TTT #29: Glückliche Arbeitnehmer durch Sensibilisierungswoche – Nicht mit den Finanzgerichten!
Das höchste deutsche Steuergericht, der Bundesfinanzhof, ist der Meinung, dass Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands seiner Mitarbeiter – steuerpflichtiger – Arbeitslohn ist.