TTT #29: Glückliche Arbeitnehmer durch Sensibilisierungswoche – Nicht mit den Finanzgerichten!

TTT #29: Glückliche Arbeitnehmer durch Sensibilisierungswoche – Nicht mit den Finanzgerichten!

TTT #29: Glückliche Arbeitnehmer durch Sensibilisierungswoche – Nicht mit  den Finanzgerichten!

Das höchste deutsche Steuergericht, der Bundesfinanzhof, ist der Meinung, dass Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands seiner Mitarbeiter – steuerpflichtiger – Arbeitslohn ist.

Glückliche Mitarbeiter durch sog. Sensibilisierungswochen

Da gibt es doch tatsächlich einen Arbeitgeber, dem seine Leute nicht nur etwas wert sind, sondern der sich denkt: Sind meine Mitarbeiter glücklich, gesund und zufrieden, sind sie leistungsfähiger und weniger krank. Was wäre da also die klügste Investition, die dieser Arbeitgeber machen könnte? Richtig: Er macht sich viele Gedanken, stimmt sich mit Krankenkassen ab, entwickelt ein Konzept und bietet seinen Mitarbeitern ein einwöchiges „Einführungsseminar zur Vermittlung grundlegender Erkenntnisse über einen gesunden Lebensstil an“. Diese sog. Sensibilisierungswoche umfasste Kurse und Workshops zu Ernährung, Bewegung, Körperwahrnehmung, Eigendiagnostik, (Herz-Kreislauf-)Training, Achtsamkeit, sowie ein Koordinationstraining für den Alltag. Wow! Kostete richtig Geld. Wurde aber sogar von Krankenkassen ausgezeichnet.

 

Finanzamt und Finanzgerichte machen einen Strich durch die Rechnung

Kann so etwas in Deutschland gut gehen? Selbstverständlich nicht. Finanzamt und Finanzgerichte erkennen eine derart vorbildliche und clevere Investition dieses Arbeitgebers – kurz-, mittel- wie langfristig – nicht an. Dies alles seien doch Dinge, um die sich ein jeder Arbeitnehmer selbst zu kümmern habe, ist die Begründung. Und wenn der Arbeitgeber dies bezahle, sei es eben – steuerpflichtiger – Arbeitslohn. Nehmen wir dann mal so hin. Unsensibel? Das ist klar. Aber warum auch lebensfern? Im wirklichen (Wirtschafts-)Leben hat ein glücklicher, gesunder und zufriedener Mitarbeiter einen hohen Wert. Das kann ein Angehöriger des öffentlichen Dienstes natürlich nicht beurteilen.

Noch Fragen?


Das könnte Sie auch interessieren

REB-Steuerberatung