Was heißt „keine staatliche Beihilfe“?

Ob eine Förderung eine staatliche Beihilfe ist, richtet sich nach Artikel 107 Absatz 1 AEUV. Eine Beihilfe liegt nur vor, wenn vier Merkmale zusammentreffen:

eine Begünstigung eines Unternehmens,

die aus staatlichen Mitteln eines Mitgliedstaats stammt oder diesem zurechenbar ist,

die selektiv wirkt, also bestimmte Unternehmen bevorzugt,

und die den Wettbewerb verfälscht und den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigt.

Diese Merkmale müssen kumulativ vorliegen. Bei Horizon Europe fehlt das zweite: Die Mittel werden zentral von der Europäischen Union und ihren Agenturen verwaltet, nicht aus den Haushalten oder unter der Kontrolle der Mitgliedstaaten gewährt. Es handelt sich nicht um „staatliche Mittel eines Mitgliedstaats“. Damit ist der Beihilfetatbestand nicht erfüllt.

Welche Folgen hat das?

Die wichtigste Folge ist, dass das gesamte Regelwerk des Beihilferechts nicht greift. Es gibt keine Anmeldung bei der Europäischen Kommission nach Artikel 108 AEUV. Es gelten nicht die Beihilfehöchstintensitäten der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, weshalb Pathfinder und Transition zu 100 Prozent fördern können, was eine nationale Beihilfe in dieser Höhe regelmäßig nicht dürfte. Und die Anreizwirkung richtet sich nicht nach Artikel 6 der Gruppenfreistellungsverordnung, sondern nach den eigenen Regeln des Programms; maßgeblich ist dort der Beginn nach Unterzeichnung des Grant Agreement.

Gilt das auch für die Eigenkapitalbeteiligung des EIC Accelerator?

Hier ist eine Unterscheidung nötig. Der Zuschussteil des Accelerator folgt derselben Logik wie oben und ist keine Beihilfe. Anders liegt es bei der Eigenkapitalbeteiligung im Blended-Finance-Modell, die über den EIC Fund gewährt wird. Eine Kapitalbeteiligung kann eine Begünstigung sein, wenn sie zu Bedingungen erfolgt, die ein privater Investor nicht akzeptieren würde. Ob das der Fall ist, prüft man am Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers.

Wie besteht der EIC Fund diesen Test?

Der EIC Fund investiert nicht allein, sondern gemeinsam mit privaten Investoren und zu denselben Bedingungen, also pari passu. Private Co-Investoren müssen mindestens die Hälfte der Finanzierungsrunde tragen, und die Bewertung des Unternehmens orientiert sich an der von diesen privaten Investoren gesetzten Marktbewertung. Weil der EIC Fund damit wie ein marktüblicher Kapitalgeber handelt, fehlt die Begünstigung, und es liegt keine staatliche Beihilfe vor. Für ein Start-up hat das einen angenehmen Nebeneffekt: Das Mitinvestment des EIC Fund wirkt als Qualitätssignal gegenüber weiteren Investoren, ohne ein beihilferechtliches Risiko zu schaffen.

Was bedeutet das im Zusammenspiel mit nationaler Förderung?

Der besondere Charakter der EU-Mittel verschwindet nicht, sobald nationale Förderung hinzukommt. Werden Horizon-Mittel und eine nationale Beihilfe für dieselben förderfähigen Kosten kombiniert, sieht Artikel 8 Absatz 3 der Gruppenfreistellungsverordnung vor, dass für die Prüfung der beihilferechtlichen Höchstgrenzen nur die nationale Beihilfe gezählt wird. Das erleichtert die Kombination, hebt aber das Verbot der Doppelförderung derselben Kosten nicht auf. Wer Horizon-Mittel mit der Forschungszulage oder einem nationalen Programm verbinden will, muss die Kosten sauber trennen. Diese Verzahnung behandeln wir gesondert.

Ändert sich dadurch die steuerliche Behandlung des Zuschusses?

Nein, jedenfalls nicht im Grundsatz. Der Beihilfecharakter ist eine Frage des Beihilferechts und sagt nichts darüber aus, ob ein Zuschuss erfolgswirksam zu erfassen ist. Ein Horizon-Zuschuss bleibt ein Zuschuss und ist bilanziell und steuerlich nach den allgemeinen Regeln zu behandeln. Der Unterschied zur nationalen Beihilfe liegt in der beihilferechtlichen Einordnung und in der Kumulierungslogik, nicht in der Frage der Erfassung. Die bilanzielle Behandlung von Zuschüssen behandeln wir an anderer Stelle.

Häufige Fragen

Warum ist Horizon-Förderung keine staatliche Beihilfe?

Weil die Mittel direkt von der EU verwaltet werden und nicht aus staatlichen Mitteln eines Mitgliedstaats stammen. Damit fehlt ein zwingendes Merkmal des Beihilfebegriffs.

Heißt das, ich muss nichts bei der Kommission anmelden?

Richtig. Eine beihilferechtliche Anmeldung nach Artikel 108 AEUV entfällt, weil keine Beihilfe vorliegt.

Warum sind bei Pathfinder 100 Prozent Förderung möglich?

Weil die Beihilfehöchstintensitäten der Gruppenfreistellungsverordnung nicht gelten. Diese begrenzen nur nationale Beihilfen.

Ist die Eigenkapitalbeteiligung des EIC Accelerator eine Beihilfe?

In der Regel nicht. Der EIC Fund investiert pari passu mit privaten Investoren zu marktüblichen Bedingungen und besteht damit den Test des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers.

Bleibt der Zuschuss steuerpflichtig?

Der Beihilfecharakter ändert nichts an der bilanziellen und steuerlichen Erfassung. Ein Zuschuss bleibt nach den allgemeinen Regeln zu behandeln.

Unsere fachliche Einschätzung

Der Beihilfecharakter ist kein akademisches Detail, sondern der Schlüssel zur Förderlogik des EIC. Weil keine staatliche Beihilfe vorliegt, fallen die Quotengrenzen und Anmeldepflichten weg, die nationale Programme prägen, und eine Vollförderung der frühen Forschung wird möglich. Aus unserer Sicht ist der entscheidende Punkt für die Praxis das Zusammenspiel mit nationaler Förderung: Sobald Horizon-Mittel und nationale Beihilfen oder die Forschungszulage zusammentreffen, braucht es eine saubere Trennung der Kosten, damit aus dem Vorteil kein Doppelförderungsproblem wird. Bei der Eigenkapitalbeteiligung kommt es allein auf die Pari-passu-Konditionen an; werden sie eingehalten, ist die Beteiligung beihilferechtlich unbedenklich und zugleich ein Validierungssignal für den Kapitalmarkt.

Konkrete Handlungsschritte

Behandeln Sie Horizon-Mittel von Anfang an als Nicht-Beihilfe mit eigener Förderlogik, nicht nach dem Muster nationaler Programme.

Nutzen Sie die Möglichkeit der Vollförderung bei Pathfinder und Transition, halten Sie aber die programmeigenen Anreizregeln zum Vorhabenbeginn ein.

Trennen Sie die Kosten sauber, wenn Sie Horizon-Mittel mit nationaler Förderung oder der Forschungszulage kombinieren.

Achten Sie bei der Eigenkapitalbeteiligung auf die Einhaltung der Pari-passu-Konditionen.

Erfassen Sie den Zuschuss bilanziell und steuerlich nach den allgemeinen Regeln, unabhängig vom Beihilfecharakter.

Rechtsstand: Juni 2026.

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