Weihnachtsgeschenke steuerlich absetzen

Weihnachtsgeschenke steuerlich absetzen

Weihnachtsgeschenke steuerlich absetzen

Weihnachtszeit ist Geschenkezeit – auch im Geschäftsleben. Damit der Ärger hinterher nicht größer ist als die Freude am Schenken, gibt es ein paar klassische Stolperfallen tunlichst zu umgehen.

Damit Sie als Unternehmer ein Geschenk steuerlich absetzen dürfen:

  • muss das Geschenk betrieblich veranlasst sein (regelmäßig kein Problem bei Geschenken an Geschäftspartner)
  • darf das Geschenk an den Geschäftspartner höchstens 35,00 Euro netto kosten. Aber Achtung: 35,00 Euro netto pro Person und pro Jahr!
  • muss jedes einzelne Geschenk in der Buchhaltung einzeln und getrennt aufgezeichnet worden sein

Bis hierhin klappt es in der Praxis meistens. Aber jetzt kommt der Haken an der ganzen Schenkerei.

Wer als Unternehmer betrieblich veranlasste Geschenke erhält, muss diese als Betriebseinnahmen versteuern. Hierfür spielt es überhaupt keine Rolle, ob der Schenker das Geschenk als Betriebsausgabe abziehen darf oder nicht. Tut der Beschenkte dies, versteuert er dann das Geschenk? In der Regel nicht. Und jetzt sitzt der Schenker in der Zwickmühle, wenn der Betriebsprüfer ihn fragt: Möchten Sie, dass ich Kontrollmitteilungen an die Finanzämter all derjenigen schicke, denen Sie etwas geschenkt haben?

Denn wie soll das Finanzamt sonst kontrollieren, ob der Beschenkte das Geschenk auch tatsächlich versteuert hat? Das möchte der Schenker natürlich nicht und nimmt deshalb gern das Angebot des Betriebsprüfers an, die Steuer für den Beschenkten – als Pauschale – zu übernehmen. 30 Prozent des Bruttowerts des Geschenks kostet das. Das geht ja, denkt der Schenker. Aber Achtung: Abzugsfähig ist ein Geschenk nur, wenn der Wert pro Empfänger und pro Jahr nicht netto 35,00 Euro übersteigt. Sie erinnern sich? Übernehmen Sie die pauschale Steuer für den Beschenkten, dann kommen die 30 Prozent auf den Bruttowert des Geschenks aber zu dem eigentlich Wert des Geschenks hinzu. Und, Sie ahnen es schon, das sind dann in Summe regelmäßig mehr als 35,00 Euro. Kein Betriebsausgabenabzug! Sehr ärgerlich!

Also, schenken ja, aber immer daran denken: Besser gleich das Geschenk so wählen, dass der Wert inklusive der übernommenen Steuer unter 35,00 Euro liegt.

REB-Steuerberatung