Was ist die KGaA und wie ist sie aufgebaut?

Die Kommanditgesellschaft auf Aktien ist eine hybride Rechtsform aus Aktiengesellschaft und Kommanditgesellschaft. § 278 Abs. 1 AktG definiert sie als juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter den Gläubigern gegenüber unbeschränkt haftet, während die übrigen Gesellschafter am in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich zu haften. Wie die AG verfügt die KGaA über ein Grundkapital von mindestens 50.000 € (§ 278 Abs. 1 AktG).

Die Rechtsform fristet in Deutschland noch immer ein Schattendasein. 2014 waren rund 250 KGaA registriert, im Jahr 2025 etwa 420. Gemessen am Bestand an Aktiengesellschaften und GmbHs bleibt die KGaA damit eine Randerscheinung, gewinnt aber Schritt für Schritt an praktischer Bedeutung. Traditionsreiche Familienunternehmen wie Fresenius, Henkel oder Merck nutzen die KGaA ebenso wie Vereine im Profifußball, etwa Borussia Dortmund oder Hertha BSC.

Strukturell ist die KGaA bei den Gesellschaftern zweigeteilt, in der Geschäftsführung aber einheitlich aufgebaut. Die Komplementäre führen die Geschäfte unmittelbar, ein vom Aufsichtsrat bestellter Vorstand wie in der AG existiert nicht. Damit verschiebt sich das Kräftegleichgewicht in der KGaA gegenüber der AG deutlich zugunsten der Geschäftsführungsebene.

Welche Stellung haben Komplementär und Kommanditaktionäre?

Die KGaA kennt zwei grundverschiedene Gesellschafterrollen, die das wirtschaftliche und rechtliche Bild der Gesellschaft prägen.

Kommanditaktionäre bringen Kapital ein, haften nur in Höhe ihrer Einlage und beziehen Dividenden. Sie besitzen die typischen Aktionärsrechte, insbesondere das Stimmrecht in der Hauptversammlung, Auskunftsrechte und den Dividendenanspruch. Auf die Geschäftsleitung haben sie allerdings weniger Einfluss als Aktionäre einer AG oder gar Gesellschafter einer GmbH.

Komplementäre haften unbeschränkt mit ihrem Vermögen und übernehmen kraft Gesetzes die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft. Sie sind also den persönlich haftenden Gesellschaftern einer KG vergleichbar, allerdings eingebettet in eine Gesellschaft mit Aktienstruktur und juristischer Persönlichkeit.

Anders als der AG-Vorstand, den der Aufsichtsrat bestellt und bei Bedarf abberuft, ist die Position des Komplementärs in der KGaA faktisch zementiert und weitgehend unabhängig vom Aktienkapital. Eine Mehrheit am Grundkapital reicht hier eben nicht aus, um die Geschäftsführung auszutauschen. Das ist der zentrale Hebel, der die KGaA gegenüber feindlichen Übernahmen widerstandsfähig macht.

In wirtschaftlicher Hinsicht heißt das, wer als Komplementär die Geschäftsführung innehat, behält die unternehmerische Kontrolle, auch wenn externe Investoren über die Aktienseite Kapital nachschießen. Wer als Kommanditaktionär einsteigt, finanziert das Unternehmen mit, kann aber kaum operativ Einfluss nehmen.

Welche Rolle spielt der Aufsichtsrat?

Die KGaA kennt einen Aufsichtsrat als Kontrollorgan, analog zur AG. Seine Kompetenzen sind allerdings deutlich begrenzter, was leicht übersehen wird, wenn man die KGaA aus der gewohnten AG-Perspektive heraus liest.

Der Aufsichtsrat der KGaA hat insbesondere keine Personalkompetenz gegenüber der Geschäftsführung. Er kann den Komplementär weder berufen noch abberufen. Ein Weisungsrecht gegenüber dem Komplementär besteht ebenfalls nicht. Damit fehlen ihm gerade jene Hebel, die ihn in der AG zur wirksamen Kontrollinstanz machen.

Praktisch verbleibt dem KGaA-Aufsichtsrat die klassische Überwachungsaufgabe, also die Prüfung der Geschäftsführung im weiteren Sinne, die Einbindung in zustimmungspflichtige Geschäfte über die Satzung und die Mitwirkung in Bilanz- und Prüfungsfragen. Wer die Kontrollarchitektur einer KGaA bewertet, sollte sich diese strukturelle Schwächung des Aufsichtsrats sehr bewusst machen, zumal sie nicht durch Satzung umgekehrt werden kann.

