Was ist die ZIM-Förderung, und für wen ist sie gedacht?

Das ZIM ist das breitenwirksamste Innovationsförderprogramm des Bundes für den Mittelstand. Es vergibt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu marktorientierten FuE-Vorhaben, branchen- und themenoffen, laufend beantragbar. Anders als die Forschungszulage, die als Steuervergütung jedem berechtigten Vorhaben zusteht, ist das ZIM eine antragsabhängige Projektförderung mit Bewilligungsverfahren. Rechtsgrundlage ist die seit dem 1. Januar 2025 geltende ZIM-Förderrichtlinie (BAnz AT 11.12.2024 B1); beihilferechtlich stützt sie sich auf die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung, also die EU-Verordnung, die bestimmte Beihilfen ohne Einzelnotifizierung erlaubt (Art. 25 AGVO für FuEuI-Beihilfen).

Gefördert wird Forschung mit erheblichem technischem Risiko, deren Innovationsgrad den Stand der Technik deutlich übersteigt. Routineentwicklung fällt heraus. Für ein forschendes Start-up im Bereich Photonik, Quanten- oder Sensortechnik trifft das technische Risiko regelmäßig zu.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind in erster Linie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte in Deutschland. Maßgeblich ist die KMU-Definition nach Anhang I AGVO: weniger als 250 Beschäftigte und entweder ein Jahresumsatz bis 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme bis 43 Millionen Euro. Wichtig für junge Unternehmen mit Beteiligungskapital: Diese Schwellen werden nicht isoliert geprüft, sondern unter Einbezug verbundener Unternehmen und je nach Beteiligungshöhe auch der Partnerunternehmen. Eine VC-Beteiligung über 25 Prozent kann den Status verschieben.

Über den KMU-Kreis hinaus können mittelständische Unternehmen bis 500 Beschäftigte unter Sonderkonditionen teilnehmen, und Unternehmen bis 1.000 Beschäftigte in Kooperationsprojekten gemeinsam mit mindestens einem KMU. Forschungseinrichtungen sind als Kooperationspartner antragsberechtigt, sofern sie eine Niederlassung in Deutschland und das nötige wissenschaftlich-technische Personal haben. Ausgeschlossen ist, wer als Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des Art. 2 Nr. 18 AGVO gilt; für KMU, die jünger als drei Jahre sind, greift hier eine Sonderregel, die Anlaufverluste entschärft.

Welche Projektformen fördert das ZIM?

Das ZIM kennt drei FuE-Projektformen und eine vorgelagerte Studie.

Das Einzelprojekt ist ein FuE-Vorhaben eines einzelnen Unternehmens ohne Kooperationspartner. Das Kooperationsprojekt verbindet mindestens zwei Partner, also zwei Unternehmen oder ein Unternehmen mit einer Forschungseinrichtung. Diese Form ist für forschende Start-ups häufig die wirtschaftlich stärkere, weil sie sowohl die eigene Förderquote anhebt als auch der Forschungseinrichtung eine eigene, vollständige Förderung verschafft. Innovationsnetzwerke mit mehreren Unternehmen fördern zusätzlich das Netzwerkmanagement; sie richten sich an Koordinatoren größerer Verbünde und sind für ein einzelnes forschendes Unternehmen selten der Einstieg.

Vor dem eigentlichen Vorhaben lässt sich eine Durchführbarkeitsstudie fördern. Sie läuft seit 2025 auf De-minimis-Basis, also über die EU-Regel für geringfügige Beihilfen, und eignet sich als Vorstufe, wenn ein Vorhaben technisch noch nicht entscheidungsreif ist.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Förderquote hängt von drei Größen ab: Unternehmensgröße, Projektform und Standort. Kleine Unternehmen erhalten bis zu 45 Prozent im Einzelprojekt, bis zu 55 Prozent im nationalen Kooperationsprojekt und bis zu 60 Prozent im internationalen Kooperationsprojekt. Bei mittleren Unternehmen liegen die Sätze bei 35, 40 und 50 Prozent. Eine kooperierende Forschungseinrichtung wird im Rahmen ihrer nichtwirtschaftlichen Tätigkeit zu 100 Prozent gefördert. Diese Quoten bilden die nach Art. 25 Abs. 5 und 6 AGVO zulässigen Höchstintensitäten ab, einschließlich des Aufschlags für eine wirksame Zusammenarbeit.

Auf diese Quote wird ein gedeckelter Kostenbetrag angewandt. Im Einzelprojekt sind bis zu 690.000 Euro zuwendungsfähige Kosten ansetzbar, im Kooperationsprojekt bis zu 560.000 Euro je Unternehmen und bis zu 280.000 Euro je Forschungseinrichtung, bei einem Gesamtdeckel von 3 Millionen Euro pro Vorhaben. Ein kleines Unternehmen, das im Einzelprojekt 690.000 Euro Kosten geltend macht, erhält damit bis zu 310.500 Euro Zuschuss. Im Kooperationsprojekt mit einer Forschungseinrichtung steigt nicht nur die eigene Quote; die Einrichtung bringt ihre vollständig geförderten 280.000 Euro zusätzlich ins Vorhaben ein.

