Die besten Steuertipps zum Jahresende
Bündeln Sie außergewöhnliche Belastungen!
Was sind außergewöhnliche Belastungen? (Und wir wollen jetzt mal nur vom Steuerrecht sprechen ☺).
Was sind außergewöhnliche Belastungen? (Und wir wollen jetzt mal nur vom Steuerrecht sprechen ☺).
Zu unbelegten Brötchen, Brotaufstrich und den steuerlichen Folgen hatten wir gerade in der letzten Woche die Steuerwelt auf den aktuellen Stand der Rechtsentwicklung gebracht. Nun sind wir aber eine Woche in den USA und haben uns vorab mit der Frage beschäftigt: Haben nur wir in Deutschland keine größeren Sorgen?
Jetzt ist es amtlich: Unbelegte Backwaren mit einem Heißgetränk sind kein Frühstück im lohnsteuerrechtlichen Sinne, findet der Bundesfinanzhof.
Betriebsprüfungen dienen dazu, die rechtmäßige Steuer zu erheben – so die Theorie. Aktuell kann man sagen, dass drei von vier Unternehmen nach einer Betriebsprüfung Steuern nachzahlen müssen, plus Zinsen versteht sich. Ob all diese Steuern „rechtmäßige Steuern“ sind, das lassen wir einmal dahingestellt. Denn nicht nur unser Eindruck, sondern auch der, der sich aus verschiedenen Umfragen ergibt ist der, dass das Klima bei Betriebsprüfungen insgesamt immer rauer wird. Und je mehr formale Pflichten für die Unternehmen im Steuerrecht geschaffen werden, umso mehr Fehlerquellen sind dadurch eröffnet. Und oftmals heißt es dann nur in der Betriebsprüfung: „Sie haben diese oder jene formale Vorgabe nicht beachtet und deshalb müssen Sie jetzt (nach)zahlen“. Weiterlesen
Ab dem 01.01.2020 müssen alle elektronischen Registrierkassen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung vor Manipulationen geschützt sein. Die Finanzverwaltung gewährt nun eine Übergangsfrist bis zum 30.09.2020.
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Bei haushaltsnahen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen und bei haushaltsnahen Dienstleistungen können Sie einheitlich 20 % der Kosten von bis zu 20.000 Euro, höchstens aber 4.000 Euro pro Jahr von der Steuer abziehen. Haben Sie Handwerker beauftragt, dann geht die Steuer noch einmal um weitere 20 % der Aufwendungen, höchstens aber 1.200 Euro pro Jahr herunter. Weiterlesen
Das höchste deutsche Steuergericht, der Bundesfinanzhof, ist der Meinung, dass Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands seiner Mitarbeiter – steuerpflichtiger – Arbeitslohn ist.
Aller Voraussicht nach ändert sich Gesetz und Weiterbildungsmaßnahmen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bezahlt, werden in größerem Umfang als bisher als steuerfrei behandelt.