Umsatzsteuer im Onlinehandel 2019

Umsatzsteuer im Onlinehandel 2019

Umsatzsteuer im Onlinehandel 2019

Auch wenn Sie nicht Amazon oder ebay sind, geht Sie das etwas an!

Im Onlinehandel hat die Bundesregierung die Einführung strengerer Regeln ab 01.01.2019 beschlossen. Onlinehändler sollten rechtzeitig hierauf reagieren. Betroffen sind Onlinemarktplätze, die Händlern gegen Gebühren die Möglichkeit bieten, ihre Waren zum Verkauf anzubieten. Zu den großen Onlinemarktplätzen gehören zum Beispiel Amazon und ebay. Aber auch kleinere Plattformen für den Onlinehandel sind von den Gesetzesneuerungen betroffen. Klar, vor allem die Großen werden sich rechtzeitig auf die neue Rechtslage einrichten.

Aber was bedeutet dies alles für die Kleinen, also diejenigen, die über die Plattformen der Großen ihre Waren anbieten? Das Gesetz soll den Finanzämtern mehr Kontrolle über die Umsatzsteuer im Internethandel geben. Nebenbei erhält das Finanzamt natürlich auch genaue Kenntnis über die Einnahmen von Onlinehändlern, die ihre Waren auf einer Internet-Plattform anbieten. Denn all diese Daten werden die Großen künftig sammeln müssen. Sie sehen, auch wenn Sie nicht Amazon oder ebay sind, geht Sie das neue Recht etwas an.

REB-Steuerberatung