Der Zuschuss ist eine Anteilsfinanzierung und wird im Erstattungsverfahren ausgezahlt, in der Regel quartalsweise gegen Belegnachweis. Eine Vorauszahlung gibt es nicht. Den Eigenanteil und die Zeit bis zur ersten Erstattung muss das Unternehmen vorfinanzieren. Für ein Pre-Seed-finanziertes Start-up ist dieser Liquiditätsbedarf ein eigener Planungspunkt.

Wann muss der Antrag stehen?

Der Antrag muss vor dem Vorhabenbeginn gestellt werden. Das folgt aus dem beihilferechtlichen Anreizeffekt: Eine Förderung darf nur fließen, wenn sie das Verhalten des Unternehmens beeinflusst hat, also vor der Entscheidung für das Vorhaben stand (Art. 6 Abs. 2 AGVO). Eine rechtsverbindliche Bestellung kritischer Komponenten, etwa eines Lasers oder einer Vakuumanlage, vor Antragstellung gilt als Vorhabenbeginn und kostet die Förderung. Bei der Forschungszulage ist das anders, sie funktioniert auch rückwirkend; beim ZIM-Zuschuss gibt es diese zweite Chance nicht.

Praktisch läuft die Antragstellung zweistufig. Vorab empfiehlt sich eine kurze Projektskizze beim zuständigen Projektträger, auf die binnen weniger Wochen eine Rückmeldung kommt. Fällt sie positiv aus, folgt der Vollantrag. Pro Unternehmen sind innerhalb von zwölf Monaten höchstens zwei FuE-Bewilligungen möglich.

Häufige Fragen

Ist die ZIM-Förderung zurückzuzahlen?

Nein. Der Zuschuss ist eine nicht rückzahlbare Anteilsfinanzierung. Zurückgefordert wird nur, wenn die Bewilligungsvoraussetzungen nicht eingehalten oder Mittel zweckwidrig verwendet werden.

Kann ein sehr junges Unternehmen ZIM beantragen?

Ja. Junge und kleine Unternehmen werden gezielt bessergestellt. Auch der negative Eigenkapitalausweis aus Anlaufverlusten schließt ein KMU unter drei Jahren nicht automatisch aus, weil die Sonderregel zum Unternehmen in Schwierigkeiten greift.

Wir haben schon eine VC-Runde hinter uns. Sind wir noch ein KMU?

Das ist im Einzelfall zu prüfen. Die KMU-Schwellen werden nicht für das Start-up allein berechnet, sondern beziehen verbundene und je nach Beteiligungshöhe auch Partnerunternehmen ein. Eine Beteiligung über 25 Prozent kann den Status und damit die Förderquote verändern.

Lässt sich ZIM mit der Forschungszulage kombinieren?

Ja, aber nicht für dieselben Kosten. Eine Personalstunde, die im ZIM-Antrag als förderfähig angesetzt ist, darf nicht zusätzlich in die Bemessungsgrundlage der Forschungszulage einfließen (§ 7 FZulG). Voraussetzung ist eine getrennte Stundenerfassung je Vorhaben.

Wer prüft den Antrag?

Seit 2025 ist die AiF Projekt GmbH für Kooperationsprojekte zuständig, die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH für Einzelprojekte, Innovationsnetzwerke und Durchführbarkeitsstudien.

Unsere fachliche Einschätzung

Der wirtschaftliche Hebel des ZIM liegt seltener in der nominalen Förderquote als in zwei Entscheidungen, die am Anfang fallen: der Wahl der Projektform und der sauberen Abgrenzung gegenüber der Forschungszulage. Eine Kooperation mit einer Forschungseinrichtung hebt nicht nur die eigene Quote, sie zieht zusätzliche, vollständig geförderte Mittel ins Vorhaben. Und wer von Beginn an die Arbeitsstunden seiner Forschenden je Vorhaben getrennt erfasst, hält sich beide Förderwege offen, ohne gegen das Doppelförderungsverbot zu verstoßen. Erfahrungsgemäß entscheidet diese frühe Buchungs- und Dokumentationsstruktur darüber, wie viel Förderung am Ende tatsächlich gesichert ist.

Konkrete Handlungsschritte

Prüfen Sie den KMU-Status konsolidiert, also unter Einbezug verbundener und beteiligter Unternehmen, bevor Sie eine Förderquote kalkulieren.

Stellen Sie den Antrag, bevor Sie rechtsverbindliche Bestellungen für das Vorhaben auslösen.

Klären Sie früh, ob ein Einzel- oder ein Kooperationsprojekt für Ihr Vorhaben wirtschaftlich günstiger ist.

Richten Sie die Stundenerfassung so ein, dass ZIM- und Forschungszulage-Stunden je Vorhaben getrennt dokumentiert sind.

Planen Sie den Vorfinanzierungsbedarf für Eigenanteil und Erstattungszeitraum in Ihre Liquidität ein.

Rechtsstand: Juni 2026.

Perfektion ist planbar.

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