TTT #27: Sonderabschreibung für Elektrolieferfahrzeuge ab 01.01.2020 geplant
Ab 2020 soll es eine weitere Förderung der Elektromobilität geben. Diesmal als Sonderabschreibung. Allerdings nur für Elektrolieferfahrzeuge.
Förderung der Elektromobilität
Das kann eigentlich jeder auswendig, der mit dem Steuerrecht wirklich zu tun hat: Die Definition der Steuer! § 3 der Abgabenordnung sagt hierzu nämlich: „Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein.“ Gute Güte, schon der „Erzielung von Einnahmen“ hört man da doch schon auf zu lesen. Ist nicht schlimm! Aber am Ende wird es nochmal interessant: „Die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein“. Mit anderen Worten, manchmal – und manchmal eigentlich auch häufig – geht es gar nicht darum, dass sich der Staat von uns Kohle schon wieder aus einem neu ausgedachten Grund holt, um Einnahmen zu erzielen. Es geht dem Staat dann vielmehr darum, uns zu erziehen. Lenkunkszwecke nennt das der Fachgelehrte.
Und derzeit wird so einiges gelenkt, wenn es um Elektromobilität geht. Ab 1.1.2020 soll es nämlich eine Sonderabschreibung für Elektrolieferfahrzeuge geben. Also nicht für alle E-Autos, sondern eben nur die Lieferfahrzeuge.
Was sind Lieferfahrzeuge?
Welche Lieferfahrzeuge meinen die denn nun? Solche der EG-Fahrzeugklassen N1 und N2 mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von maximal 7,5 t. künftig eine Sonderabschreibung gelten soll. Voraussetzung soll dann sein, dass das Lieferfahrzeug ausschließlich durch Elektromotoren angetrieben wird, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern gespeist werden.
Soll es diese Förderung nur für bestimmte Betriebe geben? Nein, ist nicht vorgesehen. Auf die Betriebsgröße soll es nicht ankommen.
Und was ist mit den richtig großen Brummis? Wird da auch E-mäßig gelenkt? Nein. Warum weiß kein Mensch. Schwere LKW sollen nicht unter die Förderung fallen. Plug-in-Hybride übrigens auch nicht. Warum nicht? Niemand weiß es. Also wie immer ein gutes deutsches Steuergesetz: Regelt irgendwas. Wieso, weshalb, warum? Ist doch egal!
Wie hoch ist die Sonderabschreibung?
Und wie hoch soll diese Sonderabschreibung sein? Stolze 50 % der Anschaffungskosten! Und die normale Abschreibung kommt dann noch dazu! Das lenkt, das können wir wohl mal sagen. Bislang gibt es aber nur einen Gesetzesentwurf. Also bitte noch nicht links oder rechts das Lenkrad einschlagen, sondern erstmal weiter geradeaus lenken.
Wir beobachten das weiter für Sie und sagen Bescheid, wenn Sie wirklich abbiegen sollten.