TTT #18: Einkommensteuererklärung und Abgabepflicht
Wann muss man eigentlich eine Einkommensteuererklärung abgeben? Kann man sich das vielleicht selbst aussuchen? Wir verraten es.
Wann muss man eigentlich eine Einkommensteuererklärung abgeben? Kann man sich das vielleicht selbst aussuchen? Wir verraten es.
Sie sind selbständig und freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung? Dann mussten Sie schon seit Anfang 2018 damit rechnen, dass Ihre Krankenkasse von Ihnen Nachzahlungen fordert. Warum? Weil die Krankenkassen seit 2018 die Beiträge nur noch als eine Art Vorauszahlung vorläufig festsetzen. Abgerechnet wird dann sozusagen zum Schluss.
Tragen Eltern, die ihrem kindergeldberechtigten Kind gegenüber unterhaltsverpflichtet sind, dessen Basis-Kranken- und Pflegeversicherungs-Beiträge, können diese Aufwendungen die Einkommensteuerlast der Eltern mindern.
Der Durchschnittssteuersatz gibt an, wie viel Prozent vom zu versteuernden Einkommen ans Finanzamt als Einkommensteuer abgeführt werden muss.
Mit Dreikämpfen kennen wir uns aus. Steuer-, Wirtschafts- und Rechtsfragen bestimmen unseren Arbeitsalltag. Ein Triathlon müsste dann auch zu machen sein, setzten wir uns in den Kopf, und meldeten uns bei der Traditionsveranstaltung in Melle an. Natürlich im Team, macht einfach mehr Spaß so. Das Ganze nennt sich dann Staffel und bedeutet, dass sich drei Teilnehmer Schwimmen, Radfahren, Laufen teilen.
Die Regeln bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ändern sich ab 2020. Und eines vorweg: Besser und einfacher wird es für Unternehmer nicht.
Ab 2019 kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern wieder steuerfrei das sogenannte Jobticket überlassen.
Kennen Sie das: Es kratzt im Hals und Sie befragen Dr. Google. Von Fußpilz bis Bauchspeicheldrüsenkrebs ist alles dabei, was Sie als mögliche Diagnose bekommen. Glauben Sie bitte nicht, dass dies bei rechtlichen und steuerlichen Dingen anders ist. Worum geht es? Die tatsächlich geleistete Arbeitszeit muss erfasst und dokumentiert werden, urteilte der EuGH. Und nun ist die Aufregung groß! Panik und Panikmache überall.
Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) können Bonuszahlungen zur Förderung gesundheitsbewussten Verhaltens an ihre Versicherten leisten. Wenn Sie bislang keinen solchen Bonus bekommen, dann verhalten Sie sich entweder nicht wirklich gesundheitsbewusst oder Sie sollten mal über den Wechsel Ihrer Krankenkasse nachdenken 🙂
Haben Sie Mitarbeiter, die auf Abruf bei Ihnen arbeiten? Wenn nein, dann betrifft Sie diese Gesetzesänderung nicht, Sie brauchen also gar nicht weiterlesen. Aber schauen Sie doch mal, wir haben noch viele andere spannende Beiträge in unserer TTT-Serie.