TTT #13: Steuerfreiheit für „Jobtickets“
Ab 2019 kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern wieder steuerfrei das sogenannte Jobticket überlassen.
Ab 2019 kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern wieder steuerfrei das sogenannte Jobticket überlassen.
Kennen Sie das: Es kratzt im Hals und Sie befragen Dr. Google. Von Fußpilz bis Bauchspeicheldrüsenkrebs ist alles dabei, was Sie als mögliche Diagnose bekommen. Glauben Sie bitte nicht, dass dies bei rechtlichen und steuerlichen Dingen anders ist. Worum geht es? Die tatsächlich geleistete Arbeitszeit muss erfasst und dokumentiert werden, urteilte der EuGH. Und nun ist die Aufregung groß! Panik und Panikmache überall.
Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) können Bonuszahlungen zur Förderung gesundheitsbewussten Verhaltens an ihre Versicherten leisten. Wenn Sie bislang keinen solchen Bonus bekommen, dann verhalten Sie sich entweder nicht wirklich gesundheitsbewusst oder Sie sollten mal über den Wechsel Ihrer Krankenkasse nachdenken 🙂
Haben Sie Mitarbeiter, die auf Abruf bei Ihnen arbeiten? Wenn nein, dann betrifft Sie diese Gesetzesänderung nicht, Sie brauchen also gar nicht weiterlesen. Aber schauen Sie doch mal, wir haben noch viele andere spannende Beiträge in unserer TTT-Serie.