Was ist KMU-innovativ Photonik und Quantentechnologien?

KMU-innovativ ist eine Fördermaßnahme im Rahmen des Programms „Photonik Forschung Deutschland“. Sie wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung aufgelegt und wird seit der Ressortreform 2025 vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) verantwortet; die Förderrichtlinie gilt unverändert weiter. Ziel ist es, das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen in der Spitzenforschung zu stärken und den Transfer aus dem vorwettbewerblichen Bereich in die Anwendung zu beschleunigen.

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Grundlage von Artikel 25 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung. Das Programm ist damit beihilferechtlich abgesichert und unterliegt den dort geregelten Förderkategorien und Höchstintensitäten.

Welche Vorhaben werden gefördert?

Gefördert werden risikoreiche, anwendungsbezogene und vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die dem Bereich der Photonik oder der Quantentechnologien zuzuordnen sind. Innerhalb dieser Felder ist das Programm themenoffen. Beispielhaft genannt sind die Basistechnologien der Quantentechnologien und der Photonik, die Photonik für Produktion, Lebenswissenschaften und Mobilität sowie ein eigenes Themenfeld für Start-ups und KMU.

Vorwettbewerblich bedeutet, dass die eigentliche Markteinführung nicht gefördert wird. Das Vorhaben muss ein erhebliches wissenschaftlich-technisches Risiko tragen, das die staatliche Förderung erst rechtfertigt. Für ein forschendes Start-up heißt das: Der Antrag muss die Forschungstiefe und das Risiko des Vorhabens belegen, nicht den Vertrieb eines fast fertigen Produkts.

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Definition. Darüber hinaus öffnet das Programm den Kreis: Auch mittelständische Unternehmen bis zu 1.000 Beschäftigten oder 100 Millionen Euro Umsatz können teilnehmen, sofern sie nicht überwiegend, also zu mehr als 50 Prozent, im Besitz von Großunternehmen sind. Das Vorhaben muss in Deutschland durchgeführt werden, und die Ergebnisse müssen vorrangig in Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz verwertet werden.

Möglich sind Einzelvorhaben ebenso wie Verbundprojekte mit Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Die Verbundvariante ist im Programm ausdrücklich erwünscht. Hochschulen und Forschungseinrichtungen können allerdings nur als Verbundpartner teilnehmen, nicht als alleinige Antragsteller.

Wie hoch ist die Förderung?

Unternehmen erhalten je nach Größe und Art des Vorhabens einen Zuschuss auf ihre förderfähigen Kosten; Forschungseinrichtungen werden im Rahmen ihrer nichtwirtschaftlichen Tätigkeit bis zu 100 Prozent gefördert. Eine starre Obergrenze je Vorhaben kennt die Richtlinie nicht; in der Praxis bewegen sich die Projekte meist im Bereich einiger Hunderttausend bis wenige Millionen Euro Gesamtvolumen bei zwei bis drei Jahren Laufzeit. Die genaue Quotenstruktur, einschließlich des Unterschieds zwischen industrieller Forschung und experimenteller Entwicklung, behandeln wir gesondert.

Wie läuft das Verfahren?

Das Verfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe reichen Sie eine Projektskizze ein. Diese Skizzen können laufend eingereicht werden, bewertet werden sie jeweils zu den Stichtagen am 15. April und 15. Oktober. Die Skizzen stehen dabei im Wettbewerb zueinander; bewertet werden unter anderem Exzellenz, Innovationsgrad und die wirtschaftliche Verwertbarkeit. Erst nach einer positiven Bewertung folgt in der zweiten Stufe der förmliche Vollantrag über das System easy-Online. Zuständiger Projektträger ist die VDI Technologiezentrum GmbH. Mit dem Vorhaben darf erst nach dem Zuwendungsbescheid begonnen werden.

Worin unterscheidet sich KMU-innovativ vom ZIM?

Der grundlegende Unterschied liegt in Bindung und Verfahren. Das ZIM ist branchen- und themenoffen und nimmt Anträge laufend an. KMU-innovativ ist auf Photonik und Quantentechnologien begrenzt und arbeitet mit festen Stichtagen und einem Wettbewerb zwischen den Skizzen. Für ein Vorhaben, das klar in diese Technologiefelder fällt, ist KMU-innovativ wegen der höheren möglichen Förderquote oft attraktiver; passt das Thema nicht, bleibt das ZIM die offenere Alternative. Welches Programm im Einzelfall vorzuziehen ist, betrachten wir gesondert.

Häufige Fragen

Für welche Themen gilt KMU-innovativ Photonik und Quantentechnologien?

Für Forschung in der Photonik oder den Quantentechnologien. Innerhalb dieser Felder ist das Programm themenoffen und nennt unter anderem ein eigenes Feld für Start-ups und KMU.

Können auch größere Unternehmen teilnehmen?

Ja. Neben KMU sind mittelständische Unternehmen bis 1.000 Beschäftigte oder 100 Millionen Euro Umsatz zugelassen, solange sie nicht überwiegend Großunternehmen gehören.

Wird die Markteinführung gefördert?

Nein. Das Programm fördert nur die vorwettbewerbliche Forschung und Entwicklung, nicht den Markteintritt.

Wann kann ich einreichen?

Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden; bewertet werden sie zu den Stichtagen am 15. April und 15. Oktober.

Darf ich vor dem Bescheid mit dem Projekt beginnen?

Nein. Ein Vorhabenbeginn vor dem Zuwendungsbescheid gefährdet die Förderung.

Unsere fachliche Einschätzung

KMU-innovativ ist für forschende Start-ups in der Photonik und den Quantentechnologien eines der attraktivsten Bundesprogramme, weil es hohe Förderquoten mit einer thematisch passgenauen Ausrichtung verbindet. Der Preis dafür ist das Wettbewerbsverfahren: Über die Förderung entscheidet die Qualität der Skizze im Vergleich zu anderen Einreichungen, nicht allein die formale Förderfähigkeit. Aus unserer Sicht lohnt es sich, früh zu klären, ob das Vorhaben thematisch und vom Reifegrad her in das Programm passt, und die steuerlich-bilanziellen Folgen des Zuschusses sowie das Verhältnis zur Forschungszulage von Beginn an mitzudenken.

Konkrete Handlungsschritte

Prüfen Sie, ob Ihr Vorhaben eindeutig der Photonik oder den Quantentechnologien zuzuordnen ist.

Klären Sie Ihre Antragsberechtigung, insbesondere die Eigentümerstruktur und den Verwertungsort.

Stimmen Sie eine mögliche Verbundkonstellation mit einer Forschungseinrichtung frühzeitig ab.

Planen Sie die Einreichung auf einen der Stichtage am 15. April oder 15. Oktober.

Vermeiden Sie jeden Vorhabenbeginn vor dem Zuwendungsbescheid.

Rechtsstand: Juni 2026.

Perfektion ist planbar.

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