Für Familienunternehmen ist gerade das durchaus erwünscht. Die strukturelle Schwäche des Aufsichtsrats schützt die Komplementärstellung. Anders gewendet, die Kapitalseite kann sich nicht über den Aufsichtsrat in die Geschäftsführung hineindrängen.

Welche Spielräume eröffnet die Satzungsfreiheit?

Die KGaA ist durch eine umfassende Satzungsfreiheit gekennzeichnet, die in vielen Fällen erst die maßgeschneiderte Lösung möglich macht.

Die Satzung kann etwa vorsehen, dass außergewöhnliche Geschäfte keiner Zustimmung der Kommanditaktionäre bedürfen. Damit lassen sich die Mitwirkungsrechte der Aktionärsseite bei Geschäftsführungsmaßnahmen weiter zurückdrängen, als das die gesetzliche Grundregel ohnehin schon vorsieht. In der Beratungspraxis lässt sich auf diese Weise die Geschäftsführungsautonomie des Komplementärs so weit absichern, wie es das Aktienrecht überhaupt zulässt.

Diese Satzungsfreiheit ist freilich kein Freibrief, sondern ein Werkzeug, das mit den übrigen Schutzmechanismen des Aktienrechts in Einklang gebracht werden muss. Eine sorgfältig formulierte Satzung ist deshalb erfahrungsgemäß der entscheidende Hebel, um die strukturellen Vorteile der KGaA tatsächlich zu realisieren. Eine vom Standard übernommene Satzung verschenkt regelmäßig genau jene Gestaltungsspielräume, die die Rechtsformwahl überhaupt rechtfertigen.

Wann ist die KGaA die richtige Rechtsform?

Die KGaA eignet sich in Situationen, in denen Kapital aufgenommen werden soll, ohne die Kontrolle aus der Hand zu geben. Drei typische Konstellationen prägen die Praxis.

Familienunternehmen und Mittelstand. Wer als Familienunternehmen an die Börse gehen oder externe Investoren beteiligen will, aber einen feindlichen Übernahmeversuch ausschließen möchte, findet in der KGaA die passende Hülle. Solange die Gründerfamilie oder die Eigentümer über die Stellung als Komplementär direkt oder indirekt die Geschäftsführung innehaben, behalten sie die volle Kontrolle, selbst wenn externe Investoren mehr als 50 % der Aktien halten.

Profifußball und 50+1-Regel. Die KGaA hat sich als Standardlösung etabliert, um die Profiabteilungen von Vereinen auszugliedern und gleichzeitig die 50+1-Regel zu wahren. Diese verlangt, dass die Muttervereine die Stimmenmehrheit behalten. Über die KGaA können Vereine Anteile an Investoren oder über die Börse verkaufen, ohne gegen 50+1 zu verstoßen. Der Verein oder eine von ihm beherrschte Kapitalgesellschaft bleibt Komplementär und damit Herr der Geschäftsführung.

Nachfolge in Familienunternehmen. Die KGaA erlaubt es, aktive und passive Familienmitglieder rollenscharf zu trennen. Aktive Familiengesellschafter übernehmen die Komplementärstellung mit größtmöglichem Handlungsspielraum, während passive Familienangehörige als Kommanditaktionäre lediglich am Gewinn über Dividenden beteiligt sind. Diese Aufteilung kann erbrechtliche und steuerliche Gestaltungen erheblich vereinfachen, weil sie ohne komplexe Stimmrechtspools auskommt.

Mehrere DAX-Konzerne mit Familienhintergrund nutzen die KGaA gerade aus diesen Gründen. Sie verbreitern ihre Kapitalbasis und behalten zugleich die unternehmerische Führung in den Händen der Gründerfamilien.

Was die KGaA nicht ist, ein universelles Allheilmittel. Wo der Mittelstand keine Pläne zur Kapitalmarktöffnung verfolgt und keine externen Investoren ins Spiel kommen sollen, sind GmbH oder GmbH & Co. KG fast immer die einfachere und kostengünstigere Wahl. Die KGaA spielt ihre Stärken erst dort aus, wo Aktienstruktur und Leitungsautonomie zusammentreffen müssen.

Warum ist die Komplementärstellung praktisch immer eine Kapitalgesellschaft?

