Darf ich Forschungszulage und ZIM für dasselbe Vorhaben nutzen?
Ja. Die Forschungszulage kann neben anderen Förderungen oder staatlichen Beihilfen für dasselbe Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gewährt werden (§ 7 Abs. 1 FZulG). Die beiden Instrumente schließen sich nicht aus. Die Grenze zieht § 7 Abs. 2 FZulG: Förderfähige Aufwendungen dürfen nicht in die Bemessungsgrundlage der Forschungszulage einbezogen werden, soweit sie bereits im Rahmen einer anderen Förderung gefördert wurden oder werden. Dieser Ausschluss gilt auch, wenn die andere Förderung aus Unionsmitteln stammt.
Das Wort „soweit“ ist der Schlüssel. Ausgeschlossen ist nicht das ganze Vorhaben, sondern nur die konkrete Kostenposition, die schon im ZIM-Antrag steckt. Eine Personalstunde, die als zuwendungsfähige Kosten in das ZIM-Projekt eingeht, ist für die Forschungszulage gesperrt. Jede andere förderfähige Stunde bleibt für die Zulage nutzbar.
Warum die Stunde, nicht das Vorhaben, die entscheidende Einheit ist
Aus dieser Logik folgt die zentrale Konsequenz für die Praxis: Getrennt wird auf Ebene der Arbeitsstunde, nicht auf Ebene des Projekts. Ein einzelner Forscher arbeitet selten ausschließlich an einem geförderten Vorhaben. Er teilt seine Zeit zwischen dem ZIM-Vorhaben, einem davon abgegrenzten eigenen Forschungsvorhaben und Verwaltungsaufgaben auf. Nur die Stunden, die er im ZIM-Vorhaben leistet und die dort als Kosten angesetzt sind, scheiden aus der Forschungszulage aus. Die Stunden, die er an einem eigenständigen, nicht über ZIM finanzierten FuE-Vorhaben leistet, sind voll zulagenfähig.
Die saubere Trennung setzt voraus, dass jedes Vorhaben eine eigene Kennung trägt und die Arbeitszeit darauf gebucht wird. Diese Vorhabens-ID ist die Brücke zwischen der ZIM-Abrechnung und der Forschungszulage. Ohne sie lässt sich am Jahresende nicht mehr nachweisen, welche Stunde in welches Programm gehört.
Wie eine Stundenmatrix beide Förderungen trennt
In der Praxis bildet eine Stundenmatrix je Mitarbeiter ab, wie sich die Arbeitszeit auf die Vorhaben verteilt. Ein vereinfachtes Beispiel:
Person
ZIM-Vorhaben
Eigenes FuE-Vorhaben (Forschungszulage)
Verwaltung
Wissenschaftlerin A
60 %
40 %
–
Techniker B
80 %
20 %
–
Geschäftsführer
30 %
40 %
30 %
Die ZIM-Spalte fließt in die ZIM-Abrechnung und ist für die Forschungszulage gesperrt. Die mittlere Spalte ist zulagenfähig: Bei Wissenschaftlerin A mit 100.000 Euro Jahresbruttolohn sind das 40.000 Euro Bemessungsgrundlage, woraus sich bei einem kleinen Unternehmen mit dem erhöhten Satz von 35 Prozent eine Forschungszulage von 14.000 Euro für diese eine Person ergibt. Die Verwaltungsstunden des Geschäftsführers sind weder ZIM-fähig noch zulagenfähig, weil sie keine Forschung sind.
Wichtig ist die Disziplin bei der Zuordnung. Sobald eine Stunde dem ZIM-Vorhaben gewidmet und dort als Kosten geltend gemacht ist, darf sie nicht parallel in der Zulage auftauchen. Die Matrix muss laufend geführt und mit den Stundenzetteln unterlegt sein, nicht erst zum Jahresabschluss rekonstruiert werden.
Was passiert bei fehlender Trennung?
