mitwirken, ihre Kosten werden über PROFI aber nicht gefördert; sie müssen sich aus eigenen Mitteln oder über andere Programme finanzieren.
Wer ist je Modul antragsberechtigt?
Innerhalb des Hamburg-Bezugs unterscheidet sich der Kreis der Antragsberechtigten nach Modul.
Modul
Antragsberechtigt
PROFI Standard
Unternehmen aller Größen mit Hamburger Betriebsstätte (Einzelprojekt)
PROFI Transfer
wie Standard, im Verbund mit Hamburger Hochschule oder Forschungseinrichtung
PROFI Transfer Plus (EFRE)
KMU mit Hamburger Betriebsstätte im Verbund mit Hamburger Wissenschaft; mindestens ein KMU
PROFI Umwelt / Umwelt Transfer
wie Standard und Transfer, mit Umweltfokus
PROFI Impuls
KMU sowie gemeinnützige und Impact-Träger mit Hamburger Sitz; themengebunden
Was bedeutet die Verbundpflicht bei Transfer und Transfer Plus?
Während PROFI Standard ein einzelbetriebliches Vorhaben fördert, setzen Transfer und Transfer Plus eine Kooperation voraus. Bei Transfer ist das die Zusammenarbeit eines Hamburger Unternehmens mit einer Hamburger Hochschule oder Forschungseinrichtung, oder mehrerer Unternehmen untereinander. Transfer Plus geht weiter: Hier ist ein Verbund aus kleinen und mittleren Unternehmen mit der Hamburger Wissenschaft erforderlich, und mindestens ein KMU muss beteiligt sein. Die Verbundpflicht ist kein Formalismus, sondern der Kern dieser Module, die gezielt den Transfer zwischen Wirtschaft und Wissenschaft fördern.
Wer ist ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten. Das ist ein beihilferechtlich definierter Begriff und meint vereinfacht ein Unternehmen, das ohne staatliches Eingreifen kurz- oder mittelfristig aus dem Markt ausscheiden würde, etwa weil es einen erheblichen Teil seines Stammkapitals durch aufgelaufene Verluste verloren hat. Für junge Unternehmen ist hier eine Entlastung wichtig: In den ersten Jahren nach Gründung gilt ein Unternehmen in der Regel nicht allein wegen Anlaufverlusten als Unternehmen in Schwierigkeiten. Ein typisches forschendes Start-up fällt also normalerweise nicht unter diesen Ausschluss.
Was, wenn noch kein Hamburger Standort besteht?
Ohne Hamburger Betriebsstätte ist PROFI nicht zugänglich. Für ein Unternehmen, das den Schritt nach Hamburg ohnehin erwägt, kann eine Niederlassung den Zugang eröffnen, sofern das geförderte Vorhaben dort durchgeführt wird und der Arbeitsplatzbezug stimmt. Diese Frage gehört früh geklärt, weil sie nicht kurzfristig vor einer Antragstellung gelöst werden kann; ein nachträglich behaupteter Hamburg-Bezug trägt nicht.
Häufige Fragen
Muss mein Unternehmen in Hamburg sitzen?
Sie brauchen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Hamburg, und das Vorhaben muss dort durchgeführt werden.
Können Partner von außerhalb Hamburgs mitmachen?
Ja, sie können mitwirken, werden über PROFI aber nicht gefördert. Gefördert wird die in Hamburg erbrachte Arbeit.
Welche Module verlangen eine Kooperation?
Transfer und Transfer Plus. Standard fördert einzelbetriebliche Vorhaben, Transfer Plus zusätzlich nur KMU im Verbund mit der Wissenschaft.
Ist mein junges Start-up als Unternehmen in Schwierigkeiten ausgeschlossen?
In der Regel nicht. Anlaufverluste in den ersten Jahren führen normalerweise nicht zu dieser Einstufung.
Reicht eine Hamburger Postadresse?
Nein. Erforderlich ist eine Betriebsstätte, an der das Vorhaben tatsächlich durchgeführt wird.
Unsere fachliche Einschätzung
Die Antragsberechtigung entscheidet sich bei PROFI fast vollständig am Hamburg-Bezug, und dieser lässt sich nicht improvisieren. Aus unserer Sicht sind zwei Dinge früh zu klären. Erstens die Zuordnung des geförderten Arbeitspakets zur Hamburger Einheit, gerade bei überregional aufgestellten Unternehmen; das geförderte Vorhaben muss in Hamburg verankert sein, nicht nur das Unternehmen. Zweitens die Modulwahl, denn die Verbundpflicht von Transfer und Transfer Plus verlangt einen Wissenschaftspartner, der frühzeitig eingebunden und vertraglich verbunden sein sollte. Wer beide Punkte vor der Skizze klärt, vermeidet die häufigsten Ausschlussgründe.
Konkrete Handlungsschritte
Prüfen Sie, ob eine Betriebsstätte in Hamburg besteht und das Vorhaben dort durchgeführt wird.
Ordnen Sie das geförderte Arbeitspaket eindeutig der Hamburger Einheit zu.
Wählen Sie das Modul passend zur Vorhabensform, einzelbetrieblich oder im Verbund.
Binden Sie bei Transfer und Transfer Plus früh einen Hamburger Wissenschaftspartner ein.
Klären Sie bei überregionaler Aufstellung den Hamburg-Bezug, bevor Sie die Skizze einreichen.
Rechtsstand: Juni 2026.
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