Umsatzsteuer im Onlinehandel 2019
Auch wenn Sie nicht Amazon oder ebay sind, geht Sie das etwas an!
Im Onlinehandel hat die Bundesregierung die Einführung strengerer Regeln ab 01.01.2019 beschlossen. Onlinehändler sollten rechtzeitig hierauf reagieren. Betroffen sind Onlinemarktplätze, die Händlern gegen Gebühren die Möglichkeit bieten, ihre Waren zum Verkauf anzubieten. Zu den großen Onlinemarktplätzen gehören zum Beispiel Amazon und ebay. Aber auch kleinere Plattformen für den Onlinehandel sind von den Gesetzesneuerungen betroffen. Klar, vor allem die Großen werden sich rechtzeitig auf die neue Rechtslage einrichten.