Wird dieselbe Personalstunde in beiden Programmen angesetzt, wird die Forschungszulage in diesem Umfang aberkannt (§ 7 Abs. 2 FZulG). Die Aberkennung trifft nur den doppelt geförderten Anteil, nicht die gesamte Zulage, kann aber bei systematischer Vermischung erheblich sein. Hinzu kommt die ZIM-Seite: Ohne belastbare Stundennachweise je Vorhaben werden auch dort Personalkosten nicht anerkannt. Eine fehlende oder erst nachträglich gebaute Trennung gefährdet damit beide Förderungen zugleich.
Praktisch entsteht das Risiko nicht aus bösem Willen, sondern aus einer Buchhaltung, die Forschungsstunden nicht je Vorhaben erfasst. Genau hier liegt der Hebel: Die Trennung ist kein nachgelagerter Nachweis, sondern eine Frage der Zeiterfassung von Beginn an.
Häufige Fragen
Kann ich für ein und dasselbe Vorhaben überhaupt beide Förderungen bekommen?
Ja. § 7 Abs. 1 FZulG erlaubt die Forschungszulage neben anderen Förderungen für dasselbe Vorhaben. Gesperrt sind nur die einzelnen Kostenpositionen, die bereits über ZIM gefördert werden.
Gilt der Ausschluss für die ganze Personalstelle oder nur für die geförderten Stunden?
Maßgeblich ist die einzelne Aufwendung. Nur die Stunden, die im ZIM-Vorhaben angesetzt sind, scheiden aus der Bemessungsgrundlage der Zulage aus; die übrigen Forschungsstunden derselben Person bleiben zulagenfähig.
Reicht eine prozentuale Schätzung der Aufteilung?
Nein. Erforderlich ist eine nachvollziehbare Erfassung je Vorhaben mit Stundennachweisen. Eine pauschale Schätzung trägt weder den ZIM-Verwendungsnachweis noch die Forschungszulage.
Was muss ich der Forschungszulage gegenüber offenlegen?
In den Antrag sind die Angaben aufzunehmen, die zur Feststellung erforderlich sind, dass keine doppelt geförderten Kosten enthalten sind (§ 7 Abs. 3 FZulG).
Spielt es eine Rolle, dass ZIM nur einen Teil der Kosten fördert?
Für die Trennung kommt es darauf an, welche Kosten im ZIM-Antrag als zuwendungsfähig angesetzt sind. Diese Positionen sind für die Zulage gesperrt; der von Ihnen selbst getragene Eigenanteil ändert daran nichts.
Unsere fachliche Einschätzung
Die Kombination aus Forschungszulage und ZIM ist für ein forschendes Unternehmen einer der wirksamsten Förderhebel, und sie ist zugleich der häufigste Anlass für Rückforderungen. Beides hat dieselbe Ursache: Es kommt auf die Buchung der einzelnen Stunde an. Aus unserer Sicht entscheidet die Einrichtung der Zeiterfassung am ersten Projekttag darüber, wie viel Förderung am Jahresende tatsächlich Bestand hat. Wer ZIM-Vorhaben und zulagenfähige Forschung von Beginn an mit getrennten Vorhabens-IDs führt und die Stunden darauf bucht, nutzt beide Programme parallel, ohne in das Doppelförderungsverbot zu laufen. Die Rekonstruktion im Nachhinein gelingt selten vollständig und kostet regelmäßig einen Teil der Zulage.
Konkrete Handlungsschritte
Vergeben Sie für jedes Forschungsvorhaben eine eigene Vorhabens-ID und buchen Sie alle Arbeitsstunden darauf.
Führen Sie je Mitarbeiter eine Stundenmatrix, die ZIM-Stunden, zulagenfähige Stunden und Verwaltung trennt.
Halten Sie die im ZIM-Antrag angesetzten Personalkosten aus der Bemessungsgrundlage der Forschungszulage heraus.
Unterlegen Sie die Matrix laufend mit Stundennachweisen, statt sie zum Jahresabschluss zu rekonstruieren.
Nehmen Sie in den Antrag auf Forschungszulage die Angaben auf, die die Trennung gegenüber anderen Förderungen belegen.
Rechtsstand: Juni 2026.
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