Wie funktionieren Hurdle Shares im Gesellschaftsrecht?
Hurdle Shares — auch als Hürdenanteile oder Growth Shares bezeichnet — sind keine eigenständige Rechtsform, sondern eine über die Satzung konstruierte Anteilsklasse. Sie werden mit einer negativen Liquidations-, Gewinn- und Erlöspräferenz belastet. Damit ist gemeint: Bis zu einer im Voraus definierten Schwelle — der Hurdle — steht jeder Ertrag aus dem Unternehmen den Altgesellschaftern zu. Erst was darüber liegt, fließt anteilig auch dem Inhaber der neuen Klasse zu.
Die gesellschaftsrechtliche Wirkung unterscheidet Hurdle Shares grundlegend von virtuellen Mitarbeiterprogrammen. Der Mitarbeiter wird mit Hurdle Shares zum echten Gesellschafter — mit allen mitgliedschaftlichen Rechten und Pflichten, soweit sie nicht durch die Satzung modifiziert sind. Diese Eigenschaft ist gewollt, weil sie die spätere Versteuerung von Wertzuwächsen als Kapitaleinkünfte ermöglicht. Sie ist zugleich der Grund, warum die Konstruktion in Satzung und Gesellschaftervereinbarung sauber durchgearbeitet sein muss: Echte Gesellschafterstellung wirkt auch in unerwünschten Konstellationen — etwa bei Konflikten, beim Ausscheiden oder im Insolvenzfall.
Aus dieser Konstruktion folgt die wirtschaftliche Wertlosigkeit zum Stichtag. Den Hurdle Shares ist anfänglich praktisch kein eigener Wert beizumessen. Der gemeine Wert nach § 9 Abs. 2 BewG bemisst sich nach dem Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsguts zu erzielen wäre. Diese Beschaffenheit ist hier denkbar nachteilig: Solange die Hurdle nicht überschritten ist, bekommt der Mitarbeiter weder Gewinn noch Liquidationsanteil. Ein gedachter Erwerber würde unter diesen Umständen nichts zahlen.
Damit die negative Liquidationspräferenz bei der Bewertung der Anteile wertmindernd berücksichtigt wird, müssen zwei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein: Die Präferenz muss zivilrechtlich wirksam vereinbart sein, und sie muss wirtschaftlich auch tatsächlich greifen. Beide Anforderungen sind in der Beratungspraxis getrennt zu denken. Eine formal saubere Satzungsregelung trägt das Modell nicht, wenn die Hurdle im Tagesgeschäft umgangen wird; eine konsequent gelebte Vorrangregel verliert ihre Wirkung, wenn die zugrunde liegende Satzungsklausel zivilrechtlich angreifbar ist.
Welche Erträge fallen wem zu?
Der Mitarbeiter partizipiert ausschließlich an der von ihm mit-erwirtschafteten Wertsteigerung. Was vor der Anteilsgewährung bereits an Substanz und Gewinnpotenzial im Unternehmen steckt, bleibt wirtschaftlich bei den Altgesellschaftern. Der auf die Hurdle-Anteile entfallende laufende Gewinn wird so lange einbehalten, bis die negative Liquidationspräferenz ausgeglichen ist. Ab diesem Zeitpunkt handelt es sich wirtschaftlich um unbeschränkte, vollwertige Anteile — der Mitarbeiter steht den Altgesellschaftern dann gleich.
Warum reicht eine Gesellschaftervereinbarung nicht?
Die Schaffung einer neuen Anteilsklasse bedarf der Satzungsänderung — und damit der notariellen Beurkundung nach § 15 GmbHG. Eine Regelung nur im Rahmen einer Gesellschaftervereinbarung sollte vermieden werden, weil die Rechtsprechung sie unter Umständen nicht vollumfänglich anerkennt. In der Beratungspraxis sehen wir diesen Punkt als Achillesferse: Wer aus Zeit- oder Kostengründen den Notarweg umgeht, riskiert, dass das gesamte Modell steuerlich nicht trägt — mit der Folge, dass die ursprünglich vermiedene Lohnsteuer doch anfällt.
Wie wird die Hurdle festgelegt und dokumentiert?
