TTT #7: Wer zu spät kommt, den bestraft …

TTT #7: Wer zu spät kommt, den bestraft …

TTT #7: Wer zu spät kommt, den bestraft …

Bislang galt der 31. Mai eines jeden Jahrs als Abgabetermin für die Steuererklärung. Das ist ab dem Jahr 2019 anders. Wir erklären kurz, wie es jetzt geht.

Ab der Steuererklärung 2019 gilt:

  • Jeder, der seine Steuererklärungen selbst macht, muss diese bis Ende Juli beim Finanzamt einreichen (also Erklärung 2018 bis Ende Juli 2019).
  • Diejenigen, die ihre Steuererklärungen von einem steuerlichen Berater machen lassen, haben deutlich mehr Zeit. Hier müssen die Steuererklärungen erst bis Ende Februar des Folgejahres beim Finanzamt vorliegen (also Erklärung 2018 bis Ende Juli 2020).

Und was heißt da jetzt „wer zu spät kommt, den bestraft …“? Wer zu spät kommt, den bestraft das Finanzamt. Genauer gesagt muss das Finanzamt dies künftig tun. Anders als bisher hat das Finanzamt dann keine Wahl mehr, es muss zwingend einen Verspätungszuschlag festsetzen, wenn die Steuererklärung nicht pünktlich da ist. Da hilft dann auch kein Jammern mehr.


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