TTT #25: Einkommensteuererklärung ausfüllen – ja oder nein? Und wann?

TTT #25: Einkommensteuererklärung ausfüllen – ja oder nein? Und wann?

TTT #25: Einkommensteuererklärung ausfüllen – ja oder nein? Und wann?

Wir erklären, wann man eine Einkommensteuererklärung in Deutschland abgeben muss. Und – hier wird es besonders spannend – in welchen Fällen es besonders clever ist, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Nicht vergessen: Es geht nicht selten um (viel) Geld.

Wann man eine Einkommensteuererklärung abgeben muss, darüber hatten wir ja schon gesprochen. Wir erinnern uns, auch richtig? Genau. Abgeben müssen ihre Einkommensteuererklärung in Deutschland:

  • Alle, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind (vor allem, weil sie in einen Wohnsitz haben) müssen eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einzureichen, wenn
  • der Gesamtbetrag der Einkünfte (haben wir schon in einem TTT erklärt) den Grundfreibetrag i. H. v. 9.000 € (haben wir auch schon in einem TTT erklärt) übersteigt und keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (man ist also z.B. irgendwo angestellt) bezogen wurden, von denen ein Steuerabzug vorgenommen wurde, oder
  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezogen wurden, von denen ein Steuerabzug vorgenommen wurde und Tatbestände für eine sog. Pflichtveranlagung erfüllt werden. Was sind das für Fälle? Da gibt es eine ganze Latte von, im Einzelnen geregelt in § 46 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes.

 

Wann ist es besonders clever, dies auch zu tun?

Besonders sinnvoll ist es, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn man Geld vom Finanzamt zurückbekommt. Okay, das hilft jetzt erstmal nicht weiter. Denn wann hat man eine faire Chance auf im Prinzip zu viel gezahlte Steuern? Mal ganz platt gesagt, wenn:

  • man zwar Steuern bezahlt hat, aber vielleicht nicht das ganze Jahr über und immer noch unter dem steuerfreien Existenzminimum bleibt. Kommt bei Schülern und Studenten häufig vor, wenn sie nicht auf Minijobbasis arbeiten, sondern vielleicht nur in den Ferien, dafür aber sozusagen „normal“;
  • man das Jahr über monatlich mal mehr und mal weniger verdient hat (anderer Job, Prämien, Gehaltserhöhungen usw.) und in manchen Monaten dann also – auf das Jahr gerechnet – zu viele Steuern abgezogen wurden;
  • man auf Zinsen Steuern bezahlt hat, obwohl man unter dem Sparerfreibetrag liegt;
  • man sogenannte Handwerker beschäftigt hatte und deren Arbeitslohn als „haushaltsnahe Dienstleistungen“ steuerlich abgezogen werden kann;
  • man gespendet hat;
  • man höhere Werbungskosten bei seinem Job hatte als der Pauschbetrag von 1.000 Euro;
  • man im Laufe des Jahres geheiratet hat oder man ein Kind bekommen hat.

Das nur so als Ideen. Reicht aber schon, oder? Ansonsten uns einfach mal fragen. Wir hätten da noch viel weitere Ideen.


Das könnte Sie auch interessieren

REB-Steuerberatung