Der präzisen Festlegung der Hurdle kommt für die steuerliche Anerkennung entscheidende Bedeutung zu. Die Schwelle muss objektiv nachvollziehbar sein. Wer sie nur grob umreißt oder nachträgliche Wertkorrekturen offen lässt, gibt der Finanzverwaltung Angriffsflächen, die später kaum noch zu schließen sind.
Welche Bestandteile gehören in die Satzungsklausel?
Aus unserer Sicht muss die Klausel zwei Punkte verbindlich regeln:
Höhe der Hurdle: Der Unternehmenswert zum Stichtag der Anteilsgewährung wird als Schwelle definiert. Bis zum Erreichen dieses Betrags sind Gewinn-, Ausschüttungs- und Liquidationsrechte der neuen Anteile ausgeschlossen.
Methode der Wertermittlung: Die Berechnungsgrundlage wird verbindlich festgeschrieben. Ohne diese Festlegung kann der Stichtagswert später nicht objektiv überprüft werden — und damit auch nicht die anfängliche Wertlosigkeit.
Wahlweise lässt sich eine Anwachsungsphase vorsehen, in der die Gewinn-, Ausschüttungs- und Liquidationsrechte sukzessive proportional zur Wertsteigerung anwachsen. Das verschafft Übergangsflexibilität, ändert aber nichts daran, dass die Hurdle-Schwelle selbst eindeutig fixiert sein muss. In der Praxis ist die Anwachsungsphase vor allem dort sinnvoll, wo der Schritt vom „nicht beteiligt" zum „voll beteiligt" zu hart wirken würde — etwa wenn die Hurdle innerhalb weniger Jahre überschritten werden soll und die Altgesellschafter den Übergang in eine echte Gleichstellung gestalten möchten.
Wie ist der Unternehmenswert zu ermitteln?
Der maßgebliche Unternehmenswert ist nachvollziehbar zu ermitteln und zu dokumentieren. Welche Methode passt, hängt am Geschäftsmodell:
Bei Start-ups kann die letzte Finanzierungsrunde als Wertindikator dienen, sofern sie tatsächlich mit fremden Investoren verhandelt wurde. Sogenannte Family-and-Friends-Preise — die mehr Förderung als Markttransaktion sind — taugen dafür nicht.
Im Mittelstand empfiehlt sich die Einholung eines professionellen Wertgutachtens, etwa nach IDW S 1. Der Aufwand lohnt sich, weil das Gutachten gegenüber der Finanzverwaltung den entscheidenden Beleg für die anfängliche Wertlosigkeit der Anteile liefert.
In beiden Fällen geht es nicht nur um die rechnerische Höhe, sondern auch um die Dokumentation. Eine plausible Bewertung, die später nicht mehr rekonstruiert werden kann, verliert ihren Beweiswert.
Besondere Aufmerksamkeit verdient der Stichtag. Die Hurdle bezieht sich auf den Unternehmenswert zum Zeitpunkt der Anteilsgewährung — nicht auf den Wert zum Zeitpunkt der Satzungsänderung oder einer früheren Bewertungsrunde. Liegen zwischen Wertermittlung und tatsächlicher Anteilsausgabe längere Zeiträume, in denen sich der Unternehmenswert nachweislich verändert hat, ist die Bewertung anzupassen. Andernfalls droht eine Lücke zwischen dem zugrunde gelegten Schwellenwert und dem tatsächlichen gemeinen Wert am Stichtag — und damit ein lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil, den die Gestaltung eigentlich vermeiden soll.
Was bedeutet „ernsthaft vereinbart und durchsetzbar"?
Die negative Liquidationspräferenz muss nicht nur formal in der Satzung stehen, sondern auch tatsächlich durchsetzbar sein und von den Parteien ernst gemeint werden. Erfahrungsgemäß bedeutet das in der laufenden Praxis: Werden Gewinne ausgeschüttet, bevor die Hurdle ausgeglichen ist, oder profitieren die Mitarbeiter bei einem frühen Exit doch in einer Weise, die die Klausel umgeht, entzieht das dem Modell rückwirkend die Grundlage. Wer Hurdle Shares einsetzt, muss bereit sein, die Präferenz auch dann durchzuhalten, wenn sie unbequem wird.
Welche Vesting- und Leaver-Klauseln sichern die Bindung?
