TTT #22: Doppelte Haushaltsführung: Einrichtungskosten abziehbar
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Vor allem für Angestellte von Bedeutung: Sie können notwendige Ausgaben für eine doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend machen. Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Zweitwohnung entstehen, sind aber auf 1.000,00 Euro monatlich begrenzt.