TTT #13: Steuerfreiheit für „Jobtickets“
Ab 2019 kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern wieder steuerfrei das sogenannte Jobticket überlassen.
Gab’s schon mal, gibt’s jeder wieder: Ab 2019 kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern steuerfrei sog. Jobtickets überlassen. Voraussetzung ist aber, dass das Jobticket für den Mitarbeiter on top gewährt wird, also zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. Was also nicht geht ist, dass der Mitarbeiter sein Gehalt in Höhe der Kosten für das Jobticket umwandeln lässt. Und noch einmal zur Klarstellung: Das Jobticket hat mit den monatlichen Sachgutscheinen über 44,00 Euro nicht zu tun. Diese Sachgutscheine kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern weiterhin geben.