Hurdle Shares funktionieren als Bindungsinstrument nur, wenn das Ausscheiden eines Mitarbeiters klar geregelt ist. Sonst entstehen Konstellationen, in denen ein kurz angestellter Mitarbeiter ohne weiteres an späteren Wertsteigerungen partizipiert — was selten gewollt ist.
Wie sichert Vesting die Beteiligung ab?
Vesting-Klauseln stellen sicher, dass die Beteiligung erst nach einer bestimmten Zeitdauer oder bei Erreichen bestimmter Meilensteine vollständig erdient ist. Vor diesem Zeitpunkt hat der Mitarbeiter zwar formal Anteile, aber sie sind durch Rückübertragungsmechanismen abgesichert. In der Beratungspraxis sehen wir Vesting-Zeiträume von drei bis fünf Jahren, häufig mit einer Sperrfrist im ersten Jahr (Cliff), nach deren Ablauf der erste Teil der Anteile freigegeben wird.
Ob das Vesting an Zeit oder an Meilensteine geknüpft wird, hängt am Geschäftsmodell und an der Funktion des Mitarbeiters. Zeitliche Vesting-Klauseln sind technisch einfacher und transparenter — sie passen für klassische Geschäftsführungs- und Schlüsselpositionen. Meilenstein-basiertes Vesting koppelt die Erdienung an erreichte Unternehmensergebnisse und bietet sich an, wenn die Beteiligung gezielt einen messbaren Beitrag honorieren soll. In beiden Fällen empfiehlt sich, die Auslöser eindeutig zu formulieren, damit später nicht über die Vesting-Voraussetzungen gestritten wird.
Wie unterscheiden sich Good Leaver und Bad Leaver?
Leaver-Klauseln regeln die Folgen eines Ausscheidens und unterscheiden typischerweise zwischen Good Leaver und Bad Leaver. Good Leaver sind Mitarbeiter, die aus Altersgründen oder vergleichbaren neutralen Gründen ausscheiden — sie behalten in der Regel ihre erdienten Anteile. Bad Leaver sind Fälle der Kündigung, bei denen die Beteiligung typischerweise zum Nominalwert zurückzuübertragen ist. Diese Differenzierung ist kein Selbstzweck: Sie verhindert, dass ein Mitarbeiter sich zur falschen Zeit gegen das Unternehmen entscheidet und trotzdem den vollen Wertzuwachs mitnimmt.
Welche Rolle spielen Stimmrechtsbeschränkungen?
Daneben sind Stimmrechtsbeschränkungen üblich — etwa stimmrechtslose Anteile oder ein Pooling der Mitarbeiteranteile. Das ist regelmäßig dann sinnvoll, wenn der Kreis der beteiligten Mitarbeiter größer wird und die Altgesellschafter ihre operative Entscheidungsfähigkeit nicht durch Mehrheitsverhältnisse in der Gesellschafterversammlung verwässern wollen. Beim Pooling bündeln die Mitarbeiteranteile ihre Stimmen über einen gemeinsamen Vertreter — was die Gesellschafterstruktur nach außen wie nach innen handhabbar hält.
In welchen Konstellationen sind Hurdle Shares typisch?
Hurdle Shares werden vor allem eingesetzt, um leitende Mitarbeiter am Unternehmenserfolg zu beteiligen und langfristig an das Unternehmen zu binden. Der Anwendungsbereich ist deutlich breiter als die in den Medien dominierende Start-up-Welt. Wir sehen vier wiederkehrende Konstellationen:
Start-ups und Venture Capital: Hier ist die Gestaltung am verbreitetsten. Die Mitarbeiter erhalten echte Anteile, ohne den geldwerten Vorteil im Zeitpunkt der Zuwendung versteuern zu müssen — und partizipieren später am Exit.
Managementbeteiligungsprogramme (MEP): Bei vergünstigten Beteiligungen für Führungskräfte lässt sich die lohnsteuerliche Sachzuwendung über die Hurdle-Konstruktion vermeiden.
Familien-Nachfolge: Im Übergang vom Senior auf die nächste Generation oder auf einbezogene Familienangehörige lässt sich die Beteiligung ohne sofortige Steuerlast strukturieren.
Kanzlei-Nachfolge: In Berufsausübungsgesellschaften — Steuerrechtskanzleien, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Anwaltskanzleien — bietet das Modell einen Weg, qualifizierte Mitarbeiter schrittweise zu Mitgesellschaftern zu machen.
