TTT #5: Ist ein schwarzer Anzug noch Berufskleidung?
Arztkittel, Bergarbeiterkleidung und Amtskleidung gelten als Berufskleidung und lassen sich von der Steuer absetzen. Doch wie verhält es sich mit dem schwarzen Anzug? Der Bundesfinanzhof wird klären, ob in Einzelfällen Kleidung, die man auch im Alltag tragen könnte, Berufskleidung sein und bei der Steuer abgezogen werden kann.
Nehmen Sie mal einen Arztkittel: Einverstanden, vereinzelt mag es Menschen geben, die auch im Privaten Vergnügen an Arztkitteln finden, aber – Scherz beiseite – wer hätte Zweifel daran, dass ein Arztkittel typische Berufskleidung darstellt und selbstverständlich bei der Steuer abgesetzt werden kann? So gibt es noch einige weitere Berufe und damit verbundene Kleidungsstücke, bei denen man dies genauso sehen muss. Denken Sie nur an Bergarbeiterkleidung, typische Schutzkleidung wie Helme und Bürokittel, Monteur-Overalls, Sicherheitsschuhe, Amtstrachten (z. B. Roben für Gerichtssitzungen), Uniformen, Diensthemden eines Polizisten, uniformähnliche Dienstkleidung der Mitarbeiter einer Luftverkehrsgesellschaft usw. Bislang hat der Bundesfinanzhof aber auch z.B. schwarze Anzüge, Blusen oder Pullover bei bestimmten Berufsgruppen anerkannt. Es ging dabei um Leichenbestatter, Trauerredner, katholische Geistliche und Oberkellner.
Für das Finanzgericht Berlin-Brandenburg kommt dies alles gar nicht in die steuerliche (Einkaufs-)Tüte. Alles, was man auch im Alltag an Kleidung tragen könnte, könne niemals Berufskleidung sein. Keine Ausnahme! Weil das Finanzgericht nicht aber so einfach anders entscheiden darf als der Bundesfinanzhof, hat es mal dezent dort angefragt. Und deshalb werden wir demnächst erfahren, wie es denn nun wirklich ist. Und was machen wir jetzt mit dem Arztkittel: Na ja, der wird wohl auch weiterhin Berufskleidung sein. Nicht etwa, weil niemand damit auch im Privaten Vergnügen findet (s.o.), sondern weil der Arztkittel zusätzlich zur normalen Kleidung getragen wird. Normalerweise jedenfalls – aber das soll nicht unser Thema sein …