Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind in erster Linie kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Definition. Das Programm geht jedoch bewusst über diese Grenze hinaus und lässt auch größere mittelständische Unternehmen zu. Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können sich beteiligen, allerdings nur als Partner in einem Verbund, nicht als alleinige Antragsteller. Für ein forschendes Start-up ist die erste Frage deshalb nicht, ob es teilnehmen darf, sondern in welche Größenklasse es fällt, denn davon hängt die Förderquote ab.
Wann gilt ein Unternehmen als KMU?
Die KMU-Eigenschaft richtet sich nach der Empfehlung 2003/361/EG. Ein kleines Unternehmen hat weniger als 50 Beschäftigte und höchstens 10 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme. Ein mittleres Unternehmen hat weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Millionen Euro Umsatz oder 43 Millionen Euro Bilanzsumme. Wichtig ist, dass Beteiligungen mitzählen: Hält ein anderes Unternehmen Anteile, werden dessen Mitarbeiter und Umsätze anteilig oder vollständig hinzugerechnet. Ein junges Start-up, an dem ein Konzern oder ein großer Investor beteiligt ist, kann dadurch die KMU-Schwelle reißen, ohne selbst groß zu sein.
Was bedeutet die Erweiterung auf mittelständische Unternehmen?
Über die KMU-Grenze hinaus lässt KMU-innovativ mittelständische Unternehmen bis zu 1.000 Beschäftigten oder 100 Millionen Euro Umsatz zu. Voraussetzung ist, dass sie nicht überwiegend, also zu mehr als 50 Prozent, im Besitz eines Großunternehmens stehen. Diese Erweiterung ist großzügiger als die KMU-Definition, hat aber eine beihilferechtliche Kehrseite. Beihilferechtlich bleibt die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung maßgeblich, und sie kennt die mittelständische Erweiterung nicht. Ein Unternehmen oberhalb der KMU-Schwellen wird daher wie ein Großunternehmen behandelt und erhält die niedrigeren Förderquoten.
Kategorie
Größengrenze
Beihilferechtliche Einstufung
Kleines Unternehmen
unter 50 Beschäftigte, höchstens 10 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme
KMU, höchste Förderquote
Mittleres Unternehmen
unter 250 Beschäftigte, höchstens 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme
KMU, mittlere Förderquote
Mittelständische Erweiterung
bis 1.000 Beschäftigte oder 100 Mio. € Umsatz, nicht über 50 % im Besitz eines Großunternehmens
wie Großunternehmen, niedrigste Förderquote
Die konkreten Prozentsätze behandeln wir gesondert.
Welche Rolle spielt der Verwertungsort?
KMU-innovativ ist ein nationales Programm und knüpft die Förderung an einen geografischen Verwertungsschwerpunkt. Das Vorhaben muss in Deutschland durchgeführt werden, und die Ergebnisse müssen vorrangig in Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz verwertet werden. Liegt der Verwertungsschwerpunkt in einem Drittstaat, etwa im Vereinigten Königreich oder in den USA, ist die Förderung ausgeschlossen. Für ein Start-up mit internationaler Anbindung ist das ein kritischer Punkt: Ein ausländischer Standort darf das Vorhaben begleiten, der wirtschaftliche Schwerpunkt der Verwertung muss aber im zulässigen Raum bleiben. Eine Anbindung an einen Partner im Drittstaat läuft in der Regel über andere Instrumente, etwa Horizon Europe.
Welche Unternehmen sind ausgeschlossen?
Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Gruppenfreistellungsverordnung. Das betrifft insbesondere Unternehmen, die mehr als die Hälfte ihres Stammkapitals durch Verluste verloren haben oder sich in einem Insolvenzverfahren befinden. Für junge Unternehmen gilt eine Erleichterung: In den ersten drei Jahren nach Gründung gelten sie nicht allein deshalb als Unternehmen in Schwierigkeiten, weil sie noch Anlaufverluste schreiben. Erst ein förmliches Insolvenzverfahren ändert das. Ebenfalls ausgeschlossen ist ein antragstellendes mittelständisches Unternehmen, das zu mehr als 50 Prozent einem Großunternehmen gehört.
Was gilt bei Verbundprojekten?
In einem Verbund muss die Koordination bei einem beteiligten Industrieunternehmen liegen, in der Regel bei einem KMU, und die Verwertung muss in erster Linie den beteiligten KMU zugutekommen. Daran knüpft die Anforderung an, dass ein wesentlicher Teil der Fördermittel den KMU zufließt. Die genaue Mindestbeteiligung und die Rolle der Forschungseinrichtung behandeln wir in einem eigenen Beitrag zum Verbundprojekt.
Häufige Fragen
Kann ein Start-up mit Konzernbeteiligung teilnehmen?
Das hängt von der Höhe der Beteiligung ab. Hält ein Großunternehmen mehr als 50 Prozent, ist die Teilnahme ausgeschlossen. Auch unterhalb dieser Grenze können Beteiligungen die KMU-Einstufung verändern und damit die Förderquote senken.
Verliere ich die Förderung, wenn ich im Ausland verkaufen will?
Nicht automatisch. Entscheidend ist der Schwerpunkt der Verwertung. Er muss in Deutschland, im EWR oder in der Schweiz liegen. Auslandsvertrieb daneben ist möglich.
Zählen Mitarbeiter von Beteiligungsunternehmen mit?
Ja. Bei der KMU-Prüfung werden die Beschäftigten und Umsätze verbundener und partnerschaftlich beteiligter Unternehmen einbezogen.
Sind wir als junges Unternehmen mit Anlaufverlusten ausgeschlossen?
In den ersten drei Jahren in der Regel nicht. Anlaufverluste allein machen ein junges Unternehmen nicht zum Unternehmen in Schwierigkeiten; ein Insolvenzverfahren schon.
Dürfen Hochschulen den Antrag stellen?
Nein. Forschungseinrichtungen können nur als Verbundpartner teilnehmen, nicht als alleinige Antragsteller.
Unsere fachliche Einschätzung
Die Antragsberechtigung wirkt auf den ersten Blick weit, hat aber zwei Stellen, an denen Vorhaben in der Praxis scheitern. Die erste ist die Beteiligungsstruktur: Eine Konzern- oder Großinvestorenbeteiligung kann die KMU-Einstufung kippen und die Förderquote spürbar senken, ohne dass das Start-up dies auf dem Schirm hat. Die zweite ist der Verwertungsort, der bei international aufgestellten Gründungen leicht aus dem zulässigen Raum rutscht. Aus unserer Sicht gehören beide Punkte vor die inhaltliche Antragsarbeit, weil sie über die erreichbare Quote und über die Förderfähigkeit überhaupt entscheiden.
Konkrete Handlungsschritte
Bestimmen Sie Ihre Größenklasse einschließlich aller Beteiligungen, bevor Sie mit der Förderquote rechnen.
Prüfen Sie, ob ein Großunternehmen mehr als 50 Prozent hält; dann ist die Teilnahme ausgeschlossen.
Verorten Sie den wirtschaftlichen Schwerpunkt der Verwertung in Deutschland, im EWR oder in der Schweiz.
Klären Sie bei jungen Unternehmen frühzeitig, ob die Erleichterung für die ersten drei Jahre greift.
Planen Sie eine Anbindung an Drittstaatspartner über ein anderes Instrument, nicht über KMU-innovativ.
Rechtsstand: Juni 2026.
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