TTT #18: Einkommensteuererklärung und Abgabepflicht
Wann muss man eigentlich eine Einkommensteuererklärung abgeben? Kann man sich das vielleicht selbst aussuchen? Wir verraten es.
Aussuchen kann man sich im Steuerrecht nur selten etwas – auch bei der Einkommensteuererklärung ist das nicht anders:
- Alle, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind (vor allem, weil sie in einen Wohnsitz haben) müssen eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einzureichen, wenn
- der Gesamtbetrag der Einkünfte (haben wir schon in einem TTT erklärt) den Grundfreibetrag i. H. v. 9.000 € (haben wir auch schon in einem TTT erklärt) übersteigt und keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (man ist also z.B. irgendwo angestellt) bezogen wurden, von denen ein Steuerabzug vorgenommen wurde, oder
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezogen wurden, von denen ein Steuerabzug vorgenommen wurde und Tatbestände für eine sog. Pflichtveranlagung erfüllt werden. Was sind das für Fälle? Da gibt es eine ganze Latte von, im Einzelnen geregelt in § 46 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes.
Bei Eheleuten, die zusammen eine Steuererklärung abgeben, verdoppeln sich – vereinfacht gesagt – die Beträge, die wir gerade genannt haben.
Häufig wird in der Praxis übersehen, dass auf die Höhe des Gesamtbetrags der Einkünfte abgestellt wird. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen dürfen also nicht abgezogen werden.
Was es also auch nicht gibt, ist, dass ganze Personengruppen einfach mal so keine Einkommensteuererklärung abgeben müssen. Wenn man also hört „als Rentner muss ich keine Steuererklärung abgeben“, dann ist das schlicht gesagt Nonsens. Es gelten dieselben Regeln für alle Steuerpflichtigen!