Welche Stolpersteine sollten Sie kennen?
Hurdle Shares sind kein Gestaltungsbaustein, der sich aus Mustertexten zusammensetzen lässt. Drei Punkte verdienen in der Praxis besondere Aufmerksamkeit.
Erstens die Wertermittlung. Wer die Hurdle auf einem unrealistisch niedrigen Unternehmenswert ansetzt, schafft genau den geldwerten Vorteil, den die Gestaltung vermeiden soll — und zwar in Höhe der Differenz zwischen dem tatsächlichen gemeinen Wert und dem zu niedrig angesetzten Schwellenwert.
Zweitens die Konsistenz zwischen Satzung und Praxis. Wir sehen immer wieder Fälle, in denen elegant formulierte Satzungsklauseln im laufenden Geschäft nicht durchgehalten werden. Wird die negative Liquidationspräferenz faktisch nicht angewendet, verliert das Modell seine steuerliche Grundlage.
Drittens die Beendigungsfälle. Wer Vesting und Leaver-Klauseln offen lässt, holt sich Probleme ins Haus, die später nur noch über streitige Auseinandersetzungen zu lösen sind. Beim Ausscheiden eines Mitarbeiters greifen die GmbH-rechtlichen Mechanismen — Anteilsabtretung, Einziehung — wie bei jedem anderen Gesellschafter, nur mit dem Unterschied, dass über die Hurdle-Klauseln vorab eine wirtschaftlich passende Bewertung sichergestellt wird.
Rechtsstand: Mai 2026
FAQ
Warum entsteht durch Hurdle Shares kein geldwerter Vorteil?
Weil die Anteile zum Zeitpunkt der Zuwendung wirtschaftlich wertlos sind. Die negative Liquidations-, Gewinn- und Erlöspräferenz schließt jede Teilhabe an bestehenden Werten aus. Aus Sicht des Bewertungsrechts nach § 9 Abs. 2 BewG ist daher nichts zu versteuern.
Reicht eine Gesellschaftervereinbarung statt einer Satzungsänderung?
Nein. Die Schaffung einer neuen Anteilsklasse bedarf der Satzungsänderung mit notarieller Beurkundung nach § 15 GmbHG. Eine reine Gesellschaftervereinbarung wird von der Rechtsprechung möglicherweise nicht vollumfänglich anerkannt.
Wie wird der Unternehmenswert für die Hurdle ermittelt?
Im Start-up-Kontext über die letzte Finanzierungsrunde mit fremden Investoren — nicht über Family-and-Friends-Preise. Im Mittelstand über ein Wertgutachten nach IDW S 1. Wichtig ist die nachvollziehbare Dokumentation der Methode bereits in der Satzung.
Was passiert mit Hurdle Shares, wenn ein Mitarbeiter ausscheidet?
Das richtet sich nach den Vesting- und Leaver-Klauseln. Bei einem Bad Leaver — etwa Kündigung — sind die Anteile typischerweise zum Nominalwert zurückzuübertragen. Good Leaver behalten ihre erdienten Anteile.
Können auch GmbH & Co. KGs Hurdle Shares ausgeben?
Das Konzept lässt sich strukturell auf andere Rechtsformen übertragen, weil es im Kern an die Anteilsklasse anknüpft, nicht an die GmbH selbst. In der Praxis ist die GmbH der häufigste Anwendungsfall, weil dort die Anteilsklassen-Differenzierung über die Satzung etabliert ist.
Ab wann werden die Hurdle Shares zu vollwertigen Anteilen?
Sobald die negative Liquidationspräferenz wirtschaftlich ausgeglichen ist. Ab diesem Zeitpunkt nehmen die Anteile ohne Beschränkung an Gewinnen und Liquidationserlös teil — wirtschaftlich stehen sie den Altanteilen dann gleich.
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Autoren: Prof. Dr. Manzur Esskandari, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Honorarprofessor an der Universität des Saarlandes, Lehrbeauftragter der Hochschule Osnabrück — Dr. Daniela Bick, LL.M. (Taxation), Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht, Lehrbeauftragte der Hochschule Osnabrück — REB Steuerberatung GbR, Osnabrück.