Die persönliche Haftung des Komplementärs ist der wirtschaftliche Preis für seine starke Stellung in der KGaA. In der Praxis wird dieser Preis allerdings fast nie von einer natürlichen Person gezahlt.

Erfahrungsgemäß übernimmt eine GmbH, eine Aktiengesellschaft oder eine SE die Rolle des unbeschränkt haftenden Gesellschafters. Damit haftet keine natürliche Person mehr persönlich, die Haftung bleibt auf das Vermögen der Komplementär-Kapitalgesellschaft beschränkt. Im Außenauftritt führt die Gesellschaft dann üblicherweise den Zusatz „GmbH & Co. KGaA" oder eine vergleichbare Bezeichnung.

Aus unserer Sicht ist diese Konstruktion in jeder ernsthaften KGaA-Gestaltung der Ausgangspunkt der Strukturüberlegung. Wer den Komplementär als natürliche Person ausgestaltet, akzeptiert ein Haftungsrisiko, das sich bei nahezu jedem Mandat ohne Aufwand vermeiden lässt. Die zusätzlichen Gründungs- und Verwaltungskosten der Komplementär-Kapitalgesellschaft sind im Verhältnis zur Haftungsentlastung in aller Regel zu vernachlässigen.

Für Familienunternehmen heißt das konkret, die Komplementär-GmbH wird im Familienkreis gehalten, ihre Geschäftsführung übernehmen die operativ tätigen Familienmitglieder. Auf diese Weise lässt sich die Trennung von Eigentum und Geschäftsführung an genau jener Stelle ziehen, an der sie die geringsten steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Reibungsverluste auslöst.

Rechtsstand: Mai 2026

FAQ

Wie hoch ist das Mindestkapital einer KGaA?

Das Grundkapital beträgt mindestens 50.000 € (§ 278 Abs. 1 AktG). Es ist in Aktien zerlegt, die bei der Gründung vollständig von den Kommanditaktionären übernommen werden.

Kann eine natürliche Person Komplementär sein?

Rechtlich ja. In der Beratungspraxis ist das jedoch fast nie ratsam, weil der Komplementär unbeschränkt mit seinem Vermögen haftet. Erfahrungsgemäß wird die Komplementärstellung daher fast immer durch eine GmbH, Aktiengesellschaft oder SE besetzt, sodass keine natürliche Person mehr persönlich haftet.

Können die Kommanditaktionäre den Komplementär abberufen?

Nein, der Aufsichtsrat der KGaA hat keine Personalkompetenz gegenüber dem Komplementär und kann ihn weder berufen noch abberufen. Auch ein Weisungsrecht besteht nicht. Die Position des Komplementärs ist damit faktisch zementiert und weitgehend unabhängig vom Aktienkapital.

Bietet die KGaA Schutz vor feindlichen Übernahmen?

Ja, und das ist gerade einer der Hauptgründe für die Rechtsformwahl. Solange die Gründerfamilie oder die Eigentümer über die Stellung als Komplementär die Geschäftsführung innehaben, behalten sie die volle Kontrolle, selbst wenn externe Investoren mehr als 50 % der Aktien halten.

Welche Mitwirkungsrechte haben Kommanditaktionäre bei Geschäftsführungsmaßnahmen?

Die Satzung kann vorsehen, dass außergewöhnliche Geschäfte keiner Zustimmung der Kommanditaktionäre bedürfen. Damit lassen sich die Mitwirkungsrechte der Aktionärsseite bei Geschäftsführungsmaßnahmen weitgehend ausschließen. Die typischen Aktionärsrechte, also Stimmrecht in der Hauptversammlung, Auskunftsrechte und Dividendenanspruch, bleiben unberührt.

Wie viele KGaA gibt es in Deutschland?

Die Rechtsform bleibt vergleichsweise selten. 2014 waren rund 250 KGaA registriert, im Jahr 2025 etwa 420. Prominente Vertreter sind Familienunternehmen wie Fresenius, Henkel und Merck sowie Vereine im Profifußball.

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Autoren: Prof. Dr. Manzur Esskandari, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Honorarprofessor an der Universität des Saarlandes, Lehrbeauftragter der Hochschule Osnabrück — Dr. Daniela Bick, LL.M. (Taxation), Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht, Lehrbeauftragte der Hochschule Osnabrück — REB Steuerberatung GbR, Osnabrück