TTT #32: Was Sie über Betriebsprüfungen wissen sollten – vor allem bei der Umsatzsteuer

TTT #32: Was Sie über Betriebsprüfungen wissen sollten – vor allem bei der Umsatzsteuer

TTT #32: Was Sie über Betriebsprüfungen wissen sollten – vor allem bei der Umsatzsteuer

Betriebsprüfungen dienen dazu, die rechtmäßige Steuer zu erheben – so die Theorie. Aktuell kann man sagen, dass drei von vier Unternehmen nach einer Betriebsprüfung Steuern nachzahlen müssen, plus Zinsen versteht sich. Ob all diese Steuern „rechtmäßige Steuern“ sind, das lassen wir einmal dahingestellt. Denn nicht nur unser Eindruck, sondern auch der, der sich aus verschiedenen Umfragen ergibt ist der, dass das Klima bei Betriebsprüfungen insgesamt immer rauer wird. Und je mehr formale Pflichten für die Unternehmen im Steuerrecht geschaffen werden, umso mehr Fehlerquellen sind dadurch eröffnet. Und oftmals heißt es dann nur in der Betriebsprüfung: „Sie haben diese oder jene formale Vorgabe nicht beachtet und deshalb müssen Sie jetzt (nach)zahlen“.

Formelle Fallstricke und die Umsatzsteuer

Deutlich gestiegen ist nicht nur die Bedeutung der Umsatzsteuer in der Betriebsprüfung, sondern erheblich größer ist auch die Anzahl der formellen Fallstricke für die Unternehmen bei der Umsatzsteuer geworden. 2015 gaben in Umfragen noch 40% Unternehmen, dass es bei ihnen eine oder mehrere Betriebsprüfungen mit Umsatzsteuerbezug gegeben habe, aktuell sind es über 70%. Und auch die formellen Fallstricke werden immer mehr (wir hatten bereits über Rechtsänderungen ab 01.01.2020 berichtet). Und wir sagen: Das wird noch viel dicker kommen!

 

Die Mehrwertsteuerlücke

Anfang September hat die Europäische Kommission die sogenannte „Mehrwertsteuerlücke” – d. h. die Differenz zwischen den erwarteten Mehrwertsteuereinnahmen und dem tatsächlich erhobenen Betrag- vorgestellten. Nach dieser Studie entgingen den EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2017 Mehrwertsteuereinnahmen in Höhe von 137 Mrd. EUR. Die Mehrwertsteuerlücke ist ein Indikator für die Wirksamkeit der Durchsetzungs- und Compliancemaßnahmen der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer. Und wie stehen wir in Deutschland da bitte schön da?

Na ja, in Rumänien war die Mehrwertsteuerlücke 2017 am größten – dort entgingen dem Staat 36% der erwarteten Mehrwertsteuer. Es folgten Griechenland (34%) und Litauen (25%). Die geringsten Mehrwertsteuerlücken wurden in Schweden, Luxemburg und Zypern verzeichnet, wo durchschnittlich nur 1% der Mehrwertsteuereinnahmen verloren ging. In absoluten Zahlen weist Italien mit rund 33,5 Mrd. EUR die größte Lücke bei den Mehrwertsteuereinnahmen auf. Nach wie vor gibt es große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten. In 25 Mitgliedstaaten verkleinerte sich die Mehrwertsteuerlücke, in dreien wurde sie größer. Malta (-7%), Polen (-6%) und Zypern (-4%) konnten ihre Mehrwertsteuerverluste besonders stark reduzieren. Sieben Mitgliedstaaten (Slowenien, Italien, Luxemburg, die Slowakei, Portugal, Tschechien und Frankreich) erzielten ebenfalls achtbare Ergebnisse und verringerten die Mehrwertsteuerlücke um mehr als 2%. Die Mehrwertsteuerlücke vergrößerte sich erheblich in Griechenland (+2,6%) und Lettland (+1,9%), in Deutschland nahm sie leicht zu (+0,2%).

 

Mehrwertsteuerlücke von 9% in DE

Insgesamt haben wir in Deutschland aber immer noch eine Lücke von 9%. Und das ist in absoluten ganz schön viel Geld, das dem Staat hier verloren geht. Und das würde er sich gerne wiederholen. Und wenn das nur so geht, dass man die Unternehmen zahlen lässt, wenn sie formal etwas falsch gemacht haben, dann ist das eben so. Finden Sie nicht richtig? Wir auch nicht! Sind wir schon zwei. Sollten wir vielleicht mal drüber sprechen.

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