Versicherung: Voraussichtliche Änderungen für 2019
Absenkung des Mindestbeitrags zur Krankenversicherung für Selbständige
Der Mindestbeitrag für Selbstständige bei den gesetzlichen Krankenversicherungen sorgt seit seiner Einführung durch die Große Koalition für heftigen Widerspruch. Denn die hohe Bemessungsgrundlage von 2.283,75 Euro, die für den Großteil gerade der Einzelunternehmer, Kleinunternehmer und Freiberufler eine unrealistische Zielmarke in ihrem Einkommen setzt, führt zu entsprechend hohen Beitragszahlungen. Es wurde von einem Mindesteinkommen ausgegangen, das die meisten Selbständigen nicht erzielen. Ab 2019 sinken nun endlich die Beiträge.