TTT #31: Übergangsfrist bei der Umstellung von Registrierkassen

TTT #31: Übergangsfrist bei der Umstellung von Registrierkassen

TTT #31: Übergangsfrist bei der Umstellung von Registrierkassen

Ab dem 01.01.2020 müssen alle elektronischen Registrierkassen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung vor Manipulationen geschützt sein. Die Finanzverwaltung gewährt nun eine Übergangsfrist bis zum 30.09.2020.
„Übergangsfrist“ und „die Finanzverwaltung gewährt“ – eigentlich klingt das doch gar nicht schlecht, sogar richtig nett von der Finanzverwaltung, oder? Fast würde man sagen, „so kennt man die ja gar nicht“. Aber, schauen wir doch mal genauer hin. Worum geht es hier:

 

Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen

Die Neuregelung im Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (sogenanntes Kassengesetz) ist ein weiterer Baustein des Gesetzgebers, insbesondere all diejenigen, die in ihren Geschäften elektronische Registrierkassen einsetzen, besser kontrollieren zu können. Aus diesem Grund gibt es schon seit Jahren strengere Vorgaben dazu, wie man solch eine Kasse führt. Und durch unangekündigte Kassennachschauen will die Finanzverwaltung kontrollieren, ob das Ganze auch tatsächlich funktioniert. Der letzte Streich war nun das bereits genannte Kassengesetz. Danach sollen alle elektronischen Registrierkassen also ab 01.01.2020 mit einer zertifizierten Sicherheitseinrichtung ausgerüstet sein. Kleiner Haken an der Sache: Bis zum Beginn 2020 werden derartige System voraussichtlich noch gar nicht flächendeckend am Markt verfügbar sein wird! Muss man deshalb die Finanzverwaltung für besonders nett, wirtschaftsfreundlich oder sonst in irgendeinem positiv gestimmten Licht sehen, weil sie – wie der bayerische Finanzminister – erkannt hat: „Niemand kann Unmögliches leisten.“ Offen gestanden, wir glauben nicht. Dass die Finanzverwaltung eine „Übergangsfrist“ gewährt dürfte das Mindeste sein, was die Wirtschaft erwarten konnte. Lob von unserer Seite hätte es gegeben, wenn das Kassengesetz erst dann hätte in Kraft treten sollen, wenn die Wirtschaft auch die technischen Möglichkeiten gehabt hätte, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Aber das ist natürlich nur unsere Meinung.

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