Zum Inhalt springen
REB Insights · Glossar

Abgeltungsteuer

§ 32d EStG

Die Abgeltungsteuer ist eine pauschale Besteuerung von Kapitalerträgen bei Privatanlegern mit einem Steuersatz von 25 Prozent zuzüglich Nebensteuern (§ 32d EStG). Sie erfasst insbesondere Einkünfte aus Kapitalvermögen wie Zinsen sowie Ausschüttungen und Veräußerungsgewinne aus Aktien und REIT-Anteilen; Aktiengeschäfte werden seit 2009 auf diese Weise pauschal belastet. Nicht jeder Ertrag fällt darunter: Gewinne aus Kryptowährungen unterliegen nicht der Abgeltungsteuer, sondern dem persönlichen Einkommensteuersatz, und bei Anteilen im Bereich des § 17 EStG greift statt der Abgeltungsteuer das Teileinkünfteverfahren.

Rechtlicher Bezug§ 32d EStG
BearbeitungProf. Dr. Manzur Esskandari und Dr. Daniela Bick, LL.M. (Taxation)

Wichtige Beiträge zum Begriff