Moderner Achtkampf
Härtetest bei Hyrox in Hannover: Was das hippe Sportformat mit unserer täglichen Büroarbeit zu tun hat? Wir verraten es Ihnen.
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Absenkung des Mindestbeitrags zur Krankenversicherung für Selbständige
Der Mindestbeitrag für Selbstständige bei den gesetzlichen Krankenversicherungen sorgt seit seiner Einführung durch die Große Koalition für heftigen Widerspruch. Denn die hohe Bemessungsgrundlage von 2.283,75 Euro, die für den Großteil gerade der Einzelunternehmer, Kleinunternehmer und Freiberufler eine unrealistische Zielmarke in ihrem Einkommen setzt, führt zu entsprechend hohen Beitragszahlungen. Es wurde von einem Mindesteinkommen ausgegangen, das die meisten Selbständigen nicht erzielen. Ab 2019 sinken nun endlich die Beiträge.
Der Bundesfinanzhof (X R 25/15) hat in einem Urteil vom 13. März 2018 entschieden:
Tragen Eltern, die ihrem Kind gegenüber unterhaltsverpflichtet sind, dessen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, können diese Aufwendungen die Einkommensteuer der Eltern mindern. Der Steuerabzug setzt aber voraus, dass die Eltern dem Kind die Beiträge tatsächlich gezahlt oder erstattet haben.
Sie haben Ihre Eltern gepflegt? Dies honoriert der Staat auch bei der Erbschaftsteuer
Die Pflege von bedürftigen Personen nimmt aufgrund der Anzahl der Pflegebedürftigen eine immer größere Rolle ein. Deshalb fördert der Staat die Heimpflege durch Verwandte auch in steuerlicher Hinsicht.
Wer selbstständige Künstler beschäftigt, muss an diese Sozialversicherung die sogenannte Künstlersozialabgabe entrichten. Sie beträgt seit dem 01.01.2018 4,2 Prozent und soll in 2019 voraussichtlich unverändert bleiben.