TTT #22: Doppelte Haushaltsführung: Einrichtungskosten abziehbar
Vor allem für Angestellte von Bedeutung: Sie können notwendige Ausgaben für eine doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend machen. Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Zweitwohnung entstehen, sind aber auf 1.000,00 Euro monatlich begrenzt.